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GKV | Flexiblere Umsetzung des neuen Hebammenhilfevertrages

Der seit dem 1. November 2025 geltende Hebammenhilfevertrag wird künftig flexibler umgesetzt. Mehrere Anpassungen sorgen ab dem 1. April 2026 für eine bessere Umsetzbarkeit des bestehenden Vertrags für die freiberuflichen Hebammen. Das betrifft Änderungen bei der Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbaren Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation.

Dazu Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit den Vertragspartnern eine gute Lösung für eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags gefunden haben. Davon profitieren sowohl die freiberuflich tätigen Hebammen als auch die schwangeren Frauen und jungen Familien. Mit dem Hebammenhilfevertrag haben wir im letzten Jahr den Grundstein für eine strukturelle Neuaufstellung und damit eine große Verbesserung der Hebammenversorgung gelegt, beispielsweise wird die in den medizinischen Leitlinien empfohlene Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt noch stärker als bisher gefördert. Mit den erfolgten Anpassungen können wir jetzt gemeinsam in die Umsetzung gehen. Viele Wünsche und Bedürfnisse der Hebammen wurden dabei mit aufgenommen. Darum hat der Deutsche Hebammenverband zugesichert, nun seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen. Das ist ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

Konkret ändern sich zum 1. April 2026 folgende Punkte:

  • Eins-zu-eins-Zulage auch bei schnellen Geburten und bei Schichtwechsel: Mit dem neuen Vertrag wurde die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt mehr als verdoppelt. Eine Beleghebamme erhält die Eins-zu-eins-Pauschale, wenn sie im Zeitraum von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt durchgängig ausschließlich eine Versicherte betreut. Eine Zulage ist nun auch dann möglich, wenn die Versicherte erst kurz vor der Geburt im Kreißsaal erscheint oder eine andere Hebamme aufgrund eines Schichtwechsels die Eins-zu-eins-Betreuung übernehmen muss. Somit ist die Zulage bei noch mehr Geburtsbetreuungen gewährleistet und noch mehr Versicherte haben die Sicherheit, während der wesentlichen Phase der Geburt leitlinienkonform ausschließlich von einer Hebamme betreut zu werden.
  • Aufnahme von Leistungen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs: Weder der alte noch der neue Hebammenhilfevertrag enthielten bislang Regelungen zu Leistungen, die von Beleghebammen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs der Schwangeren erbracht wurden. Solche Leistungen werden üblicherweise über das Krankenhaus vergütet, in dem die Schwangere zur Abklärung vorstellig wird. Trotzdem gab es offenbar Beleghebammen, die ambulante Leistungen zusätzlich zum Krankenhaus abgerechnet haben. Die Änderungsvereinbarung sieht vor, dass Beleghebammen solche ambulanten Betreuungen befristet bis zum 31. Dezember 2027 mit den Krankenkassen abrechnen können. Das lässt Beleghebammen die nötige Zeit, um ihre Verträge mit Krankenhäusern so umzustellen, dass sie die Entlohnung korrekt direkt mit dem Krankenhaus vereinbaren. Durch diese lange Übergangsfrist wird die Versorgung von Versicherten in der Zwischenzeit weiterhin sichergestellt.
  • Erleichterung bei der Dokumentation: Anhand der Erfahrungen der ersten Monate mit den Regelungen des neuen Hebammenhilfevertrages wurden Formulare zur Leistungsdokumentation überarbeitet. Die Rückmeldungen von Hebammen aus deren Arbeitsalltag flossen dabei in die Gestaltung der Dokumente ein. Dadurch entfallen beispielsweise Dokumentationspflichten bei telefonischen Beratungen. Auch konnten viele Anpassungswünsche von Beleghebammen für deren Leistungsdokumentation aufgegriffen werden.

Quelle: Pressemitteilung des GKV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) vom 17.3.2026, www.gkv-spitzenverband.de

Zum neuen Vertrag hat der Deutsche Hebammenverband ebenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie hier abrufen können.

Landesaktionsplan Gute Geburt: Eine gesunde und gute Geburt für Mütter und Kinder sicherstellen

Im Niedersächsischen Landtag wurde in der letzten Sitzung am 26. Juni 2025 ein Entschließungsantrag zum Thema Gesunde Geburt von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Darin wird die Landesregierung gebeten, in Anlehnung an das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ einen „Landesaktionsplan Gute Geburt“ aufzulegen, um die schwangerschafts- und geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und den Hebammenberuf zu stärken.

Der Antrag, der zunächst im Plenum eingebracht wurde und nun in den Sozialausschuss zur weiteren Beratung geht, umfasst folgende Punkte:

Die Landesregierung wird gebeten, in Anlehnung an das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ einen „Landesaktionsplan Gute Geburt“ aufzulegen, um die schwangerschafts- und geburtshilfliche Versorgung in Niedersachsen sicherzustellen und den Hebammenberuf zu stärken. Bei dem Prozess sind insbesondere die maßgeblichen Berufsfelder im Gesundheitswesen in Runde Tische o. ä. Partizipationsformate einzubeziehen. Darüber hinaus wird die Landesregierung gebeten, zukünftig eine beständige Umsetzung der Maßnahmen, die Fortschreibung des Plans und die dafür notwendige Einrichtung einer Vernetzungsstelle sicherzustellen. 

Den kompletten Antrag (Drucksache 19/7478) mit Begründung finden Sie auf der Website des Landtages.

Brandenburg veröffentlicht Hebammengutachten

Drei von vier Müttern sind mit der stationären Hebammenversorgung und Geburtshilfe in Brandenburg zufrieden bis sogar sehr zufrieden. Die Zahl der Hebammen ist im Land deutlich gestiegen, allerdings wird ein Drittel der Hebammen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter erreichen. Das geht aus dem „Hebammengutachten Brandenburg“ des Berliner IGES Instituts hervor, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet wurde. 

Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg

Mit der Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt die Landesregierung seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildungsbegleitung (Externat), bei der Gründung einer eigenen Praxis und bei Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende 2022 wurden zum Beispiel 41 Praxisgründungen bzw. Neu-Niederlassungen von Hebammen und zwei Geburtshausgründungen unterstützt. In diesem Jahr sind bis Ende August im Rahmen der Hebammenförderrichtlinie bereits Zuwendungen für die Gründung von insgesamt 14 Hebammenpraxen bzw. Neu-Niederlassungen sowie einer Geburtshausgründung bewilligt. Brandenburg ist neben Bayern und Sachsen das einzige Bundesland, dass eine solche Förderung für Hebammen anbietet.

Die Förderung kann beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/.

Das Gutachten steht als Kurz- und Langfassung auf der Website des Sozialministeriums Brandenburg zur Verfügung. 

„Bündnis Gute Geburt“ fordert grundlegende Reform der Geburtshilfe in Deutschland

In Berlin hat sich das „Bündnis Gute Geburt“ gegründet. Die fünf Gründungsorganisationen – Arbeitskreis Frauengesundheit, Mother Hood, Deutscher Hebammenverband, Deutscher Frauenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen – fordern konkrete Verbesserungen und einen grundlegenden Kulturwandel in der Geburtshilfe, der Mutter und Kind ins Zentrum rückt. Das Bündnis will dazu nicht nur Akteur*innen in Gesundheitswesen und Politik ansprechen, sondern auch die Gesellschaft über den besonderen Wert einer Geburt unter respektvollen, menschenwürdigen und sicheren Bedingungen aufklären.

Das Bündnis reagiert damit auf die anhaltenden Missstände in der Versorgung von Frauen und Familien rund um die Geburt und in den ersten Lebenswochen des Säuglings. Ihre Bedürfnisse werden oftmals ignoriert. Viele Gebärende durchleben dadurch psychisch belastende oder traumatische Geburten, die Frauen, Kinder und Familien prägen. Ebenso wirken sich massive strukturelle Defizite und eine mangelhafte Personalausstattung negativ auf die Arbeit von Hebammen und Ärzt*innen aus, die auch die Versorgung von Frau und Kind beeinträchtigen.

Das „Bündnis Gute Geburt“ sucht Mitstreiter*innen, die gemeinsam Veränderungen in der Geburtshilfe vorantreiben wollen.

Pressemitteilung des Bündnisses, 13.7.2022. Das Bündnispapier steht u.a. auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zum Download bereit.

Nationaler #Geburtshilfegipfel

Der Runde Tisch Lebensphase Elternwerden beim Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. (AKF) hat ein Strategiepapier zur Situation der Geburtshilfe in Deutschland verfasst und ruft damit zu einem Nationalen #Geburtshilfegipfel auf.

Geburtshilfe in Deutschland ist in eine Schieflage geraten. Für den Status quo verantwortlich sind wesentlich die Strukturen in Schwangerschaftsbegleitung und Geburtshilfe, die stark auf die Risiken ausgerichtet sind und die Selbstbestimmung von Frauen nicht genügend unterstützen. Ziel des Strategiepapiers ist es, die Rahmenbedingungen der Geburtshilfe in Kliniken und außerklinisch so zu gestalten, dass sie die gesellschaftliche und politische Wertschätzung erfährt, die ihrer Bedeutung im Leben der Menschen entspricht.

Das Strategiepapier des Runden Tisches Elternwerden beim AKF e.V. steht samt Liste der Mitzeichnenden auf arbeitskreis-frauengesundheit.de als Download zur Verfügung.

Gesundheitsbericht Hebammen in Niedersachsen

Hebammen leisten einen wertvollen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und Begleitung von Schwangeren und Müttern sowie ihren Neugeborenen und Säuglingen. In Niedersachsen drohen jedoch wie auch in anderen Bundesländern Versorgungsengpässe bei der Betreuung von Schwangeren vor, während und nach einer Geburt durch eine Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Um die Versorgungslage objektiv einschätzen zu können, hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) einen Bericht zur Datenlage der Hebammenversorgung in Niedersachsen für das Jahr 2019 vorgelegt.

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: Gesundheitsbericht Hebammen in Niedersachsen, Auswertung der Jahresstatistik der unteren Gesundheitsbehörden für das Berichtsjahr 2019. Der Bericht steht auf der Webseite des NLGA zur Verfügung.

Niedersachsen | Bündnis 'Gesundheit rund um die Geburt'

Das Aktionsbündnis in Niedersachsen orientiert sich inhaltlich am Nationalen Gesundheitsziel "Gesundheit rund um die Geburt" mit seinen fünf definierten Unterzielen. Diese sollen in der Landespolitik verankert werden. Darüber hinaus fordert das Bündnis einen Landesaktionsplan. Mehr unter gesundheit-rund-um-die-geburt.de

Aktionsbüro Gesundheit rund um die Geburt in Niedersachsen

In Niedersachsen ist das Aktionsbüro Gesundheit rund um die Geburt bei der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS Nds. HB e. V.) eingerichtet. Zentrale Aufgabe des Aktionsbüros ist die Entwicklung eines landesweiten Aktionsplanes, um entsprechende Versorgungs- und Unterstützungsangebote in der geburtshilflichen Versorgung zu schaffen. www.gesundheit-rund-um-die-geburt-nds.de 

Akademisierung der Hebammenausbildung

Am 1. Januar 2020 ist das neue Hebammengesetz (HebRefG) in Kraft getreten. Informationen dazu finden Sie beim Hebammenverband.

Hebammentag

Der Hebammentag findet jedes Jahr am 5. Mai statt.