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Istanbul Konvention

Das ‚Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ wurde am 11. Mai 2011 während des türkischen Europarats-Vorsitzes in Istanbul zur Unterzeichnung für die Mitgliedsstaaten aufgelegt und trat am 1. August 2014 in Kraft. Daher wird im Allgemeinen von der "Istanbul Konvention" gesprochen.

In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft, nachdem der Bundestag das Gesetz zum Übereinkommen beschlossen hatte. Damit hat sich Deutschland verpflichtet auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Die Istanbul-Konvention umfasst insgesamt 81 Artikel mit Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Ob die Staaten die Verpflichtungen umsetzen wird von einem unabhängigen Gremium von Expert:innen (GREVIO) überwacht. 

Istanbul-Konvention: Niedersachsen setzt Gesamtstrategie und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um

Niedersachsen wird seine Angebote zum Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt weiter ausbauen. Gleichstellungsminister Philippi: „Wir werden die Istanbul-Konvention in Niedersachsen sehr konsequent und konkret umsetzen. Zum einen werden wir eine landesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung implementieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass die Bereiche Prävention, Unterstützung gewaltbetroffener Frauen, Strafverfolgung und koordinierte Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen abgestimmt umgesetzt werden. Zweitens wird die Landesregierung sehr zeitnah die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention einrichten, um die Umsetzung zu steuern und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten. Damit gehen wir im Jahr 2024 wichtige Schritte, um den Gewaltschutz von Frauen zu verbessern. Gleichwohl gilt aber nach wie vor: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt einzudämmen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, kein Bereich kann sich davon freimachen. Das unterstreicht die Istanbul-Konvention eindrucksvoll und nimmt uns alle in die Pflicht.“

Bereits jetzt verfügt Niedersachen über ein engmaschiges und gut funktionierendes Netz an Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Dazu gehören unter anderem die 46 Frauenhäuser mit 437 Frauen- und rd. 650 Kinderplätzen, ein gut aufgestelltes System von Gewaltberatungsstellen und viele wichtige begleitende Projekte wie die verfahrensunabhängige Beweissicherung www.probeweis.de und das Sprachmittlungsprojekt für Frauen www.worte-helfen-frauen.de. Sie alle sind wichtige Bausteine, um von Gewalt betroffenen Frauen langfristig Unterstützung anbieten zu können. Dieses Handlungsfeld wird nun zeitnah durch das einer landesweiten Koordinierungsstelle gemäß Artikel 10 der Istanbul-Konvention auf Landesebene ergänzt werden. Die Hauptaufgabe der Koordinierungsstelle wird es sein, das niedersächsische Gewaltschutzsystem bedarfsgerecht auszubauen und dabei Maßnahmen und Handlungsansätze zur geschlechtsbezogenen Gewalt in Niedersachsen auf der Kommunal- und Landesebene als auch auf der Bundesebene zu koordinieren.

Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 1.2.2024

Istanbul-Konvention tritt in der EU in Kraft

Die Europäische Union hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023 ratifiziert. Sie ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die EU ist damit die 38. Vertragspartei des Übereinkommens.

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Der Europarat hat den sogenannten GREVIO-Bericht vorgelegt. Er evaluiert, in wieweit Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo noch Handlungsbedarf besteht. Die GREVIO-Expertinnen loben Deutschland für zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, die das Ziel haben, den Schutz von Frauen vor Gewalt effektiv voranzubringen.

Zugleich betonen sie allerdings, dass trotz der Fortschritte weiter Handlungsbedarf besteht. Sie fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen. Dabei soll auf eine ausgeglichene geographische Verteilung geachtet werden. Außerdem sollen die Bedürfnisse besonders verletzlicher Gruppen, wie Frauen mit Behinderungen, geflüchtete Frauen oder queere Menschen, berücksichtigt werden. Jede Frau und ihre Kinder müsse einen gesicherten Zugang zum Hilfesystem haben.

Weiter mahnt der GREVIO-Bericht an, dass Deutschland die Verpflichtung noch nicht ausreichend umsetzt, koordinierte politische Maßnahmen gegen Gewalt zu beschließen. Deutschland brauche daher eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene und die Entwicklung einer langfristigen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch solle es künftig verpflichtende Trainings für alle Berufsgruppen geben, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen. Zudem solle das Umgangsrecht mit Rücksicht auf die Interessen von Gewaltopfern reformiert werden.

GREVIO hat das erste Monitoringverfahren für Deutschland im Februar 2020 eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Bundesregierung im September 2020 einen Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland beim Europarat eingereicht. Im September 2021 folgte ein Länderbesuch von GREVIO-Expertinnen, und nun hat GREVIO den angehängten Bericht basierend auf den Informationen aus dem Staatenbericht, Berichten aus der Zivilgesellschaft und dem Länderbesuch vorgelegt. Den Staatenbericht finden Sie auf der Website des BMFSFJ.

Bundesregierung zieht Vorbehalte gegen Istanbul-Konvention zurück

Die Bundesregierung wird die vor vier Jahren eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrechterhalten. Damit wird die Konvention ab dem 1. Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt gelten. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2018 hatte Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte einzulegen. Diese bezogen sich auf die Artikel 59 und 44. Artikel 59 enthält Regeln zur aufenthaltsrechtlichen Situation von ausländischen Gewaltopfern. Artikel 44 enthält unter anderem Vorgaben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländerinnen und Ausländer begangene Straftaten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Flyer zur Istanbul-Konvention aus Göttingen

Das Gleichstellungsbüro der Stadt Göttingen hat einen Flyer zum Thema Istanbul-Konvention erstellt. Der Flyer für Fachpersonen aus dem allgemeinen Hilfesystem beinhaltet unter anderem einen Überblick über wichtige Inhalte der Konvention, Begriffserläuterungen und Kontaktinformationen. Er steht als pdf-Datei zum Download auf der Webseite des Gleichstellungsbüros der Stadt Göttingen bereit.

Frankfurt: Steuerungsgruppe zur Umsetzung der Istanbul Konvention nimmt Arbeit auf

Die Stadt Frankfurt/M. hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention zum Ziel gemacht und will dazu alle relevanten Institutionen einbinden. Denn die Umsetzung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. „Schutz, Verfolgung und Prävention von Gewalt können nur gelingen, wenn alle zuständigen Dezernate und Ämter, wenn Justiz und Polizeibehörden sowie zivilgesellschaftliche Institutionen aktiv daran mitarbeiten“ erklärt Frauendezernentin Rosemarie Heilig, die Donnerstag 5.5.2022 bei einer gemeinsamen Veranstaltung zum Arbeitsbeginn der Steuerungsgruppe einlud. Die 81 Artikel umfassende Konvention beinhaltet eine Vielzahl von Aspekten: Darunter etwa die Bereitstellung von Schutzunterkünften, Prävention in der Jugendhilfe oder auch Fortbildungen von Fachkräften zu Gewaltschutz im Sorgerecht. Die Steuerungsgruppe hat sich in einer gemeinsamen Erklärung dazu verpflichtet die kommunale Bestandsaufnahme, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und die Umsetzung der Maßnahmen aktiv zu begleiten. „Wir setzen von Anfang an auf eine gemeinsame Arbeitsbasis und eine partizipative Umsetzung“, sagt Rosemarie Heilig. Sie freue sich diese zentralen Frankfurter Institutionen für die Umsetzung der Istanbul Konvention gewinnen zu können, so die Stadträtin weiter. Die Koordinierungsstelle, die den Umsetzungsprozess steuern und organisieren wird, ist im Frauenreferat angesiedelt.

In einer gemeinsamen Absichtserklärung hat die Steuerungsgruppe ihre Ziele definiert. Die Erklärung steht auf der Website der Stadt Frankfurt zum Download zur Verfügung.

Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis

Einen Leitfaden mit Best-Practice-Beispielen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Deutsche Städtetag veröffentlicht. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat im Januar 2020 jede Form von Gewalt gegen Frauen verurteilt und begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland die sog. Istanbul-Konvention ratifiziert hat. Damit wurde auch die Unterstützung der Städte deutlich gemacht, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen und Maßnahmen zur Gewaltprävention zu stärken. Im Leitfaden sind Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus den Mitgliedstädten des Deutschen Städtetages zusammengestellt. Dies ist ein guter Anfang, eine Ergänzung der Broschüre sollte fortlaufend vorgenommen werden. Der Leitfaden steht auf der Webseite des Städtetages zum Download bereit.

10 Jahre Istanbul-Konvention: 'Internationaler Schutz von Frauen vor Gewalt hat oberste Priorität'

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, feiert im Mai 2021 das zehnjährige Jubiläum der Zeichnungsauflegung. Die Istanbul-Konvention ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten. Es untermauert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt. Deutschland und weitere Mitgliedsstaaten des Europarates haben die Konvention am Tag der Zeichnungsauflegung am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und in der Folgezeit ratifiziert. Sie haben sich damit verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Bisher haben bereits 45 Mitgliedstaaten des Europarats und die EU die Istanbul-Konvention unterzeichnet und 33 ratifiziert. Ziel ist es, dass alle Mitglieder des Europarats und die EU die Istanbul-Konvention ratifizieren. Der Jahrestag fällt in den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats, daher veranstaltet das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit dem Europarat eine High-Level-Konferenz zur Würdigung dieses bedeutenden Jubiläums. Die vollständige Erklärung finden Sie hier: www.bmfsfj.de/gec-declaration

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Ende 2020 hat der Rat der Stadt Oldenburg den "Kommunalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt" beschlossen, der als barrierefreie Version auf www.oldenburg.de/gleichstellung zum Download zur Verfügung steht. Eine 100 Seiten starke Analyse der in Oldenburg bestehenden Hilfesysteme, ihrer Lücken und empfohlener Maßnahmen, bildet die strategische Planung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene. Bestehende Angebote wurden analysiert, Bedarfe aufgedeckt und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Ziel ist es, die Istanbul-Konvention auch kommunal anzugehen. Das Gleichstellungsbüro arbeitet jetzt an der Umsetzung der ersten Maßnahmen. Anfang 2021 wurden Mittel für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bereitgestellt, die die Umsetzung des Aktionsplans steuert und überwacht.

Broschüre des BMFSFJ

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht eine Broschüre mit dem Gesetzestext zum Download bereit.

GREVIO

Die Mitglieder des Gremiums (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence abgekürzt GREVIO) finden Sie auf der Webseite des Europarates www.coe.int/en/web/istanbul-convention/members2