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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen kommt in vielen Formen vor. Dazu gehören Gewalt in Ehe und Partnerschaft die i.d.R. als häusliche Gewalt bezeichnet wird. Dazu gehören aber auch sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung, Stalking, Menschenhandel und Gewalt im Kontext von Prostitution oder auch Genitalverstümmelung. Sie kann auf ganz verschiedene Weise ausgeübt werden: mit der alltäglichen Anmache,  frauenfeindlichen Witzen, mit Einschränkung der persönlichen Freiheit, dies kann aktiv geschehen oder weil Frauen und Mädchen gewisse Orte oder Wege meiden. Zu den direkten Erscheinungsformen von Gewalt gehören sexuelle Belästigung, Beleidigung, Schläge, sexuelle Nötigung, Stalking oder Vergewaltigung und auch die Tötung der Frau. Auch verschiedene Formen digitaler Gewalt sind zu nenn.

In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner.

Im Bereich des Gewaltschutzes, insbesondere seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2001 engagieren sich kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort. Sie initiieren funktionierende Netzwerke, um betroffenen Frauen direkt in ihren Lebensräumen Wege aus der Gewalt aufzuzeigen. Ergänzend gibt es das bundesweit erreichbare „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“. Seit 2018 ist in Deutschland die sog. Istanbul-Konvention in Kraft getreten, die gesetzliche Regelungen zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt festlegt.

Bundesweite polizeiliche Kriminalstatistik 2025

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 zeigt einen Rückgang der erfassten Straftaten in Deutschland. Auch die Gewaltkriminalität ging zurück, einen Anstieg gab es dagegen bei Sexualdelikten.

Erstmals seit 2021 ist 2025 die Zahl der Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland wieder leicht gesunken (-2,3 Prozent). Auch die Anzahl der Tatverdächtigen ging hier zurück (-2,6 Prozent), insbesondere die der tatverdächtigen Jugendlichen (-7,4 Prozent) und der tatverdächtigen Zuwanderer (-7,2 Prozent). Dagegen stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder erneut an (+3,3 Prozent). Nichtdeutsche Tatverdächtige sind bei der Gewaltkriminalität mit 42,9 Prozent weiterhin deutlich überrepräsentiert.

Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung
Die Zahl der in der PKS für 2025 erfassten Sexualdelikte bleibt hoch. Auffällig ist der Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung (+9,0 Prozent). Seit 2018 sind die Fallzahlen in diesem Bereich um rund 72 Prozent gestiegen. Die Tatverdächtigen sind überwiegend Freunde oder Bekannte sowie (ehemalige) Partner und zu 98,6 Prozent männlich. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 38,5 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Der Anteil der nichtdeutschen Opfer von Vergewaltigung lag bei 22,3 Prozent.

Die Ergebnisse von SKiD (Opferbefragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024") zeigen, dass Frauen insgesamt deutlich häufiger von Sexualdelikten betroffen sind als Männer. Besonders betroffen sind junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Das Dunkelfeld ist SKiD zufolge groß: Nach wie vor ist die Anzeigequote bei Sexualdelikten besonders gering – sie lag bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung 2023 bei 6,2 Prozent, bei körperlicher sexueller Belästigung bei 2,6 Prozent.

Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind laut PKS zwar zurückgegangen (-2,7 Prozent auf 41.677 Fälle), sie bleiben aber auf hohem Niveau. Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten stiegen dagegen weiter an (+19,9 Prozent auf 11.515 Fälle). Bei den Jugendlichen, die pornografische Inhalte verbreiten, handelt es sich oftmals um sogenannte Selbstfilmende. Neben einer zunehmenden Verbreitung durch Social-Media-Kanäle kann auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft angesichts einer erhöhten medialen Aufmerksamkeit und gesellschaftlichen Sensibilisierung mitverantwortlich für den Anstieg sein.

Quelle: aus der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 20.04.2026

Deutscher Verein: Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Ab Januar 2027 müssen die Bundesländer auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes (GewHG) des Bundes ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote für Mädchen, Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen.

In seinen Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise, was die Bundesländer beachten sollten, um dieses Ziel zu erreichen und umzusetzen. Er hält dabei ein abgestimmtes Vorgehen der Länder erforderlich, damit für jede gewaltbetroffene Frau unabhängig von ihrem Wohnort ein Zugang zu Schutz und Beratung gewährleistet ist.

"Gewalttaten gegen Frauen und Kinder sind ein gewichtiges Problem in Deutschland und bereits die Zahlen des sogenannten Hellfelds erschüttern. Nunmehr hat die Dunkelfeldstudie 'LeSuBiA', die die Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag untersucht, ganz aktuell gezeigt, wie groß das Ausmaß nicht angezeigter Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland ist: weniger als 5 % der Gewalttaten in Partnerschaften werden zur Anzeige gebracht", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins. "Hier braucht es ein gemeinsames Tätigwerden aller Akteur:innen, um einen umfassenden Gewaltschutz zu erreichen."

Ende Februar 2025 ist mit dem Gewalthilfegesetz in Deutschland erstmals eine spezifische rechtliche Regelung geschaffen worden, die den Ausbau und die Verbesserung des derzeitigen Hilfesystems bewirken soll und ab 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch für Frauen und Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorsieht. Die Bundesländer sind für die Umsetzung des GewHG verantwortlich – auch finanziell. Sie haben aktuell bestimmte Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären, die bis Ende 2026 in Länderregelungen umzusetzen sind.

Das GewHG stellt die Länder nicht nur vor zeitliche Herausforderungen. Denn dieses gibt ihnen nur einen Rahmen vor, d.h. maßgebliche inhaltliche Anforderungen werden für länderspezifische Lösungen offengelassen und einige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die nun ausgefüllt werden müssen. Die an die Länder gerichteten Empfehlungen legen einen Fokus auf unmittelbar anstehende Aufgaben zur Realisierung ihrer Sicherstellungsverantwortung und auf Handlungsschritte, die diese für den Aufbau eines bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Hilfesystems dringend berücksichtigen sollten.

Für die Umsetzung des Gesetzes empfiehlt der Deutsche Verein den Ländern, die Analyse und Planung des Hilfesystems gemeinsam mit den Akteur:innen der Versorgungspraxis vorzunehmen und deren Expertise einzubeziehen. Besondere Aufmerksamkeit müsse den Bedarfen vulnerabler gewaltbetroffener Frauen sowie (mit)betroffener Kinder und Jugendlicher gelten, etwa bei Behinderung, psychischer Beeinträchtigung, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit sowie Migrations- oder Fluchtbiografien. Zu einem wirksamen Gewalthilfesystem gehören nach Auffassung des Deutschen Vereins zudem Prävention, Öffentlichkeits- und Täterarbeit sowie eine enge Vernetzung der Angebote. Datenschutz und Anonymität müssten zum Schutz der Betroffenen oberste Priorität haben.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) zum Download von der Website des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.: www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-gewhg

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 02.04.2026

Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 Niedersachsen

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt. Hier ein Auszug zum Thema Häusliche Gewalt aus der umfangreichen Pressemitteilung des Innenministeriums.

Die wesentlichen Kennzahlen der PKS zeigen eine positive Entwicklung: Die Aufklärungsquote befindet sich mit 62,72 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau. Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen im Jahr 2025 wiederholt um 4,28 Prozent ab. Auch die Kriminalitätsbelastung sinkt: Die sogenannte Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt bei 6.329 und damit auf dem drittniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Lediglich in den „Corona-Jahren“ 2020 und 2021 war die Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen geringer.

Ursächlich für den Rückgang der Gesamtfallzahl sind Abnahmen in nahezu allen Hauptgruppen der PKS, wie den Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit sowie bei Diebstahlsdelikten, Vermögens und Fälschungsdelikten und Verstößen gegen strafrechtlichen Nebengesetze. Bei Letzteren hat sich insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis deutlich auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.

Innenministerin Behrens erklärt zur PKS 2025: „Niedersachsen ist im vergangenen Jahr noch sicherer geworden: Für das Jahr 2025 verzeichnen wir weniger Straftaten, eine geringere Häufigkeitszahl und eine weiterhin hohe Aufklärungsquote. Wir können davon ausgehen, dass sich Niedersachsen mit der gesunkenen Kriminalitätsbelastung und stabilen Aufklärungsquote auch im vergangenen Jahr in einer vorderen Position im Ländervergleich wiederfinden wird. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt Auffälligkeiten in einzelnen Phänomenbereichen und wir dürfen uns auf dem insgesamt positiven Trend nicht ausruhen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Messerangriffe und Häusliche Gewalt. Zur Verhinderung schwerer zielgerichteter Gewaltstraftaten implementieren wir ein Konzept zur Früherkennung und ein Bedrohungsmanagement. Dabei investieren wir in erheblichem Umfang personelle Ressourcen und stärken die Netzwerkarbeit mit anderen Behörden und Institutionen.“

Stagnation der Zahlen bei Häuslicher Gewalt

Der Begriff „Häusliche Gewalt“ bezeichnet keine einzelne Straftat, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das verschiedene Delikte in unterschiedlichen Konstellationen umfasst – von Sachbeschädigung bis hin zu Mord.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.540 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Stagnation der Fallzahlen registriert (minus 0,02 Prozent; 2024: 32.545 Fälle). Primär ursächlich für dieses weiterhin hohe Niveau sind die Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen.

Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 19.136 Körperverletzungen, davon 3.159 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2025 wurden zudem 4 vollendete sowie 17 versuchte Morde und 9 vollendete sowie 29 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Dies stellt insgesamt zwar einen erfreulichen Rückgang von 83 auf 59 Taten dar, ist aber trotzdem keinesfalls beruhigend. Immer noch findet in Niedersachsen statistisch betrachtet jede Woche mindestens ein versuchtes oder gar vollendetes Tötungsdelikt im Kontext Häuslicher Gewalt statt.

Zur Verbesserung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt legt die Polizei Niedersachsen mit ihren Netzwerkpartnern hierauf einen besonderen Fokus. Durch verschiedene, aufeinander aufbauende Handlungskonzepte und eine enge Zusammenarbeit mit den Netzwerk- und Kooperationspartnern wird sichergestellt, dass Betroffene bestmöglich geschützt und Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Gemeinsam arbeiten alle Akteure daran, die Unterstützungsstrukturen stetig weiterzuentwickeln und professionell auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Auch vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in den Landtag eingebracht.

Dieser sieht unter anderem die Ausweitung des Instruments der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auf Fälle Häuslicher Gewalt vor. Mit dieser soll im NPOG ein wirksames Instrument geschaffen werden, um in Hochrisikofällen Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Neben der Überwachung der Täter sollen auch Betroffene – mit deren Einverständnis – mit technischen Mitteln zur Vorwarnung ausgestattet werden können.

Darüber hinaus befindet sich derzeit – nach wiederholten Forderungen der Bundesländer – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.

Innenministerin Behrens: „Die Zahlen sind erschütternd und zeigen, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene allein gelassen werden. Die Bekämpfung der Häuslichen Gewalt ist dabei auch eine Frage der Inneren Sicherheit – sie betrifft die Stabilität unseres Zusammenlebens und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Niedersachsen setzt deshalb auf eine Kombination aus konsequenter Strafverfolgung, Prävention und innovativen Hilfsangeboten. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem ‚Spanischen Modell‘ schaffen wir im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ein wirksames Instrument, um Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel! Sie wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden für ihren Einsatz auch künftig nur in vergleichsweise wenigen, sehr schweren Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Ich warne deshalb sehr entschieden davor, so zu tun, als könnten wir ein so massives und so tief in unserer Gesellschaft verankertes Problem mit der rechtlichen Befugnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel ganzheitlich lösen.“

Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums vom 16.3.2026. Hier geht es zur Website des MI mit der kompletten Mitteilung.

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen veröffentlicht

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind

Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.

Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.

Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).

Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.

Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Studie “Femizide in Deutschland” vorgestellt

Partnerinnenfemizide im Zusammenhang mit Trennung oder Eifersucht sind mit Abstand die häufigste Form von Femiziden in Deutschland. Sexismus, die strukturelle Benachteiligung von Frauen, psychische Erkrankungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie eine angespannte sozio-ökonomische Lage können Einflussfaktoren für die Tötung von Frauen und Mädchen sein. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Femizide in Deutschland“, die vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen vorgestellt wurde.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler leiten aus der Studie die Empfehlungen ab, die Zahl der Plätze in Frauenhäusern zu erhöhen, die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern und die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die typische Dynamik geschlechtsbezogener Gewalt zu sensibilisieren. Einen eigenen Straftatbestand „Femizid“ in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, halten sie derzeit nicht für sinnvoll, vielmehr fordern sie eine Gesamtreform der Tötungsdelikte und die Einführung eines „German Homicide Monitors“, also eine kontinuierliche Analyse der Tötungskriminalität in Deutschland. Zudem seien gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig, um sexistische Denk- und Verhaltensmuster abzubauen und so eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu ermöglichen.

An der Studie waren Fachleute aus Kriminologie, Rechtswissenschaft, Soziologie und Psychologie beteiligt. Sie wollten durch die Untersuchung die Zahl und Art der Femizide, mögliche Defizite bei den polizeilichen Interventionen im Vorfeld der Tötungen sowie bei der Strafverfolgung analysieren. Dafür untersuchten sie mehr als 50.000 Seiten Vernehmungsprotokolle, Sachverständigengutachten, Anklageschriften und Urteile zu 292 Fällen, die als versuchte oder vollendete Tötungen von Frauen in fünf Bundesländern im Jahr 2017 in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eingegangen sind. Einbezogen wurden die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Teile Nordrhein-Westfalens, auf die ein Drittel der bundesweit polizeilich registrierten Tötungsdelikte an Frauen in diesem Jahr entfiel. Die analysierten Akten geben Einblick in Tathergang, Vorgeschichte und Lebenswelt von Täter und Opfer und erlauben Aussagen darüber, welche Rolle Sexismus und ein gesellschaftlich ungleiches Geschlechterverhältnis bei der Tatgenese spielten. 197 der 292 analysierten Fälle erwiesen sich tatsächlich als versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen – bei den übrigen polizeilich registrierten Fällen handelte es sich im Wesentlichen um Fehlerfassungen, bloße Körperverletzungen oder falsche Verdächtigungen.

„Wir haben das Jahr 2017 ausgewählt, um sicherzustellen, dass die Strafverfahren zu Beginn der Auswertung im Jahr 2022 tatsächlich abgeschlossen waren“, erläuterte Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und einer der Leiter der Studie, „denn es kann mehrere Jahre dauern, bis ein Urteil in einem Strafverfahren wegen Totschlags oder Mordes auch rechtskräftig ist. Hinweise darauf, dass sich an der grundlegenden Problematik seit 2017 etwas geändert hat, sind nicht ersichtlich.“ Auch die Zahl der in der PKS registrierten Tötungen an Frauen habe sich in den vergangenen zehn Jahren – entgegen der Aussage in vielen Medien – in Deutschland nicht erhöht.

Der häufigste Fall eines Femizids: Tötung der (Ex-)Partnerin
Bei zwei Drittel (133) der 197 Tötungsdelikte an Frauen handelte es sich um Femizide in einem weiteren soziostrukturellen Sinn; in 74 dieser 133 Fälle stellten die Forschenden ein sexistisches Motiv des Täters fest. Diese Taten kann man als Femizide in einem engeren motivbezogenen Sinn bezeichnen. Beim restlichen Drittel der 197 Tötungsdelikte spielte das Geschlecht der Frau keine prägende Rolle für die Tat. Nur etwa die Hälfte der 292 untersuchten, polizeilich registrierten Fälle waren somit Femizide in einem weiteren und etwa ein Viertel Femizide in einem engeren Sinn. „Die Angaben in der Polizeilichen Kriminalstatistik sind daher für sich genommen nicht geeignet, um die Zahl der Femizide in Deutschland zu bestimmen“, führte der Tübinger Jurist und Kriminologe Florian Rebmann aus.

Die mit Abstand häufigste Art des Femizids ist der Partnerinnenfemizid – bei 108 der 133 Femizide (81 Prozent) handelte es sich um Tötungsdelikte im Kontext heterosexueller Paarbeziehungen. Anlass für die Tat war in den meisten Fällen (72 Prozent der 108 Partnerinnenfemizide) eine tatsächliche oder befürchtete Trennung oder Untreue der Frau. „Es ging daher meist um Besitzdenken oder Eifersucht der Täter“, sagte Prof. Dr. Tillmann Bartsch vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen und einer der Leiter der Studie.

Die Opfer bei diesen insgesamt 78 Partnerinnenfemiziden im Zusammenhang mit Trennung oder Eifersucht waren im Durchschnitt 40 Jahre alt, die Täter 45 Jahre. In knapp der Hälfte der Fälle hielt ihre Partnerschaft mehr als zehn Jahre. Die Taten fanden in allen Gesellschaftsschichten statt. Unter den Tätern waren beispielsweise ein Unternehmensberater und ein Erzieher. Bei der Mehrzahl der Paare ging jedoch ein geringes Bildungsniveau mit einer ökonomisch eher angespannten Situation einher. Außerdem waren viele Täter psychisch auffällig: Bei 49 Prozent gab es eindeutige Hinweise auf eine psychische Erkrankung und bei 44 Prozent auf ein Suchtproblem. 40 Prozent standen während der Tat unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen.

In 88 Prozent der 78 Femizide im Zusammenhang mit Trennung oder Eifersucht ging der Tötung zudem Gewalt in der Vorbeziehung voraus. Zwei Drittel der Männer übten die Gewalt systematisch aus, um ihre Partnerinnen zu kontrollieren und in ihrer freien Entfaltung einzuschränken. Ebenfalls bei zwei Dritteln fanden sich Hinweise auf eine sexistische Einstellung des Täters, die sich schon vor oder unabhängig von der Tat zeigte, wie zum Beispiel die Überzeugung, Frauen dürften nicht arbeiten, bis hin zur vollständigen sozialen Isolation ihrer Partnerinnen. „Täter und Opfer führten meist eine Beziehung, in der die Männer für sich eine beherrschende oder überlegene Stellung beanspruchten und einforderten, dass sich die Frauen nach ihren Vorstellungen verhielten“, berichtete Sabine Maier, Sozialwissenschaftlerin und Co-Autorin der Studie. „Viele wollten die Rolle des ´Ernährers´ oder ´Familienoberhauptes´ übernehmen, während sie die Rolle ihrer Partnerinnen eher im häuslichen Bereich verorteten und über deren Aktivitäten bestimmen wollten. In vielen Beziehungen ging diese Rollenverteilung aber bei genauerer Betrachtung nicht auf, beispielweise weil die Männer nicht erwerbstätig waren“, so Maier. Zu Krisen und Gewaltausbrüchen sei es in diesen Beziehungen insbesondere dann gekommen, wenn die Frau den Fortbestand der Beziehung infrage gestellt oder der Mann dies vermutet habe.

Auch die Tötung einer dementen oder altersbedingt erkrankten Partnerin zählen die Forschenden zu Femiziden in einem weiteren Sinn. Diese Fälle machten zehn Prozent der insgesamt 108 Partnerinnenfemizide aus und sind unter anderem dadurch charakterisiert, dass Täter und Opfer im Rentenalter waren. Zeugen beschrieben in diesen Fällen die Beziehung vor der Tat meist als harmonisch oder gar liebevoll. Die Männer begingen im Anschluss an ihre Tat ausnahmslos Suizid.

Zehn Femizide richteten sich gegen die Großmutter oder Mutter. Viele dieser Taten standen in Zusammenhang mit einer Psychose. Bei den Opfern handelte es sich in allen Fällen um die engsten Bezugspersonen der Täter. Manche von ihnen integrierten misogyne Vorstellungen in ihren Wahn. Diese Fallgruppe war die einzige, in der auch Täterinnen vertreten waren.

Medial große Aufmerksamkeit haben Femizide bekommen, die als sogenannte „Ehrenmorde“ bekannt wurden. „In der Realität ist diese Fallkonstellation selten und daher nur mit drei Fällen in der Studie vertreten“, erläuterte der Kriminologe Dr. Wolfgang Stelly. In zwei der drei Fälle brachte ein Vater seine minderjährige Tochter um. Die Konflikte eskalierten, als sich die Opfer in Männer verliebten, die nicht den Vorstellungen ihrer Väter entsprachen.

Ein ebenfalls selteneres Phänomen, das dennoch die Öffentlichkeit stark beunruhigt, sind Sexualfemizide. Sie machten sieben Fälle in der Untersuchung aus. Die Täter lebten überwiegend in prekären Verhältnissen und waren bereits vor der Tat mit Gewalt- oder Sexualdelikten in Erscheinung getreten. Außerdem gab es in den meisten Fällen Hinweise auf ausgeprägte sexistische Einstellun-gen, sadomasochistische Sexualpräferenzen und dissoziale Persönlichkeitsstörungen. Alle Opfer waren den Männern vor der Tat nicht oder nur flüchtig bekannt – zwei Taten richteten sich gegen eine Sexarbeiterin.

Täter ohne deutschen Pass
Der Anteil von Tätern und Opfern mit anderer als deutscher Staatsangehörigkeit lag bei etwa einem Drittel. Im Vergleich dazu hatten im Jahr 2017 ca. 12 Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten in Deutschland eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Überrepräsentation migrantischer Personen zeigt sich insbesondere in der Fallgruppe der Partnerinnenfemizide im Zusammenhang mit Trennung oder Eifersucht. Hier hatte nur knapp über die Hälfte (51 Prozent) der Täter eine deutsche Staatsangehörigkeit; 67 Prozent wiesen eine eigene Migrationserfahrung auf; bei den Opfern lagen diese Anteile bei 59 Prozent und 55 Prozent und damit ebenfalls hoch.

„Da Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland überdurchschnittlich häufig sozioökonomisch benachteiligt sind, erklärt dies vermutlich einen Teil der Überrepräsentation. Migrationserfahrungen, verbunden mit Arbeitslosigkeit und sozialer Unsicherheit, stehen vielfach auch im Zusammenhang mit psychischen Belastungen und häufigerem Drogen- und Alkoholmissbrauch – hier kommen also mehrere Risikofaktoren zusammen“, erklärte die Kriminologin Paulina Lutz vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen.

Jedoch wurden auch traditionelle und sexistische Geschlechterrollen der Täter sichtbar. „Die Männer sahen sich oft in der Rolle des Familienversorgers, der Kontrolle über seine Partnerin beansprucht. Wird diese Kontrolle durch eine Trennung oder Emanzipation der Partnerin bedroht, können Männer dies als starke Krise und Angriff auf ihr Selbstwertgefühl erleben. Diese Dynamik fand sich unabhängig von der Herkunft der Täter, wobei sie durch die zumeist gemeinsame Migrationserfahrung von Täter und Opfer teilweise noch verstärkt wurde“, so Lutz.

Die drei häufigsten nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten der Täter bei allen 133 Femiziden im weiteren Sinn waren afghanisch (7), rumänisch (5) und syrisch (5). Darüber hinaus stellten sogenannte Russlanddeutsche eine größere Gruppe dar (9). Die Gruppe der Ausländer ist heterogen, die Taten lassen sich daher nicht einseitig kulturell erklären, sondern sind Ausdruck patriarchaler Strukturen, die in allen Gesellschaften existieren. Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Geschädigten in diesen Fällen überwiegend ebenfalls ausländische Staatsangehörige waren. Migrantinnen stehen weniger Ressourcen zur Verfügung, eine gewaltvolle Beziehung zu verlassen, wie etwa ein unterstützendes soziales Umfeld.

Folgerungen für Prävention und Strafrecht
Die Autorinnen und Autoren der Studie „Femizide in Deutschland“ untersuchten auch, ob eine bessere Prävention oder Änderungen im Strafrecht die Zahl der Femizide verringern könnten.

Handlungsbedarf sehen sie vor allem bei sexistischen Sozialisationsmustern von Männern, die Gewalt begünstigen können. Zudem sollten Menschen mit psychischer Erkrankung und in sozial benachteiligten Lagen besser unterstützt werden. Eine gezieltere Aufklärung von Polizistinnen und Polizisten über das Eskalationspotenzial gewaltbelasteter Beziehungen und deren teils widersprüchlich erscheinende Dynamiken könnte ebenfalls präventiv wirken. Auch eine vorsichtige Reform des Umgangsrechts, die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ und die Erhöhung der Zahl der Plätze in Frauenhäusern könnten zielführend sein.

Mit Blick auf das Strafrecht wird eine Gesamtreform der vorsätzlichen Tötungsdelikte (§§ 211 ff. StGB) empfohlen, bei der auch „sexistische Beweggründe“ als Mordmerkmal berücksichtigt werden könnten. Um die Forschung zu Femiziden zu stärken und zu verstetigen, sei es überaus wichtig, einen „German Homicide Monitor“ nach dem Vorbild des „European Homicide Monitors“ einzuführen und entsprechende Forschungsvorhaben nachhaltig finanziell und institutionell zu unterstützen.

Um Prävention und Intervention zu stärken, seien zudem sogenannte Femicide Reviews sinnvoll, um derartige Delikte mit Fachkräften aus verschiedenen Professionen aufzuarbeiten und Möglichkeiten des Hochrisikomanagements zu evaluieren. Nicht zuletzt seien gesamtgesellschaftliche Anstrengungen notwendig, um Sexismus und sexistische Denk- und Verhaltensmuster abzubauen und strukturelle Bedingungen zu schaffen, die eine tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ermöglichen.

„Die Strafhöhen, die von den zuständigen Landgerichten verhängt wurden, deuten nach unseren Berechnungen nicht darauf hin, dass die untersuchten Femizide im Rahmen einer Trennung oder im Zusammenhang mit Eifersucht auffällig milde bestraft worden sind“, führte Florian Rebmann aus. Dass eine Erhöhung dieser Strafen potenzielle Täter eines Femizids abschrecken könnte, sei angesichts der bisherigen Studienlage zur Abschreckungswirkung von Kriminalstrafen zweifelhaft.

Die Einführung eines neuen Mordmerkmals, das an die körperliche Überlegenheit des Täters und die Verletzlichkeit der Opfer anknüpft, halten die Forschenden ebenfalls nicht für überzeugend. Allerdings sprechen sich die Autorinnen und Autoren der Studie dafür aus, dass Gewalt in der Vorgeschichte einer Tatperson bei der Entscheidung über die Niedrigkeit der Beweggründe künftig stärker berücksichtigt werden sollte. „In der Hälfte der Fälle, in denen niedrige Beweggründe verneint oder erst gar nicht thematisiert wurden, lag systematische Gewalt in der Vorbeziehung vor“, gab Florian Rebmann zu bedenken. „Zielführend könnte auch die Einführung spezialisierter Dezernate für geschlechtsbezogene Gewalt bei den Strafverfolgungsbehörden und möglicherweise auch den Gerichten sein, wie dies zum Teil bereits in spanischsprachigen Ländern üblich ist“, so Rebmann.

Die Studie kann auf der Website der Universität Tübingen heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung der Universität Tübingen vom 20.11.2025

Gesetzentwurf: Änderungen im Gewaltschutzgesetz

Auf Bundesebene läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf dazu vorgelegt. Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Folgende Neuerungen sieht der Gesetzentwurf vor: Familiengerichte sollen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Täter sollen verpflichtet werden können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Verbesserte Gefährdungsanalyse: Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können.

Mehr zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Neues Modellprojekt in Niedersachsen: Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren

Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" startet in Niedersachsen ein bundesweit einzigartiges Vorhaben, das Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Formen von Gewalt im gerichtlichen Verfahren stärkt. Im Rahmen des Modellprojekts begleiten speziell qualifizierte Fachkräfte Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie informieren in einfacher und verständlicher Sprache über Abläufe, Rollen und Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten Betroffene zu Anhörungen, leisten Hilfeplanung und Netzwerkarbeit mit dem Ziel, weitere Anbieter von Unterstützungsleistungen rechtzeitig zu involvieren. Die emotionale Stabilität der Betroffenen wird gestärkt. Sekundäre Viktimisierung soll vermieden und Selbstbestimmung gefördert werden.

Das Projekt wird im kommenden Jahr an den Amtsgerichten Oldenburg und Hannover pilotiert. Dort wird erprobt, wie psychosoziale Prozessbegleitung auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wirksam umgesetzt werden kann. Bislang ist die psychosoziale Prozessbegleitung nur im Strafverfahren etabliert. Die Projektphase läuft vom 01.01. bis zum 31.12.2026.

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Justizministerium, 13.11.2025 

Bundesrat stimmt Gewalthilfegesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 14. Februar 2025 dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es gibt Frauen und Kindern unter anderem einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Damit kann das vom Bundestag am 31. Januar beschlossene Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen.

In einer begleitenden Entschließung unterstützt der Bundesrat das Ziel, ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem für von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder zu schaffen. Bundesweit würden mehr Frauenhausplätze benötigt; auch die Fachberatung müsse weiter ausgebaut werden. Hierfür sei ein entschiedener Einsatz von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene Finanzierung bis zum Jahr 2036, bittet die Bundesregierung jedoch, aus Gründen der Planungssicherheit die Finanzierung über das Jahr 2036 hinaus sicherzustellen.

www.bundesrat.de vom 14.2.2025.

Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Das Gewalthilfegesetz:
Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele:

  • Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Intervention bei Gewalt
  • Milderung der Folgen von Gewalt
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten
  • Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.1.2025, www.bmfsfj.de

Straftaten gegen Frauen und Mädchen steigen in allen Bereichen – Fast jeden Tag ein Femizid in Deutschland

Neues Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus haben gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und stellt umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich – und verlangt konsequentes Handeln.“

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum.“

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.
 
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“:

  • Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
  • Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
  • Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
  • Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
  • Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
  • Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
  • Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.

 Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.
 
Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.
 
Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier: https://bka.de/StraftatengegenFrauen2023.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 19.11.2024

BMFSFJ und BMI | Häusliche Gewalt im Jahr 2023 um 6,5 Prozent gestiegen

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit 2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt betroffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das gesamte Bundeslagebild finden Sie auf der Website des Bundeskriminalamtes.

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 7.6.2024

Was tun gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt?

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat zum Abschluss des Projekts "InterAktion" eine Broschüre zum Thema digitale Gewalt veröffentlicht. Ein Jahr lang hat der bff zwei Fachberatungsstellen dabei unterstützt, IT-Fachleute als Kooperationspartner zu gewinnen. Ziel war es, die Versorgung für Betroffene von Cyberstalking zu verbessern. Denn Stalking und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt haben immer häufiger digitale Komponenten, sei es durch Mikrofone oder Standorttracker oder Spyware auf dem Smartphone. Diese digitalen Komponenten zu erkennen und auch zu entfernen oder Gerichtsfest zu dokumentieren, dafür braucht es Fachleute. Im Projekt InterAktion wurden Kooperationen zwischen psychosozialer Fachberatung und IT-Fachkräften als Lösungsansatz erprobt.

Die Broschüre enthält einen Überblick über den Status Quo der Arbeit gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland, Handlungsempfehlungen für Fachberatungsstellen, die eine Kooperation aufbauen möchten sowie Empfehlungen an die Politik, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um digitale geschlechtsspezifische Gewalt und Cyberstalking nachhaltig zu bekämpfen.

Die Broschüre steht auf der Website des bff zum Download bereit.

StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt

Das Projekt StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt - hat sich zum Ziel gesetzt, Gewaltbetroffene und soziale Netzwerke in Stadtteilen so zu stärken, dass Partnergewalt nicht mehr erduldet, verschwiegen, ignoriert oder toleriert wird. StoP arbeitet systematisch auf zwei Ziele hin: Die Veröffentlichungsbereitschaft Gewaltbetroffener und Gewaltausübender wird aufgebaut. Die Interventionsbereitschaft und die Zivilcourage eines lokalen Gemeinwesens wird auf- bzw. ausgebaut. Langfristiges Ziel von StoP ist es, dass die Entstehung von Täterschaft verhindert wird und die Zahl der Gewalthandlungen im häuslichen Bereich sinkt. Das Handlungskonzept wird in acht Umsetzungsschritten im Stadtteil verwirklicht. StoP-Projekte gibt es unter anderem in Berlin, Dresden, Hamburg, Braunschweig und Oldenburg. https://stop-partnergewalt.org/ 

Niedersachsen regelt Kostenübernahme für vertrauliche Beweissicherung bei häuslichen oder sexuellen Gewaltdelikten

Bei häuslicher Gewalt oder sexuellen Übergriffen besteht für die Betroffenen eine hohe Hemmschwelle, ihre Rechte wahrzunehmen und direkt bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Viele Gewaltopfer können sich erst mit zeitlichem Abstand zur Tat durchringen, Strafanzeige zu stellen. Etwaige Spuren oder Befunde, die für die strafrechtlichen Ermittlungen von Relevanz sind, können dann oft nicht mehr gesichert und dokumentiert werden. Seit 2012 bietet daher das an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) verankerte Netzwerk ProBeweis Betroffenen von häuslicher oder sexueller Gewalt eine verfahrensunabhängige und vertrauliche Spurensicherung an. Mittlerweile verfügt Niedersachsen mit 45 Untersuchungsstellen an 39 Partnerkliniken über ein flächendeckendes Beweissicherungsangebot für Gewaltopfer. 

Niedersachsen hat als erstes Bundesland die Finanzierung dieser rechtsmedizinischen Leistungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen geregelt und in einen Vertrag überführt. Damit wird die forensische Spurensicherung durch das Netzwerk ProBeweis ab 1. Januar 2024 eine kassenfinanzierte Leistung nach Sozialgesetzbuch V. Zudem wird die landesseitige finanzielle Unterstützung vom Netzwerk ProBeweis ebenfalls ab 1. Januar 2024 deutlich verbessert.

Die Vertragsvereinbarung zwischen den GKV, der MHH/Netzwerk ProBeweis und dem Land Niedersachsen sieht vor, dass pro behandeltem Fall beziehungsweise erfolgter Spurensicherung 421 Euro netto pauschal an das Netzwerk ProBeweis erstattet werden. Hiervon wird das Netzwerk 200 Euro netto an die jeweilige leistungserbringende Klinik aus dem Netzwerk überweisen. Bisher konnte das Netzwerk ProBeweis aus den Mitteln des Gesundheitsministeriums lediglich eine Fallpauschale von 50 Euro netto an die Kliniken auszahlen.

Für die gerichtsverwertbare Dokumentation werden die Betroffenen körperlich untersucht, nötigenfalls werden Proben entnommen. Verletzungen werden fotografiert. Alle Befunde werden manipulations- und zugriffssicher aufbewahrt und können im Falle einer Anzeige und Schweigepflichtsentbindung abgefordert und in ein Strafverfahren eingebracht werden. 

Weitere Informationen und Kontakt: www.probeweis.de

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

Bundesweites Hilfetelefon 'Gewalt gegen Frauen'

Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 ist das Hilfetelefon erreichbar. www.hilfetelefon.de

Männerhilfetelefon

Auch Männer können genauso wie Frauen von Gewalt betroffen sein. Unter der Telefonnummer 0800 1239900 erhalten sie Beratung und Hilfe. Zudem ist eine Online-Beratung per Chat oder auch per Mail möglich. www.maennerhilfetelefon.de 

Hilfeportal Sexueller Missbrauch

Das Hilfeportal ist auf die Thematik des sexuellen Kindesmissbrauchs ausgerichtet und übernimmt eine Lotsenfunktion für das gesamte Bundesgebiet. www.hilfeportal-missbrauch.de.

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Informationen zum Verband, bundesweite Hilfsangebote, Termine und Veröffentlichungen. www.frauen-gegen-gewalt.de 

Frauenhauskoordinierung e.V.

Darstellung der eigenen Arbeit, Aktivitäten sowie Informationen und Materialien rund um die Frauenhausarbeit, zum Thema Gewalt gegen Frauen und zur Anti-Gewalt-Arbeit. www.frauenhauskoordinierung.de