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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Entgeltgleichheit in Deutschland?

Frauen verdienen in Deutschland für gleichwertige Arbeit weniger als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Jahr 2024 (Gender Pay Gap) beträgt in Deutschland 16% (Statistisches Bundesamt) und ist größtenteils strukturbedingt erklärbar: Frauen arbeiten häufiger in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird, und gehen vermehrt Tätigkeiten nach, in denen sie seltener Führungspositionen erreichen (Segregation des Arbeitsmarktes). Zusätzlich übernehmen Frauen mehr unbezahlte Arbeit (Kinderbetreuung, Hausarbeit, Pflege von Angehörigen) und arbeiten daher häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs, oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit (häufiger und länger), und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger.

Der Gender Pay Gap hat große Auswirkungen/Folgen auf die Existenzsicherung von Frauen. Sie verdienen weniger und es steht ihnen infolgedessen weniger Geld zur freien Verfügung. Gleichzeitig schlagen sich die Einkommensunterschiede von Frauen und Männern auch auf die Höhe der Rentenbezüge nieder. Frauen haben entsprechend ihres Einkommens einen geringeren Rentenanspruch als Männer. Sie verdienen weniger, zahlen folglich weniger in die Rentenversicherung ein und erhalten schlussendlich weniger Rente.

Der Gender Pay Gap zeigt deutlich, dass bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch Handlungsbedarf besteht. Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN- Frauenrechtskonvention im Jahre 1985 dazu verpflichtet, Benachteiligungen der Frau und deren Ursachen abzubauen und Hindernisse für die gleiche Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen zu beseitigen. Dazu gehört vor allem die Beseitigung der Diskriminierungen der Frau im Berufsleben. 

Gender Gap Arbeitsmarkt sinkt 2024 auf 37%

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am heutigen 7. März 2025 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2024 bei 37% und damit 2 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Ausschlaggebend für den Rückgang des Gender Gap Arbeitsmarkt war der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps. Dieser sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 2 Prozentpunkte auf 16 %. Das heißt Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Der Rückgang ist vor allem auf gestiegene Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 erhöhten sich die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8 %. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg dagegen nur um 5 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2024 im Monat 149 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 122 Stunden. Damit brachten Frauen wie im Vorjahr 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2023 zeigen, dass 73,6 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,8 %. Damit lag der Gender Employment Gap wie bereits im Vorjahr bei 9 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Gender Gap Arbeitsmarkt im langfristigen Vergleich rückläufig

In den letzten zehn Jahren sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um 8 Prozentpunkte. Im Jahr 2014 hatte er noch bei 45 % gelegen. Wie auch 2024 waren die Hauptursachen die geringeren Stundenverdienste (Gender Pay Gap 2014: 22 %) und Arbeitszeiten von Frauen (Gender Hours Gap 2014: 21 %). In den letzten zehn Jahren näherten sich jedoch die Verdienst- und Beschäftigungssituationen von Frauen und Männern an.

Vor allem die Bruttostundenverdienste der Frauen stiegen seit 2014 stärker als die der Männer. Das führte zu einem Rückgang des Gender Pay Gap um 6 Prozentpunkte von 22 % im Jahr 2014 auf 16 % im Jahr 2024. Gleichzeitig verringerte sich auch der Gender Hours Gap um 3 Prozentpunkte, von 21 % auf 18 %. Grund dafür war ein Rückgang der Arbeitsstunden bei den Männern von 154 im Jahr 2014 auf 149 im Jahr 2024. Bei den Frauen blieben die bezahlten Stunden mit 122 in den letzten zehn Jahren nahezu konstant.

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen stieg dagegen stärker als die der Männer. Im Jahr 2014 waren 69,3 % aller Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, 2023 waren es 73,6 %. Bei den Männern stieg die Erwerbstätigenquote nur um 3 Prozentpunkte. Der Gender Employment Gap sank damit von 11 % auf 9 %.

Gender Gap Simulator verdeutlicht verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit

Der Gender Gap Simulator zeigt verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit anhand von simulierten Szenarien. Dabei können Nutzende verschiedene Komponenten auf dem Arbeitsmarkt verändern und die damit verbundenen Auswirkungen auf Verdienstungleichheit beobachten. Neben dem Gender Pay Gap stehen hier insbesondere die Themen Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung im Fokus.

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, destatis.de. Hier geht es zur Pressemitteilung in der Sie Links auf weitere Daten finden.

Gender Pay Gap sinkt 2024 im Vergleich zum Vorjahr von 18% auf 16%

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16% weniger verdient als Männer. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten Frauen mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Dabei ging der unbereinigte Gender Pay Gap in den westlichen und östlichen Bundesländern gleichermaßen um 2 Prozentpunkte zurück. Damit blieb der unbereinigte Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern im Osten weiterhin deutlich kleiner als im Westen: Im Osten lag er im Jahr 2024 bei 5% und im Westen bei 17%.

Bruttomonatsverdienste stiegen bei Frauen stärker als bei Männern  
Der Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist vor allem auf die stärkere Entwicklung der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) von Frauen zurückzuführen. Im Jahr 2024 stiegen die Bruttomonatsverdienste der Frauen gegenüber 2023 um rund 8% von durchschnittlich 2 633 Euro auf 2 851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg schwächer um rund 5% von 3 873 Euro auf 4 078 Euro. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeiten von Frauen und Männern erhöhten sich nur geringfügig. Sowohl Frauen als auch Männer arbeiteten im Jahr 2024 mit 122 beziehungsweise 149 Stunden im Durchschnitt etwa eine Stunde mehr pro Monat als im Jahr 2023.

Bereinigter Gender Pay Gap: Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt weiterhin 6% weniger pro Stunde
Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63% der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24% der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21% (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19% des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12% der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären.

Die verbleibenden 37% des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6%. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2024 pro Stunde 6% weniger als ihre männlichen Kollegen (westliche Bundesländer: 6%, östliche Bundesländer: 8%). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de vom 13.2.2025

Gender Pension Gap 2023: Alterseinkünfte von Frauen 27,1 % niedriger als die von Männern

Frauen sind auch bei den Alterseinkünften schlechter gestellt als Männer. Nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18.663 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25.599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag damit das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern. Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig. www.destatis.de

Gender Pay Gap wurde in der Coronakrise kleiner - außer bei geringen Verdiensten

2019 lag der mittlere Gender Pay Gap, der Jahresverdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, bei 36,2 Prozent. Die Verdienstlücke sank im Jahr 2020 um 1,2 Prozentpunkte auf 35 Prozent und 2021 auf 33,8 Prozent. Das zeigt eine Anfang Januar veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei verringerte sich der Gender Pay Gap vor allem bei mittleren und hohen Verdiensten.

Für 80 Prozent der Beschäftigten mit mittleren und hohen Verdiensten wurde die Verdienstlücke kleiner, wohingegen sie sich für diejenigen mit sehr niedrigen Verdiensten vergrößerte. „Die Coronakrise hat zu starken Rückgängen bei den niedrigsten Verdiensten geführt“, berichtet IAB-Forscher Alexander Patt. Dabei gingen die mittleren Verdienste der untersten 10 Prozent der Frauen deutlicher zurück als die der Männer. Von 2019 auf 2021 ließ sich hier ein Zuwachs von 3,5 Prozentpunkten auf 37,3 Prozent beim Gender Pay Gap beobachten. Dieser Anstieg betrifft neben den untersten 10 Prozent der Vollzeitverdienste auch den überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigten und etwa die untere Hälfte der Verdienste in Minijobs.

Im Vergleich zu Männern weisen Frauen eine geringere Verbleibsrate in Vollzeitbeschäftigung und eine höhere Verbleibsrate in Teilzeitbeschäftigung sowie in Minijobs auf. „Der Gender Pay Gap hängt somit auch damit zusammen, dass Frauen eher als Männer in Arbeitsverhältnissen mit niedrigeren Arbeitszeiten tätig sind“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-01.pdf

In Betrieben mit Gleichstellungsmaßnahmen ist der Gender Pay Gap kleiner

Die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geht mit einer Verringerung des Gender Pay Gaps bei Vollzeitbeschäftigten einher. Jede zusätzliche Maßnahme in einem Betrieb hängt mit einem um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte geringeren Gender Pay Gap zusammen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)  hervor. Dieser Effekt besteht allerdings nur in Westdeutschland.

Die IAB-Forscher haben in der Studie untersucht, wie sich Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern im Betrieb ausgewirkt haben. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem betriebliche Kinderbetreuungsangebote sowie die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses, beispielsweise durch ein Mentoringprogramm. Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-17.pdf  

Equal Pay: Juristinnenbund veröffentlicht FAQ zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Anwältinnenbüro Leipzig ein FAQ zum Equal Pay-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2023 veröffentlicht. Dieses antwortet ausführlich auf Fragen, die sich für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Urteil ergeben. Das BAG hat entschieden, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Widerlegung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung nicht auf das Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen berufen können. Das Papier steht auf der Website des djb zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 7.3.2023

Equal Pay Day

Der 'Equal Pay Day' markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied, der laut Statistischem Bundesamt aktuell 18 Prozent in Deutschland beträgt. Der Equal Pay Day 2023 findet unter dem Motto "Die Kunst der gleichen Bezahlung" am 7. März statt. Er nimmt die Bezahlung in Kunst und Kultur in den Blick. Der Equal Pay Day wurde 2008 auf Initiative des Business and Professional Women (BPW) Germany e.V. erstmals in Deutschland durchgeführt. BPW ist eines der größten und ältesten Berufsnetzwerke für angestellte und selbständige Frauen. BPW Germany ist Teil des BPW International, der in rund 100 Ländern vertreten ist und Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und beim Europarat genießt. Entstanden ist der Tag für gleiche Bezahlung in den USA. Die amerikanischen Business and Professional Women schufen 1988 mit der Red Purse Campaign ein Sinnbild für die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen. Diesen Gedanken griff der BPW Germany auf, sodass die roten Taschen bundesweit längst zum Symbol des Equal Pay Day wurden. (Quelle: www.equalpayday.de)

Mein Geld - meine Entscheidung! Finanztipps für Frauen

Broschüre und Website zum Thema Finanzen aus dem Projekt "Gleichstellung sichtbar machen - CEDAW in Niedersachsen" der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung.https://mein-geld-meine-entscheidung.de.  

Unternehmensprogramms der Bundesregierung

Das Unternehmensprogramms des Bundesfamilienministeriums „Entgeltgleichheit fördern. Unternehmen beraten, begleiten, stärken“ bietet Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots. Mehr Informationen: www.entgeltgleichheit-fördern.de.

BMFSFJ | Instrumente zur Prüfung der Entgeltgleichheit

Instrumente helfen Unternehmen dabei, die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen. Dazu gehören u.a. EVA-Liste und eg-check.de. Die Instrumente sind auf der Website des BMFSFJ zu finden.

Ver.di

Informationen der Gewerkschaft Ver.di zum Thema Entgeltgleichheit finden Sie auf https://frauen.verdi.de/themen/gleiches-geld

Steuern zahlen, aber richtig

Aus Rheinland-Pfalz kommt die Broschüre "Steuern zahlen, aber richtig". Der "Steuerleitfaden zur Wahl der richtigen Steuerklasse - (nicht nur) für Frauen" wurde vom Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Landesfrauenrat und der Steuerberaterkammer herausgegeben. Der Leitfaden bietet eine Übersicht über die Steuerklassen und gibt Informationen zu verschiedenen Steuerklassenkombinationen. Die Broschüre steht auf der Website des Ministeriums als pdf-Datei zur Verfügung.