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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Eine familien- und lebensphasenorientierte Ausrichtung gehört in vielen öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen inzwischen zum Standardrepertoire der Personalpolitik. Das Thema war auch immer ein wichtiges Anliegen für Gleichstellungsbeauftragte. Dabei ist es einerseits ein internes Aufgabenfeld, um möglichst gute Arbeitsbedingungen für Beschäftigte mit Famlienaufgaben zu schaffen. Andererseits sollen auch in Unternehmen oder der Kommune gute Bedingungen für eine gelingende Vereinbarkeit angeregt werden. Dazu gehört eine familienorientierte Infrastruktur ebenso wie eine positive Haltung zum Thema, nicht nur in Zeiten von Fachkräftemangel. Wir stellen hier aktuelle Studien, Informationen, Gesetze und Beispiele aus der Praxis vor. 

Väterreport veröffentlicht

Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein
Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick. weiterlesen>>>

Europäische Vereinbarkeitsrichtlinie: Bundeskabinett stärkt Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige legt europaweit verbindliche Standards fest. Sie wurde im Juni 2019 vom Europäischen Rat angenommen und veröffentlicht. Ihr Ziel ist, die Gleichstellung und Chancengleichheit zu fördern und die Rechte von Frauen und Männern in der Europäischen Union weiter zu stärken. Bis August 2022 müssen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Das Bundeskabinett hat am 8. Juni einem Gesetz zugestimmt, um die Vorgaben vollständig umzusetzen.

Die zehntägige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil rund um die Geburt des Kindes, die in der Richtlinie vorgegeben ist, muss Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht umsetzen. Die Koalitionspartner haben sich jedoch im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine zweiwöchige Freistellung für Partnerinnen und Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Dies wird im Rahmen eines eigenen Gesetzgebungsvorhabens noch im Jahr 2022 angestrebt.

In Deutschland gibt es mit Elternzeit, Elterngeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit bereits wirksame Erleichterungen für Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Das Gesetz sieht nun weitere Regelungen vor. Dazu gehören:

  • Arbeitgeber müssen künftig unabhängig von der Betriebsgröße die Ablehnung eines Antrags auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit begründen.
  • Arbeitgeber von Kleinbetrieben müssen Anträge der Beschäftigten auf den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeit- sowie dem Familienpflegezeitgesetz künftig innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags beantworten und im Fall der Ablehnung begründen.
  • Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeit- oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, gelten die damit verbundenen Rechte und Rechtsfolgen. Insbesondere haben sie auch einen Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung.
  • Die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird erweitert im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter die Vereinbarkeitsrichtlinie fallen. Das bedeutet zum Beispiel, dass beschäftigte Eltern und pflegende Angehörige sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden können, wenn sie der Ansicht sind, wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit oder des Rechts zum Fernbleiben von der Arbeit im akuten Pflegefall nach § 2 Pflegezeitgesetz benachteiligt worden zu sein. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte aus dringenden familiären Gründen, etwa wegen eines Unfalls, von der Arbeit fernbleiben und meinen, deshalb benachteiligt worden zu sein.

Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, 08.06 2022

Anträge auf Elterngeld können online ausgefüllt werden

Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, Elterngeldanträge auch online auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de auszufüllen. Die Eltern werden durch einen digitalen Assistenten bei Fragen unterstützt und die Antragsstellung wird so erleichtert. Bisher nehmen neun Bundesländer am Angebot "ElterngeldDigital" teil. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das niedersächsische Antragsformular, hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch anhand der Eingabe der Postleitzahl ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag nur noch ausgedruckt, unterschrieben und an die Elterngeldstelle gesendet werden. Bis Ende des Jahres soll auch die elektronische Übermittlung möglich sein. Das Land Niedersachsen hat den Antragsassistenten in Kooperation mit insgesamt sieben Kommunen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an die niedersächsischen Anforderungen angepasst. Das Projekt "ElterngeldDigital" ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. Der digitale Antragsprozess und die notwendige technische Infrastruktur sollen in diesem Jahr noch weiterentwickelt werden.

Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit

Die sechste Auflage des Handkommentar-Klassikers gibt Antworten auf alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Sie kommentiert detailliert die Änderungen des BEEG zur noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die aktuellsten Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Berücksichtigt sind auch die Änderungen zum Kindergeldrecht (BKGG und EStG) durch die Sozialschutz-Pakete. Der aktualisierte Handkommentar dient Praktikerinnen und Praktikern als fundierte Basisinformation für die Einschätzung juristischer Zweifelsfälle. Aufzählungen, Übersichten und Formulierungshilfen sind hilfreich für die Anwendbarkeit und praktische Umsetzung der  Gesetzesvorschriften.
Dr. Friedbert Rancke, Georg Pepping (Hrsg.): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Handkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2022.

Elterngeld - Neue Regelungen im Überblick

Durch die Neuregelungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Geburten ab dem 01.09.2021 sind Verbesserungen im Elterngeld in Kraft getreten. Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit, weniger Bürokratie - das war das Ziel der Neuregelungen. Konkret bedeutet dies mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Durch die seit September 2021 geltenden Elterngeldregelungen sollen eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr zeitliche Freiräume ermöglicht werden. Die Neuregelungen gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden bzw. werden. Das von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. herausgegebene Infoblatt  "Regelungen im Überblick" zum Elterngeld kann mit allen bestehenden Neuregelungen als Print-Version und in einer digitalen Version für das Intranet von Verwaltungen und Unternehmen bezogen werden. Einen Bestellvordruck finden Sie hier.

Mütter in der Covid-19-Pandemie: Ähnlicher Arbeitszeitausfall wie bei Vätern, aber höhere zusätzliche Belastung durch Kinderbetreuung

Mütter leisteten während der Anfangsphase der Covid-19-Pandemie deutlich mehr zusätzliche Kinderbetreuungsarbeit als Väter. Gleichzeitig sank die Lebenszufriedenheit bei Müttern mit Kindern bis zwölf Jahren stärker als bei anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Frauen in Deutschland waren von den Kita- und Schulschließungen während des ersten Lockdowns besonders betroffen. Für beschäftigte Mütter mit Kindern bis zwölf Jahren stieg die für Job, Pendeln, Kinderbetreuung und Haushalt aufgewendete Zeit im Frühjahr 2020 um acht Stunden pro Woche, für Väter um nur drei Stunden. Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung ist auf der Website des IAB abrufbar.

Kinder, Haushalt, Pflege - wer kümmert sich?

Das Bundesfamilienministerium hat ein Dossier zur gesellschaftlichen Dimension einer privaten Frage herausgegeben: Wie ist unbezahlte Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern verteilt? Warum bringen Frauen mehr Zeit für Haushaltsführung, Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen sowie ehrenamtliches Engagement und informelle Hilfen auf als Männer? Die Broschüre bildet die Grundlage für eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber, wie Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden kann. Download des Dossiers "Kinder, Haushalt, Pflege - wer kümmert sich?" auf der Website des BMFSFJ.

Gesetzliche Regelungen

Informationen des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) zum

Infofächer 'Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf'

Der doppelseitige Infofächer ist gedacht als praktische Beratungsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte und Personalverantwortliche rund um die Themen Schwangerschaft und Elternzeit, Wiedereinstieg, Familie und Finanzen, Kinderbetreuung, Pflege und Beruf, Arbeitszeitgestaltung sowie Netzwerke und Beratungsangebote. Er gibt Auskunft über die wichtigsten Gesetze, Hinweise zur Umsetzung sowie Tipps und Beispiele aus der Praxis. Es finden sich zudem Hinweise zu weiterführenden Informationen oder nützlichen Online-Tools. Der Infofächer ist gefruckt und als Online Version verfügbar: www.vereinbarkeit-gestalten.de

Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ dient als Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist eine gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und wird vom BMFSFJ gefördert. www.erfolgsfaktor-familie.de 

Elterngeldrechner

Mütter und Väter können Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Wie das geht, welche Aufteilung für welche Familie am besten passt und wieviel Elterngeld dann zur Verfügung steht, das kann mit dem Elterngeldrechner im Informationsportal des Bundesfamilienministeriums ermittelt werden. www.familienportal.de

Niedersachsen | Familien- und Väterportal

Unter www.familien-in-niedersachsen.de mit integriertem Themenangebot www.vaeter-in-niedersachsen.de finden Sie Informationen zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf und mehr.

Arbeitnehmerkammer Bremen

Informationen rund um das Thema Vereinbarkeit bietet die Arbeitnehmerkammer Bremen

Vereinbarkeitsportal des DGB

Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten! - unter diesem Motto finden Sie Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Thema. https://vereinbarkeit.dgb.de 

Bremerhaven | Rolle Rückwärts - Der Podcast zu Gender Gaps und Rollenbildern

Bündnis 'Sorgearbeit fair teilen'

Zivilgesellschaftliches Bündnis für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit. www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Familienpflegezeit

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf schafft individuelle Rahmenbedingungen für unterschiedliche Pflegesituationen. Das Bundesfamilienministerium informiert Angehörige über die gesetzlichen Regelungen, finanzielle Unterstützung und Beratungsangebote. www.wege-zur-pflege.de