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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

06. Februar | Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung ist von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung anerkannt.. Seit 2003 findet jährlich am 6. Februar der "Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung“ statt, um auf diese Form der Menschenrechtsverletzung aufmerksam machen. In Deutschland ist die "Female Genital Mutilation" (FGM, dt.: Genitalverstümmelung) seit 2013 Straftatbestand. Weltweit sind laut der Weltgesundheitsorganisationen ca. 200 Millionen von FGM betroffen.

Niedersachsen überarbeitet Informationsangebot zum Thema Zwangsheirat

Um noch mehr Menschen für das Thema Zwangsheirat zu sensibilisieren, hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung seine Informationsflyer zu den Beratungsangeboten des Landes überarbeitet. Ein frischeres Layout sowie markantere Sätze ("Ich entscheide, ob und wen ich heirate!") statt eines längeren Fließtextes sollen insbesondere die junge Zielgruppe ansprechen – und damit das Bewusstsein für diese Problematik nachhaltig schärfen. Neben Albanisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Kurdisch, Persisch, Serbisch und Türkisch gibt es die Flyer nun auch in den Sprachen Bulgarisch und Rumänisch. Sie können ab sofort über den Verein für interkulturelle Kommunikation, Flüchtlings- und Migrationsarbeit kargah e.V. angefordert werden: www.kargah.de

Niedersachsen unterstützt den Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) mit „Elikia“

Weltweit sind nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zirka 200 Millionen Mädchen und Frauen von der menschenrechtsverletzenden weiblichen Genitalverstümmelung (englisch female genital mutilation/cutting, kurz FGM/C) betroffen. Die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ geht davon aus, dass bedingt durch Flucht und Migration auch in Niedersachsen über 8.000 Betroffene leben und rund 1.300 Mädchen gefährdet sind.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert seit März 2024 ein Projekt, das betroffenen Frauen und Mädchen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zur Verfügung stellt: Der Verein „baobab – zusammensein e.V.“ erhält 155.000 Euro zur Durchführung von „Elikia“ („Hoffnung“ in Lingala, einer afrikanischen Sprache) mit dem Ziel, gesundheitliche Beratung vorzunehmen, weitere Hilfsangebote zu vermitteln und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Einrichtungen, wie Jugend- und Gesundheitsämter, Kindertagesstätten, Schulen, aber auch Gleichstellungsbeauftragte, Beratungskräfte, Ärztinnen und Ärzte für das Thema FGM/C zu sensibilisieren. Der Verein „baobab – zusammensein e.V.“ setzt sich bereits seit langem dafür ein, Betroffenen zu helfen und betreibt umfangreiche Aufklärungs- und Informationsarbeit.

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich mit verschiedenen Institutionen und engagierten Privatpersonen für eine bessere Aufklärung und Prävention.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Sozialministeriums

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: September 2026

Künstliche Intelligenz prägt zunehmend die Medienwelt - doch sie ist alles andere als neutral: Verzerrte Daten und fehlende weibliche Perspektiven in der Entwicklung führen oft zu geschlechterstereotypen Ergebnissen. Gleichzeitig birgt KI das Potenzial, Stereotype sichtbar zu machen, Sprache inklusiver zu gestalten und so Gleichstellung aktiv zu fördern - wenn wir kritisch mitgestalten. weiterlesen>>>

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Termine

Alle Termine >>>
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Göttingen sucht zum 01. Oktober 2026 eine Sachbearbeiter:in für die Umsetzung der Istanbulkonvention. Die Stelle umfasst 19,5 Stunden und ist unbefristet. Sie wird mit EG 13 TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Göttingen.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de