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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Ausstellung zur Frauenrechtskonvention

Sie möchten die UN-Frauenrechtskonvention bekannt machen? Die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. stellt eine Ausstellung zur UN-Frauenrechtskonvention zum Verleih bereit. Durch ansprechende Grafiken, Bilder und Texte werden die Inhalte der UN-Frauenrechtskonvention, die auch unter dem Namen CEDAW bekannt ist, vorgestellt.

Die Ausstellung informiert über die Reichweite, Entwicklung sowie Inhalte des CEDAW-Abkommens. Außerdem werden gleichstellungspolitische Themen der UN-Frauenrechtskonvention dargestellt, die auch auf kommunaler Ebene von Bedeutung sind. CEDAW ist das wichtigste internationale Instrument globaler Gleichstellungspolitik und für jeden Landkreis, jede Stadt oder Gemeinde von großer Bedeutung.

Die Ausstellung kann begleitend zu lokalen frauenpolitischen Aktivitäten ausgeliehen oder unabhängig von Projekten aufgestellt werden.

Ausstellung als Roll-up-Banner oder als Poster

Mit 12 Bannern der Größe 100 x 200 cm eignet sie sich perfekt zur Präsentation in großen Räumen oder einem Foyer. Die Ausleihe ist kostenfrei. Es müssen lediglich die Transportkosten getragen werden.

Neben der Roll-up Version ist die Ausstellung auch als Poster-Version verfügbar. Die Druckdateien können Sie bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. anfordern und die Ausstellung auf eigene Kosten produzieren.

Melden Sie sich bei uns unter kontakt@guv-ev.de oder Telefon (0511) 33 65 06 20.

Zur Projektwebsite www.gleichstellung-sichtbar-machen.de/das-projekt/ausstellung.

„Women’s Voice – Women’s Choice“ - Ausstellung zum Frauenwahlrecht

Die Wanderausstellung basiert auf einem Frauenkalender der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Zwölf Kalenderblätter thematisieren historische und aktuelle politische Fragen rund um das Frauenwahlrecht. Daraus sind neun leicht aufzustellende und zu positionierende Banner entstanden, die als Ausstellung verleihen werden. Die Roll-Up-Banner informieren über historische Themen wie die sozialistische und die bürgerliche Frauenbewegung im letzten Jahrhundert, das Frauenwahlrecht in anderen europäischen Ländern, die Suffragettenbewegung oder die Geschichte der Frauenverbände. Aktuelle Ereignisse wie die Parité-Initiativen, Gleichberechtigung im Grundgesetz oder Wahlprüfsteine werden gezeigt.

Ausleihe
Die Ausstellung kann von Kommunen, Behörden, Organisationen und Verbänden in Niedersachsen für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen werden. Sie besteht aus 9 Roll-up Bannern (Breite: 85 cm, Höhe: 220 cm), die einzeln in Kartons verpackt sind. Zum Transport werden Sie gebündelt in zwei großen stabilen Kartons verpackt. Die Entleihgebühr beträgt 220,00 € zzgl. 19% MwSt. für Dauernutzende der Vernetzungstelle, für Nicht-Dauernutzende der Vernetzungstelle 330,00 € zzgl. 19% MwSt. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie die Versicherung (Versicherungssumme: 1.500,00 €) für die Dauer der Präsentation der Ausstellung trägt die entleihende Institution.

Kontakt: Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V., Sodenstr. 2, 30161 Hannover, Telefon (0511) 33 65 06 20, kontakt@guv-ev.de

Eine Ausstellung der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. (ehemals Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.), die mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rendsburg-Eckernförde realisiert wurde.

Aktueller Kalendermonat: September 2026

Künstliche Intelligenz prägt zunehmend die Medienwelt - doch sie ist alles andere als neutral: Verzerrte Daten und fehlende weibliche Perspektiven in der Entwicklung führen oft zu geschlechterstereotypen Ergebnissen. Gleichzeitig birgt KI das Potenzial, Stereotype sichtbar zu machen, Sprache inklusiver zu gestalten und so Gleichstellung aktiv zu fördern - wenn wir kritisch mitgestalten. weiterlesen>>>

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Termine

Alle Termine >>>
04.11.2026 | Fortbildung "Wirksam werden - Intensivfortbildung für niedersächsische kommunale Gleichstellungsbeauftragte", Grundqualifikation Teil 2
04.11.2026 | Fortbildung "Moment mal! - Wie Gleichstellungsbeauftragte ihre beraterische Kompetenz weiterentwickeln können"
12.11.2026 | Fortbildung "Gleichstellung durch Vergabe stärken"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Nordenham sucht zum 01.12.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet mit 30 Stunden zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website der Stadt Nordenham.

Das Präsidium der Universität Augsburg sucht zum nächstmöglichen eine:n Leiter:in des Büros für Chancengleichheit, unbefristet und in einem Umfang von 75%. Eine Aufstockung auf 100% ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 16.10.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Universität Augsburg.

Die Stadt Duisburg sucht ab sofort für das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen (Teilzeit möglich). Sie wird mit EG 15 TVöD bzw. A 15 LBesG NRW vergütet. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de