Ausstellung zur Frauenrechtskonvention
Sie möchten die UN-Frauenrechtskonvention bekannt machen? Die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. stellt eine Ausstellung zur UN-Frauenrechtskonvention zum Verleih bereit. Durch ansprechende Grafiken, Bilder und Texte werden die Inhalte der UN-Frauenrechtskonvention, die auch unter dem Namen CEDAW bekannt ist, vorgestellt.
Die Ausstellung informiert über die Reichweite, Entwicklung sowie Inhalte des CEDAW-Abkommens. Außerdem werden gleichstellungspolitische Themen der UN-Frauenrechtskonvention dargestellt, die auch auf kommunaler Ebene von Bedeutung sind. CEDAW ist das wichtigste internationale Instrument globaler Gleichstellungspolitik und für jeden Landkreis, jede Stadt oder Gemeinde von großer Bedeutung.
Die Ausstellung kann begleitend zu lokalen frauenpolitischen Aktivitäten ausgeliehen oder unabhängig von Projekten aufgestellt werden.
Ausstellung als Roll-up-Banner oder als Poster
Mit 12 Bannern der Größe 100 x 200 cm eignet sie sich perfekt zur Präsentation in großen Räumen oder einem Foyer. Die Ausleihe ist kostenfrei. Es müssen lediglich die Transportkosten getragen werden.
Neben der Roll-up Version ist die Ausstellung auch als Poster-Version verfügbar. Die Druckdateien können Sie bei der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. anfordern und die Ausstellung auf eigene Kosten produzieren.
Melden Sie sich bei uns unter kontakt@guv-ev.de oder Telefon (0511) 33 65 06 20.
Zur Projektwebsite www.gleichstellung-sichtbar-machen.de/das-projekt/ausstellung.
„Women’s Voice – Women’s Choice“ - Ausstellung zum Frauenwahlrecht
Die Wanderausstellung basiert auf einem Frauenkalender der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Zwölf Kalenderblätter thematisieren historische und aktuelle politische Fragen rund um das Frauenwahlrecht. Daraus sind neun leicht aufzustellende und zu positionierende Banner entstanden, die als Ausstellung verleihen werden. Die Roll-Up-Banner informieren über historische Themen wie die sozialistische und die bürgerliche Frauenbewegung im letzten Jahrhundert, das Frauenwahlrecht in anderen europäischen Ländern, die Suffragettenbewegung oder die Geschichte der Frauenverbände. Aktuelle Ereignisse wie die Parité-Initiativen, Gleichberechtigung im Grundgesetz oder Wahlprüfsteine werden gezeigt.
Ausleihe
Die Ausstellung kann von Kommunen, Behörden, Organisationen und Verbänden in Niedersachsen für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen werden. Sie besteht aus 9 Roll-up Bannern (Breite: 85 cm, Höhe: 220 cm), die einzeln in Kartons verpackt sind. Zum Transport werden Sie gebündelt in zwei großen stabilen Kartons verpackt. Die Entleihgebühr beträgt 220,00 € zzgl. 19% MwSt. für Dauernutzende der Vernetzungstelle, für Nicht-Dauernutzende der Vernetzungstelle 330,00 € zzgl. 19% MwSt. Die Kosten für den Hin- und Rücktransport sowie die Versicherung (Versicherungssumme: 1.500,00 €) für die Dauer der Präsentation der Ausstellung trägt die entleihende Institution.
Kontakt: Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V., Sodenstr. 2, 30161 Hannover, Telefon (0511) 33 65 06 20, kontakt@guv-ev.de
Eine Ausstellung der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. (ehemals Gleichberechtigung und Vernetzung e.V.), die mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Rendsburg-Eckernförde realisiert wurde.
Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss.
Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.
Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026
Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.
GFMK
Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.
Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>
Termine
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Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Die Universität sucht zum 01.10.2026 ein:e Mitarbeiter:in der Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 16 Stunden ist befristet bis zum 31.05.2029. Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 12.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Karriereportals Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 10. Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.
Förderhinweis Vernetzungsstelle.de


