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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellungsberichte: Gutachten und Stellungnahme bilden den Bericht

Für jeden Gleichstellungsbericht erstellt eine Sachverständigenkommission im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten, das den Stand der Gleichstellung beschreibt und Maßnahmen empfiehlt. Im zweiten Schritt nimmt die Bundesregierung zu den Empfehlungen der Sachverständigen Stellung und legt fest, welche der Empfehlungen hervorgehoben umgesetzt werden sollen. Gutachten und Stellungnahme zusammen bilden den jeweiligen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Aktuell wurde im März 2025 das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation" veröffentlicht und der Gleichstellungsbericht am 12.3.2025 von der Bundesregierung beschlossen.

Bisher veröffentlichte Gleichstellungsberichte (Gutachten und Stellungnahme):

  • Vierter Gleichstellungsbericht (2025): "Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation". Liegt als Broschüre vor und kann auf der Website des BMFSFJ abgerufen werden.
  • Dritter Gleichstellungsbericht (2021): "Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten"
  • Zweiter Gleichstellungsbericht (2017): "Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten"
  • Erster Gleichstellungsbericht (2011): "Neue Wege - Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf"

Informationen zu den Berichten finden Sie unter www.gleichstellungsbericht.de.

Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation | Klimawandel trifft Frauen besonders hart

Für Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen hat der Klimawandel besonders schwere Auswirkungen. Gleichzeitig können Strategien, die einseitig auf technik- und industrieorientierte Lösungen setzen, Geschlechterungleichheiten verschärfen. Klimapolitiken müssen daher die grundlegenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ursachen des Klimawandels adressieren und sozial und geschlechtergerecht gestaltet werden. Das Anfang März 2025 veröffentlichte Gutachten „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“ der Sachverständigenkommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung gibt dafür zahlreiche Handlungsempfehlungen.

Gleichstellung als Querschnittsaufgabe bei allen Maßnahmen der Transformation
Das Gutachten untersucht die geschlechterspezifischen Auswirkungen von Klimawandel sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen für verschiedene Handlungsfelder. Dazu zählen: Energieerzeugung, zirkuläre Wirtschaft, Landwirtschaft, Stadt- und Raumentwicklung, Mobilität, Wohnen und Ernährung sowie Gesundheit, Arbeitsmarkt, Arbeit und Zeit, Finanzen. Die Sachverständigen betonen, dass eine sozial-ökologische Transformation den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mit sozialen Zielen verbinden muss. Dazu gehört es, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in allen Maßnahmen der Transformation zu verankern. 

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Professorin für Internationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen an der Hochschule Bremen und  Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Vierten Gleichstellungsberichts: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert unserer Gesellschaft und gehört auf die politische Agenda – auch im Rahmen der dringend notwendigen sozial-ökologischen Transformation. Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten liegen zahlreiche Handlungsempfehlungen vor, die dabei helfen, diese Transformation geschlechtergerecht zu gestalten. Um allen Menschen Arbeits- und Lebensweisen zu ermöglichen, die ressourcenschonend und zugleich sozial und geschlechtergerecht sind, muss der Staat zum Beispiel viel stärker in eine klimafreundliche öffentliche Daseinsvorsorge investieren. Dabei müssen unterschiedliche Lebensrealitäten berücksichtigt werden. Zudem dürfen gesellschaftlich notwendige, oft frauendominierte Dienstleistungen, wie etwa Pflege, Bildung oder soziale Arbeit nicht aus dem Blick geraten.“

Die Sachverständigenkommission hatte ihr Gutachten am 7. Januar 2025 an Bundesministerin Lisa Paus übergeben. Zusätzlich liegen mit zahlreichen Expertisen und Hintergrundpapieren vielfältige Erkenntnisse und Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Gestaltung der sozial-ökologischen Transformation vor. Die Geschäftsstelle des Vierten Gleichstellungsberichts unter der Leitung von Dr. Ulrike Spangenberg unterstützt diesen Prozess mit Informationen auf der Website, Vorträgen und Publikationen. Das Gutachten zum Vierten Gleichstellungsbericht finden Sie auf der Website der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung. www.gleichstellungsbericht.de

Kommission für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt unter Leitung von Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.

Bundesministerin Lisa Paus:„Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“

Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.

Die Mitglieder der Vierten Gleichstellungsberichtskommission:

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen

Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen

Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen

Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit

Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main

Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern

Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel

Die Bundesregierung legt seit 2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik. Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. Weitere Informationen finden Sie unter  www.gleichstellungsbericht.de

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Universität Rostock sucht zum 01.10.2026 ein:e Mitarbeiter:in der Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 16 Stunden ist befristet bis zum 31.05.2029. Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 12.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Karriereportals Mecklenburg-Vorpommern.

Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.

Das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD. Bewerbungen sind online möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klinikum Ernst von Bergmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de