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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Europa und die Gleichstellungsperspektive

Der Vorläufer der EU, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), entstand 1957 vor allem, um Handel und Wirtschaft zu fördern. Das Bündnis wollte durch fairen Handel Frieden und Wohlstand in Europa schaffen. Man fixierte Leitideen wie die Achtung der Menschenrechte, gesellschaftliche Solidarität, eine gerechte Verteilung der Gewinne sowie den Schutz der Umwelt und der kulturellen Vielfalt der Menschen Europas. Seit 1989, eingeleitet durch den Berliner Mauerfall, erhält Europa ein neues Gesicht und der Staatenbund erweitert sich auf bis heute 28 Nationen.

Das Europäische Parlament spielte von Beginn an eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von Gleichstellungspolitik. Bereits im ersten Vertrag 1957 wurde der Grundsatz der Lohngleichheit von Männern und Frauen auf sein Betreiben als Leitziel festgelegt. 1984 setzte das Parlament den Frauenausschuss ein. Dieser setzte den Grundsatz der Chancengleichheit in allen Förderfonds durch und verankerte Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe innerhalb der EU. Bis heute thematisiert das Parlament Missstände und treibt Gleichstellungspolitik voran. Die Europäische Kommission ist die Koordinatorin der Gleichstellungspolitik.
1997 brachte der Amsterdamer Vertrag einen wichtigen frauenpolitischen Durchbruch, der die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer der grundlegenden Aufgaben der EU erklärte. Er verpflichtete die Mitgliedsstaaten auch, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Handlungsfeldern zu fördern. Schließlich führte der Vertrag einen neuen Artikel ein, mit dem die einer EU die Befugnis erhielt, gegen alle Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (und auch gegen die Diskriminierung aus anderen Gründen) vorzugehen.

Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU. www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/59/gleichstellung-von-mannern-und-frauen 

EU Kommissarin für Gleichstellung: Helena Dalli, https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/dalli_en 

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament (EP) wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre direkt gewählt. Im EP arbeiten mehr als 700 Abgeordnete, deren Anzahl pro Land proportional der Bevölkerungszahl entspricht. Deutschland z.B. entsendet als bevölkerungsreichstes Land 96, Frankreich 74, Estland sechs Abgeordnete. Das EP verabschiedet gemeinsam mit dem Rat Rechtsvorschriften, wirkt an den Gesetzgebungsverfahren mit, ratifiziert internationale Verträge, entscheidet über die Annahme des Haushalts und bestätigt die Kommissionsmitglieder. Die Kommission ist gegenüber dem EP auskunftspflichtig. Das EP wählt aus seinen Reihen die Parlamentspräsidentin/den Parlamentspräsidenten. Alle Abgeordneten gehören Fraktionen an, die nicht national organisiert sind, sondern europaweit. Sie bilden Allianzen so wie die „Progressive Allianz der Sozialdemokraten“ oder die „Europäische Volkspartei (Christdemokraten)“. Aktuell gibt es acht Fraktionen. Das EP kommt monatlich zu Plenarsitzungen in Straßburg zusammen. Eine Tagesordnung legt die „Konferenz der Präsidenten“ (der Parlamentspräsident/die Parlamentspräsidentin und die Fraktionsvorsitzenden) fest. Zur Vorbereitung der Arbeit im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Politikbereiche zuständig sind. Der Frauenanteil im EP muss erhöht werden. Aktuell sind nur etwas mehr als ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Gender Mainstreaming ist in der EU eine Querschnittsaufgabe. Damit ist die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen zu berücksichtigen. Frauenpolitisch bedeutsame Initiativen gehen häufig vom „Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter“ aus. Der Ausschuss sensibilisiert für die Rechte der Frauen, initiiert Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verfolgt die Politik der Chancengleichheit insbesondere hinsichtlich Arbeitsmarkt und Behandlung am Arbeitsplatz.

Europäischer Sozialfonds - ESF

Arbeit ist der Schlüssel zum Wohlstand und dieser wiederum die Grundlage für ein friedliches Miteinander. Davon waren die Gründungsmitglieder der EU überzeugt. Diese Grundsätze gelten bis heute. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein wichtiger Baustein der Arbeitsmarktpolitik der EU. Mit vielen Programmen und bedarfsorientierter Neuausrichtung in den verschiedenen Förderperioden verfolgt er das Ziel, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Beschäftigungschancen zu verbessern und durch Ausbildungen bzw. durch Qualifizierungen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Es existieren Programme für Arbeitssuchende, für Jugendliche beim Übergang von Schule, Ausbildung und Beruf und ebenso für an einer Existenzgründung Interessierte. Spezielle Angebote erhalten daneben kleine und mittlere Unternehmen. Der ESF ist ein Strukturfonds, der Ausgleich zwischen den Mitgliedsstaaten schaffen und sie dabei unterstützen soll, Entwicklungen einer globalisierten Wirtschaft vorausschauend zu steuern.

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Bereits im Vertrag 1957 wurde der Grundsatz der Lohngleichheit von Männern und Frauen als Leitziel festgelegt. Allerdings erhalten Frauen bis heute trotz tendenzieller Angleichung der Entgelte eine schlechtere Bezahlung als Männer. 1984 setzte das Europäische Parlament den Frauenausschuss ein. Dieser verankerte den Grundsatz der Chancengleichheit in allen Förderfonds und Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe innerhalb der EU. Bis heute thematisiert das Europäische Parlament Missstände und treibt Gleichstellungspolitik voran. Die Europäische Kommission ist die Koordinatorin der Gleichstellungspolitik. Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und Förderung wirtschaftlicher Unabhängigkeit speziell für Frauen sind weiter ein wichtiges Querschnittsziel des ESF.

Europäischer Sozialfonds für Deutschland. www.esf.de 

Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat seinen Sitz in Vilnius, Litauen. Eröffnet wurde es Ende 2009. Das EIGE ist eine europäische Agentur, die die Mitgliedstaaten und die EU darin unterstützen soll, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu fördern, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen und die Öffentlichkeit für Gleichstellungsfragen zu sensibilisieren. Zur Website www.eige.europa.eu

Europäische Frauenlobby

Die Europäische Frauenlobby (European Women's Lobby) wurde geschaffen, um die Interessen von Frauen auf europäischer Ebene einzubringen und zu verteidigen. Der Deutsche Frauenrat ist Mitglied in der EWL. https://womenlobby.org/.

Datenbank über die Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen

Welchen Anteil die Frauen und Männer an den Entscheidungsprozessen in Politik, Wirtschaft, Recht und Verwaltung haben, zeigt die Datenbank der Europäischen Kommission.

Europalexikon

Informationen zu vielen Themen der Europäischen Union liefert das Europalexikon der Bundeszentrale für politische Bildung. www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon 

Wir zählen auf Europa!

Welche Rolle spielt das Europäische Parlament z.B. bei der Durchsetzung von Gleichstellung, Gender Mainstreaming und Antidiskriminierung? Die Veröffentlichung der Vernetzungsstelle stellt die Perspektiven von neun Frauen auf die Europäische Union dar. Sie zeigt, wie wichtig ein frauenpolitischer Blick auf Europa ist. Hier können Sie die Broschüre bestellen.