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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Geburtshilfe neu denken

Die Ausgabe 01/2021 des NZFH-Infodienstes Frühe Hilfen aktuell nimmt den Themenschwerpunkt Schwangerschaft und Geburt in den Fokus. Unter dem Titel "Geburtshilfe neu denken" beleuchtet die Ausgabe Entwicklungen und Herausforderungen der Geburtshilfe, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Unter anderem blickt Ulrike Hauffe auf den Umsetzungsstand des Nationalen Gesundheitsziels (NGZ) "Gesundheit rund um die Geburt", an dessen Entwicklung sie mitgearbeitet hat. Das Gesundheitsziel setzt sich für gesundheitsfördernde Strukturen in der Schwangerschaft und Geburtsbegleitung, im Wochenbett und im ersten Jahr nach der Geburt ein.
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH): Schwangerschaft und Geburt - Geburtshilfe neu denken, Infodienst Frühe Hilfen aktuell, Ausgabe 1-2021. Download oder kostenloses Abonnement über www.fruehehilfen.de

Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft

Wenn sich eine Frau nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung doch für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, gibt dieser Ratgeber des Niedersächsischen Sozialministeriums umfassend Auskunft über die nächsten Schritte. Auch Informationen zur Kostenübernahme durch das Land für Frauen ohne oder mit geringem Einkommen sind hier enthalten. Der Ratgeber benennt darüber hinaus auch die Voraussetzungen für Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischen und kriminologischen Indikationen. Die im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftskonflikt bzw. Schwangerschaftsabbruch wichtigen gesetzlichen Grundlagen ergänzen das Informationsangebot dieses Ratgebers.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hrsg.): Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft, Hannover 2019.Die Broschüre steht als pdf-Datei auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Verfügung.

Schwangerschaft Geburtshilfe neu denken

Die "Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. Die wichtigsten Informationen bietet ein Info-Faltblatt in verschiedenen Sprachen. Neben Deutsch und Englisch ist es mittlerweile in 18 weiteren Sprachversionen verfügbar – neu sind die Sprachen Farsi, Pashtu, Kurdisch, Kroatisch und Albanisch. Diese und weitere Infomaterialien für werdende Eltern sowie für Beratungsstellen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen als Download auf www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de zur Verfügung.

Menschenskind! | Stadt Delmenhorst

Als Orientierungshilfe informiert die Broschüre "Menschenskind!" über Schwangerschaft, Geburt und Elternsein. Sie gibt einen Überblick über regionale Beratungsstellen, Gruppen und Unterstützungsangebote, jeweils mit Adressen und Öffnungszeiten der Anlaufstellen. Entsprechend den jeweiligen Lebenssituationen - Schwangerschaft, Geburt und nach der Geburt - enthält der Leitfaden Informationen zur medizinischen Versorgung und Rechtslage sowie zu finanziellen Leistungen. Auch die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Kinderbetreuung sind serviceorientiert aufgenommen.
Stadt Delmenhorst (Gleichstellungsstelle, Fachdienst Gesundheit)/ Caritasverband Delmenhorst (Hrsg.): Menschenskind! Informationen über Schwangerschaft, Geburt und Elternsein in Delmenhorst, 8. Auflage, Delmenhorst 2018. Die Broschüre steht als Download auf der Website der Stadt Delmenhorst zur Verfügung.

Broschüre in leichter Sprache: Beratung für schwangere Frauen

Eine Schwangerschaft kann Sorgen und Ängste auslösen, etwa weil sie nicht geplant war oder aus anderen Gründen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons "Schwangere in Not - anonym & sicher" können in solchen Situationen in vertraulichen Gesprächen helfen. Das Bundesfamilienministerium wirbt mit einer Broschüre in leichter Sprache für das Hilfetelefon. Die Broschüre informiert über das Angebot des Hilfetelefons. Dazu gehören die vertrauliche Beratung von Schwangeren oder Angehörigen und die Vermittlung an Beratungsstellen vor Ort. Sie kann in Beratungsstellen, Behörden und Schulen ausgelegt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Beratung für schwangere Frauen, Broschüre in leichter Sprache, Berlin 2018. Die Broschüre steht auf der Website des BMFSFJ zum Download bereit.

Wenn Sie ein Kind erwarten

Unter dem Motto "Die Frauenbeauftragte informiert..." veröffentlicht die Stadt Nürnberg Broschüren und Dokumentationen - so auch diese Broschüre mit Informationen für werdende Eltern. Auf 42 Seiten enthält die Broschüre einen aktuellen Überblick über wichtige gesetzliche Bestimmungen, über finanzielle Hilfen sowie Vorsorgemaßnahmen und Beratungseinrichtungen. Für den individuellen Beratungsbedarf sind außerdem Kontaktdaten aller wichtigen Institutionen zusammengestellt.
Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg (Hrsg.): Wenn Sie ein Kind erwarten, Nürnberg 2017. Die Broschüre steht auf der Website der Stadt Nürnberg zum Download zur Verfügung.

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten, einige Änderungen sind mit Verkündigung des Gesetzes am 29. Mai 2017 in Kraft getreten.

Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

Folgende Änderungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft:

  • Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
  • In den Anwendungsbereich fallen auch ausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen.
  • Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt. Das Gesetz stellt zudem klar, dass entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben auch für diese Personengruppe eine angemessene Kontrolle und Überwachung durch besondere Behörden sicherzustellen ist und daher eine "Eigenüberwachung" durch die dienstvorgesetzte Stelle nicht ausreichend ist.
  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt
  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.
  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.
  • Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist nachzulesen im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 30 vom 29.05.2017, Seite 1228, www.bgbl.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 12.05.2017, www.bmfsfj.de

Hilfetelefon "Schwangere in Not"

Eine Schwangerschaft kann Sorgen und Ängste auslösen, etwa weil sie nicht geplant war oder aus anderen Gründen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons "Schwangere in Not - anonym & sicher" können in solchen Situationen in vertraulichen Gesprächen helfen. Das Hilfetelefon ist unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar. Beratungen sind auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache möglich. www.schwanger-und-viele-fragen.de