Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Mitwirkenden am Internetauftritt www.vernetzungsstelle.de arbeiten ständig daran, die Webseite redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu gestalten und zu programmieren. Wir möchten erreichen, dass das Gleichstellungsportal für alle Besucherinnen und Besucher möglichst leicht zu nutzen ist.
Die Browser, aber auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Auch für diese Hilfsmittel optimieren wir unsere Webseite kontinuierlich.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Erklärung ist aktuell und hat den Stand von Februar 2022. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte können wir aus dem Grund einer unverhältnismäßigen Belastung leider nicht barrierefrei gestalten:
PDF-Dokumente
Auf Vernetzungsstelle.de sind PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden von uns als solche speziell gekennzeichnet.
Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung?
Wir freuen uns natürlich über Lob. Wenn Sie aber in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Sollten Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung dieses Angebots auffallen, bitte auch.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung, denn sie hilft uns, unser Angebot zu verbessern.
Unsere Adresse:
gardlo@guv-ev.de
Schlichtungsstelle
An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist eine Schlichtungsstelle zum Thema Barrierefreiheit in der IT angegliedert. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, können Sie mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.
Aktueller Kalendermonat: April 2026

04|26 COURAGE! Stimme der neuen Frauenbewegung
Die feministische Zeitschrift COURAGE (1976–1984) war als Medium der Neuen Frauenbewegung ein journalistisches, politisches und soziales Experimentierfeld voller Aufbruchstimmung. Viele ihrer Themen – von ungleichem Lohn über Gewalt bis §218 – sind bis heute aktuell. weiterlesen>>>
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