Erklärung zur Barrierefreiheit
Alle Mitwirkenden am Internetauftritt www.vernetzungsstelle.de arbeiten ständig daran, die Webseite redaktionell und technisch so barrierefrei wie möglich zu gestalten und zu programmieren. Wir möchten erreichen, dass das Gleichstellungsportal für alle Besucherinnen und Besucher möglichst leicht zu nutzen ist.
Die Browser, aber auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Webseiten entwickeln sich permanent weiter. Auch für diese Hilfsmittel optimieren wir unsere Webseite kontinuierlich.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Erklärung ist aktuell und hat den Stand von Februar 2022. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte können wir aus dem Grund einer unverhältnismäßigen Belastung leider nicht barrierefrei gestalten:
PDF-Dokumente
Auf Vernetzungsstelle.de sind PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden von uns als solche speziell gekennzeichnet.
Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung?
Wir freuen uns natürlich über Lob. Wenn Sie aber in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Verbesserungen haben, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Sollten Ihnen Mängel bezüglich der barrierefreien Gestaltung dieses Angebots auffallen, bitte auch.
Wir freuen uns über jede Rückmeldung, denn sie hilft uns, unser Angebot zu verbessern.
Unsere Adresse:
gardlo@guv-ev.de
Schlichtungsstelle
An das Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen ist eine Schlichtungsstelle zum Thema Barrierefreiheit in der IT angegliedert. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Wenn Sie weitergehenden Klärungsbedarf haben, können Sie mit der Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss.
Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.
Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026
Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.
GFMK
Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.
Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>
Termine
Newsletter
Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.
Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Die Universität sucht zum 01.10.2026 ein:e Mitarbeiter:in der Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 16 Stunden ist befristet bis zum 31.05.2029. Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 12.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Karriereportals Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 10. Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.
Förderhinweis Vernetzungsstelle.de
