Weiter zum Inhalt
Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen

Alle Kommunen (außer Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden) in Niedersachsen haben eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 können davon abweichen, wenn sie die Aufgaben auch ehrenamtlich oder nebenamtlich erfüllen können.

Ihre Aufgaben

  • Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat oder Kreistag („die Vertretung“) darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
  • Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen).

Die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat einen Flyer zur Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen erstellt. Dieser Flyer eignet sich zur Kurzinformation für Politik und Verwaltung und auch für Frauen, die sich für dieses Amt interessieren. Hier finden Sie die Beschreibung des Aufgabenbereiches sowie die anzuwendende gesetzliche Grundlage aus §§ 8 und 9 NKomVG. Der Flyer kann als pdf-Datei in einer Online-Version heruntergeladen werden.

Dokumentation der 27. Bundeskonferenz erhältlich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat die Dokumentation der 27. Bundeskonferenz, die im Mai 2023 in Leipzig stattfand, veröffentlicht. Die BuKo stand unter dem Motto "Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft". Die Impulse der BAG, die Gretchenfragen und einige Antworten darauf sowie Einblicke in die Workshops und Foren bietet die 160 Seiten starke Dokumentation. Sie kann auf der Website der BAG als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen der Münchner Gleichstellungsarbeit

Mit Recht zur Gleichstellung – unter diesem Motto gibt die Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München anhand einer Broschüre eine Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlagen der Münchner Gleichstellungsarbeit. Sie soll eine Handreichung für die tägliche Arbeit im Bereich der Geschlechtergleichstellung bei Fragen nach rechtlichen Hintergründen, Regelungen und rechtlich geregelten Abläufen sein. Aufgenommen wurden verschiedene Ebenen: Nationales Recht, Europarecht und Völkerrecht. Aus dem Bereich des nationalen Rechts finden sich beispielsweise das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge sowie das Bayerische Gleichbehandlungsgesetz, ergänzt durch sämtliche städtische Regelungen zur Gleichstellungsarbeit. Eine sehr gelungene Zusammenstellung, die zur Nachahmung empfohlen wird. Die Broschüre steht zum Download auf der Website der Landeshauptstadt München bereit.

Wie funktioniert die Münchner Gleichstellungsarbeit? Ein Erklärfilm

Fortbildungen der Vernetzungsstelle

Unser aktuelles Angebot finden Sie hier.

Die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Netzwerk der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands. www.frauenbeauftragte.org