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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen

Alle Kommunen (außer Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden) in Niedersachsen haben eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 können davon abweichen, wenn sie die Aufgaben auch ehrenamtlich oder nebenamtlich erfüllen können.

Ihre Aufgaben

  • Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat oder Kreistag („die Vertretung“) darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
  • Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen).

BAG | Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit: Neues Rechtsgutachten stärkt Gleichstellungsbeauftragte in Städten und Gemeinden

Das Rechtsgutachten „Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ liefert erstmals eine fundierte verfassungsrechtliche Einordnung der kommunalen Gleichstellungsarbeit und stärkt die Rolle kommunaler Gleichstellungsbeauftragter in allen Bundesländern. Mit dem Gutachten im Auftrag der BAG, erstellt von Ulrike Lembke liegt nun eine umfassende verfassungsrechtliche Analyse vor.

Das Gutachten macht deutlich, dass kommunale Gleichstellungsarbeit keine freiwillige kommunale Zusatzaufgabe ist, sondern eine verfassungsrechtlich begründete Pflichtaufgabe. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung aktiv durchzusetzen und bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Sie begleiten fachlich Gleichstellungspolitik vor Ort, prüfen Strukturen kritisch und stärken demokratische Teilhabe. Das ist gerade in Zeiten wichtig, in denen Gleichstellungsarbeit immer wieder in Frage gestellt wird. „Es ist bemerkenswert, dass Angriffe auf eine effektive Gleichstellungsarbeit just zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem wesentliche Fortschritte in der Gesetzgebung erzielt wurden, zugleich aber die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und die Überwindung von Geschlechterstereotypen noch weit entfernt scheinen.“, so die Autorin des Gutachtens, Prof. Dr. Ulrike Lembke.

Das praxisnahe und klare Gutachten zeigt, dass rechtspolitische Vorschläge und Modelle, welche die institutionelle Gleichstellungsarbeit schwächen, etwa durch eine Herabstufung zur freiwilligen Aufgabe oder durch eine Verlagerung auf ehrenamtliche Strukturen, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Solche Ansätze gefährden die Wirksamkeit, Unabhängigkeit und Kontinuität kommunaler Gleichstellungsarbeit und führen zu einem Abbau bewährter Strukturen.

„Das Gutachten liefert eine wichtige rechtliche Klarstellung für alle Kommunen in Deutschland“, so BAG-Bundesprecherin Konstanze Morgenroth. „Es unterstreicht, dass professionelle, hauptamtliche Gleichstellungsarbeit ein zentraler Bestandteil kommunaler Demokratie, guter Verwaltung und gleichberechtigter Teilhabe ist.“

Wir legen mit dem Gutachten einen wichtigen Beitrag zur aktuellen und zukünftigen Diskussion über die Weiterentwicklung kommunaler Gleichstellungspolitik in Deutschland vor: Eine fundierte Grundlage für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu Gleichstellung als Verfassungspflicht. Das ist umso wichtiger, als verschiedene Akteure, Parteien und Organisationen versuchen, Gleichstellung zu blockieren oder Erfolge rückgängig zu machen. So gibt es aktuell einen Gesetzentwurf der AFD in Sachsen, Gleichstellungsbeauftragte de facto abzuschaffen, indem die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Sächsischen Landkreisordnung gestrichen werden soll.

Obwohl die Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten als übertragene Pflichtaufgabe vom Land zu finanzieren ist, wird für solche verfassungsfernen Vorschläge regelmäßig auf angebliche Kosten für die Kommunen und einen „unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand“ verwiesen. Dazu Prof. Dr. Ulrike Lembke: „Der propagierte „Bürokratieabbau“ für die Kommunen könnte sich eher als illegitime Sparmaßnahme des Freistaates erweisen, welche weder Freiheit noch Gleichheit fördert, sondern die Verletzung von Verfassungspflichten auf kommunaler und Landesebene. Dabei gilt: Verfassungsbruch ist kein „Bürokratieabbau“! Eine rechtliche oder faktische Abschaffung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wäre unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Grundgesetz.“

Diese Botschaft muss gehört werden, denn Gleichstellungsbeauftragte erfüllen mit ihrer Arbeit den „Verfassungsauftrag Gleichstellung“ und sind unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie.

Hier geht es zum Rechtsgutachten auf der Website der BAG.

Quelle: Pressemittelung der BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen vom 21.01.2026.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte Niedersachsen

Welche Aufgabe hat die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Niedersachsen?  Wie soll die Gleichberechtigung umgesetzt werden? Dieser überarbeitete, kurze und übersichtliche Flyer (Stand 11/2024) eignet sich zur Kurzinformation für Politik und Verwaltungsowie für alle, die sich für Gleichstellung interessieren und engagieren. Der Flyer kann als pdf heruntergeladen werden. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen von Gleichstellungsbeauftragten in Niedersachsen finden Sie hier.

Dokumentation der 27. Bundeskonferenz erhältlich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat die Dokumentation der 27. Bundeskonferenz, die im Mai 2023 in Leipzig stattfand, veröffentlicht. Die BuKo stand unter dem Motto "Gretchenfragen – feministische Perspektiven für die Zukunft". Die Impulse der BAG, die Gretchenfragen und einige Antworten darauf sowie Einblicke in die Workshops und Foren bietet die 160 Seiten starke Dokumentation. Sie kann auf der Website der BAG als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlagen der Münchner Gleichstellungsarbeit

Mit Recht zur Gleichstellung – unter diesem Motto gibt die Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München anhand einer Broschüre eine Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlagen der Münchner Gleichstellungsarbeit. Sie soll eine Handreichung für die tägliche Arbeit im Bereich der Geschlechtergleichstellung bei Fragen nach rechtlichen Hintergründen, Regelungen und rechtlich geregelten Abläufen sein. Aufgenommen wurden verschiedene Ebenen: Nationales Recht, Europarecht und Völkerrecht. Aus dem Bereich des nationalen Rechts finden sich beispielsweise das Grundgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge sowie das Bayerische Gleichbehandlungsgesetz, ergänzt durch sämtliche städtische Regelungen zur Gleichstellungsarbeit. Eine sehr gelungene Zusammenstellung, die zur Nachahmung empfohlen wird. Die Broschüre steht zum Download auf der Website der Landeshauptstadt München bereit.

Wie funktioniert die Münchner Gleichstellungsarbeit? Ein Erklärfilm

Fortbildungen der Vernetzungsstelle

Unser aktuelles Angebot finden Sie hier.

Die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Netzwerk der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Deutschlands. www.frauenbeauftragte.org