Ziel der Bundesregierung ist es, dass Frauen und Männer gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erhalten. Um dies zu erreichen soll die Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU) in nationales Recht umgesetzt werden. Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien hat in diesem Zusammenhang die Kommission "Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie" eingesetzt. Diese hat am 17. Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Kommission setzt sich aus elf Expertinnen und Experten zusammen. Neben den Sozialpartnern, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), bilden Unternehmensverbände sowie Verbände mit Schwerpunkt Personalmanagement den Mittelpunkt der Kommission, um die verschiedenen Belange der deutschen Arbeitgeberschaft ausgewogen zu berücksichtigen. Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler werden prüfen, wie die Vorschläge der Kommission in das deutsche Arbeitsrecht übernommen werden können.
Bis Ende Oktober 2025 soll die Kommission die Vorschläge an das Bundesgleichstellungsministerium übergeben. Im Anschluss an die Kommissionsarbeit soll zügig das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung durch das Bundesgleichstellungsministerium eingeleitet werden. Die EU-Richtlinie sieht unter anderem Berichtspflichten für Arbeitgeber und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte vor, um den Entgeltgleichheitsgrundsatz zu fördern.
Mehr zur Arbeit der Kommission sowie die Mitglieder der Kommission finden Sie auf der Website des BMBFSFJ.