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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

Das Präsidiums des Deutschen Städtetages hat am 16.9.2025 einen Beschluss zur Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Staatsziel Gleichstellung, wie es im Grundgesetz verankert ist, noch nicht erreicht sei und Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Gleichstellungsarbeit als wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatszieles herausgestellt. Auch zum Schutz vor Diskriminierung sei die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen ein wichtiger Baustein und dürfe nicht geschwächt werden. Die Essener Erklärung der GFMK wird ausdrücklich begrüßt.

Den Beschluss finden Sie auf der Website des Deutschen Städtetages unter www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-bedeutung-kommunaler-gleichstellungsarbeit

Die Essener Erklärung finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

Termine

Alle Termine >>>
20.02.2026 | Abschlussveranstaltung Mentoring Programm
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n für eine unbefristete Teilzeitstelle (29,25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Städtischen Klinikums Karlsruhe.

Die Stadt Rietberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet undin Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 08.02.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Rietberg.

Die Stadt Seelze sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt zunächst nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 08.02.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Stadt Seelze.

Die Stadt Neustadt am Rübenberge sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 15.02.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Neustadt am Rübenberge.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de