Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.
Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.
Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.
Hier einige Praxisbeispiele:
- Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
- Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
- Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf der Website der Region Hannover.
Tag der Niedersachsen

29.-31. August 2025 in Osnabrück
Unter dem Motto „Vielfalt erleben – Gleichberechtigung gestalten“ präsentiert sich der Landesfrauenrat Niedersachsen mit einem Stand auf der Info- und Erlebnismeile beim Tag der Niedersachsen. Der Stand ist schräg gegenüber vom Stand des Landkreises Osnabrück und neben dem Stand der Landfrauen in der „Große Straße“.
Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an den Nds. Ministerpräsidenten zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.
"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.
Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.
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Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Die Stadt Salzgitter sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinatorin der Istanbul-Konvention und Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten in Voll- oder Teilzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 02.10.2025 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Stadt Salzgitter.
Die Stadt Erkrath sucht zum 01.02.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit oder als Job-Sharing-Modell. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 14.09.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Erkrath.
Förderhinweis Vernetzungsstelle.de
