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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

Das Präsidiums des Deutschen Städtetages hat am 16.9.2025 einen Beschluss zur Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Staatsziel Gleichstellung, wie es im Grundgesetz verankert ist, noch nicht erreicht sei und Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Gleichstellungsarbeit als wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatszieles herausgestellt. Auch zum Schutz vor Diskriminierung sei die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen ein wichtiger Baustein und dürfe nicht geschwächt werden. Die Essener Erklärung der GFMK wird ausdrücklich begrüßt.

Den Beschluss finden Sie auf der Website des Deutschen Städtetages unter www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-bedeutung-kommunaler-gleichstellungsarbeit

Die Essener Erklärung finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Website gewaltschutz-niedersachsen.de

Die Website gewaltschutz-niedersachsen.de ist eine Weiterentwicklung der Website frauenhauser-niedersachsen.de und wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Alle vom Land Niedersachsen geförderten Frauenhäuser aktualisieren in einem internen Bereich der Website täglich die Anzahl der verfügbaren Plätze in ihren Einrichtungen, so dass schutzsuchenden Frauen zeitnah ein freier Platz in einem Frauenhaus angeboten werden kann. Das Portal Gewaltschutz Niedersachsen bietet außerdem allgemein zugängliche Informationen zum Thema Gewaltschutz mit Schwerpunkt auf niedersächsischen Projekten und Angeboten. Kernstück der Website ist eine umfangreiche Liste mit Kontaktadressen von Frauenhäusern, BISS und Fachberatungsstellen. Ein Terminkalender weist auf Fortbildungen und andere empfehlenswerte Veranstaltungen zum Thema Gewaltschutz hin. Die Startseite hält Nutzer:innen mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.
www.gewaltschutz-niedersachsen.de

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

Aktueller Kalendermonat: März 2026

Das Global Media Monitoring Project (GMMP) untersucht seit 30 Jahren alle fünf Jahre, wie Frauen in den weltweiten Nachrichten repräsentiert sind – und deckt dabei stereotype Darstellungen sowie strukturelle Ungleichheiten auf. Die Ergebnisse sollen Regierungen, Medien und Gesellschaft dazu bewegen, Gleichstellungsthemen sichtbarer zu machen und Frauen stärker in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Kreis Recklinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte unbefristet  in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 18.03.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website des Kreis Recklinghausen.

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n in Vollzeit. Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 25.03.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der HAW Hamburg.

Die Stadt Wunstorf sucht zum 30.06.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte als Elternzeitvertretung in Vollzeit. Die Stelle ist zunächst bis zum 07.10.2027 befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 11. Bewerbungen sind bis zum 04.04.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Wunstorf.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de