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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Hannover 2025-2027: Ein Schwerpunkt liegt auf mehr Frauen in Führungspositionen sowie auf einer modernen, chancengerechten Verwaltungskultur. Erstmals wurde der Gleichstellungsplan als Beschlussdrucksache in den politischen Gremien beraten. Damit war die Politik nicht nur eingebunden, sondern aktiv an der Ausgestaltung beteiligt. Er steht hier mit freundlicher Genehmigung der Landeshauptstadt zum Download bereit.
  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

Das Präsidiums des Deutschen Städtetages hat am 16.9.2025 einen Beschluss zur Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Staatsziel Gleichstellung, wie es im Grundgesetz verankert ist, noch nicht erreicht sei und Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Gleichstellungsarbeit als wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatszieles herausgestellt. Auch zum Schutz vor Diskriminierung sei die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen ein wichtiger Baustein und dürfe nicht geschwächt werden. Die Essener Erklärung der GFMK wird ausdrücklich begrüßt.

Den Beschluss finden Sie auf der Website des Deutschen Städtetages unter www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-bedeutung-kommunaler-gleichstellungsarbeit

Die Essener Erklärung finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: September 2026

Künstliche Intelligenz prägt zunehmend die Medienwelt - doch sie ist alles andere als neutral: Verzerrte Daten und fehlende weibliche Perspektiven in der Entwicklung führen oft zu geschlechterstereotypen Ergebnissen. Gleichzeitig birgt KI das Potenzial, Stereotype sichtbar zu machen, Sprache inklusiver zu gestalten und so Gleichstellung aktiv zu fördern - wenn wir kritisch mitgestalten. weiterlesen>>>

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Termine

Alle Termine >>>
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de