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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungsplan der Landeshauptstadt Hannover 2025-2027: Ein Schwerpunkt liegt auf mehr Frauen in Führungspositionen sowie auf einer modernen, chancengerechten Verwaltungskultur. Erstmals wurde der Gleichstellungsplan als Beschlussdrucksache in den politischen Gremien beraten. Damit war die Politik nicht nur eingebunden, sondern aktiv an der Ausgestaltung beteiligt. Er steht hier mit freundlicher Genehmigung der Landeshauptstadt zum Download bereit.
  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

Das Präsidiums des Deutschen Städtetages hat am 16.9.2025 einen Beschluss zur Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Staatsziel Gleichstellung, wie es im Grundgesetz verankert ist, noch nicht erreicht sei und Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Gleichstellungsarbeit als wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatszieles herausgestellt. Auch zum Schutz vor Diskriminierung sei die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen ein wichtiger Baustein und dürfe nicht geschwächt werden. Die Essener Erklärung der GFMK wird ausdrücklich begrüßt.

Den Beschluss finden Sie auf der Website des Deutschen Städtetages unter www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-bedeutung-kommunaler-gleichstellungsarbeit

Die Essener Erklärung finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Anita Augspurg Preis

Die Landeshauptstadt München vergibt den Anita Augspurg Preis seit dem Jahr 1994. In Umsetzung des grundgesetzlichen Gleichheitsgebots werden damit Leistungen ausgezeichnet, die zu mehr Gleichberechtigung von Mädchen* und Frauen* beitragen. Letztes Jahr feierte der Anita Augspurg Preis 30-jähriges Jubiläum. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert und wird jeweils im März im Rahmen eines festlichen Empfangs des Oberbürgermeisters im Alten Rathaus vergeben. Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juli 2026. Hier finden Sie weitere Informationen. https://stadt.muenchen.de/infos/anitaaugspurgpreis.html 

GFMK

Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.

Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der Stabstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung. Die Vollzeitstelle ist auf 53 Monate befristet und wird nach A9g-A13 SHBesO bzwE 12 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 17.07.2026 möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website des  Ministeriums Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de