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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.

Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.

Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.

Hier einige Praxisbeispiele:

  • Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
  • Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
  • Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf  der Website der Region Hannover.

 

Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit

Das Präsidiums des Deutschen Städtetages hat am 16.9.2025 einen Beschluss zur Bedeutung kommunaler Gleichstellungsarbeit gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Staatsziel Gleichstellung, wie es im Grundgesetz verankert ist, noch nicht erreicht sei und Frauen nach wie vor strukturell benachteiligt seien. Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Gleichstellungsarbeit als wirksames Mittel zur Erfüllung des Staatszieles herausgestellt. Auch zum Schutz vor Diskriminierung sei die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsstellen ein wichtiger Baustein und dürfe nicht geschwächt werden. Die Essener Erklärung der GFMK wird ausdrücklich begrüßt.

Den Beschluss finden Sie auf der Website des Deutschen Städtetages unter www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/458-praesidium-bedeutung-kommunaler-gleichstellungsarbeit

Die Essener Erklärung finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Zu lesen gibt es die Monatstexte hier.

Termine

Alle Termine >>>
15.12.2025 | Lesung: "Weibliche Macht neu denken"
17.12.2025 | Fachveranstaltung "Die Scham muss die Seite wechseln - aber wie?
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte für eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW. Bewerbungen sind bis zum 04.01.2026 über das Online-Bewerbungsportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Mettmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de