Der Gleichstellungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben den Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung beizutragen. Dies gilt sowohl für die Verwaltungsebene, als auch für das Wirken in die Stadtgesellschaft.
Für das Wirken innerhalb der Verwaltung stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ein wesentliches Instrument in Niedersachsen ist der Gleichstellungsplan, der eine gleichberechtigute Teilhabe auf allen Positionen innerhalb der Verwaltung herstellen und die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit verbessern soll.
Der Gleichstellungsplan ist gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz für 3 Jahre zu erstellen. Zunächst ist eine umfangrecihe Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigten durchzuführen. Mittels konkreter Zielvorgaben und Entwicklung spezifischer Maßnahmen sollen die identifizierten Unterrepäsentanzen von Männern und Frauen abgebaut werden. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit werden zusätzlich formuliert.
Hier einige Praxisbeispiele:
- Der Gleichstellungplan der Stadt Oldenburg nimmt nicht nur Bezug auf die Stadtverwaltung, sondern wirft auch einen Blick auf die Eigenbetriebe der Stadt. Der Plan ist zu finden auf der Website der Stadt Oldenburg.
- Der Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde benennt nicht nur Maßnahmen, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Zeiten zur Erreichung fest. Den Plan der Stadt finden Sie auf der Website der Stadt Sehnde
- Sehr umfangreich ist der Gleichstellungsplan der Region Hannover. Auch hier werden einzelne Berufsgruppen gesondert betrachtet und auch die Dezernate und Fachbereiche werden gesondert ausgewertet. Den Plan finden Sie auf der Website der Region Hannover.
Gegen "Fake News" | Informationen zum NGG Entwurf
Der Entwurf von Sozial- und Gleichstellungsminister Andreas Philippi (SPD) für eine bessere Frauenförderung im öffentlichen Dienst, das „Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz“ (NGG), wurde in der Berichterstattung von Kommunalverbänden, der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer und den Handwerksverbänden massiv kritisiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt die die gegenteilige Position und fordert weitergehende Rechte der Gleichstellungsbeauftragten. Viele Behauptungen in der Berichterstattung über Neuerungen sind bereits jetzt gelebte Praxis! weiterlesen>>>
"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"
Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.
Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.
Termine
Newsletter
Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.
Stellenausschreibungen
Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:
Die Stadt Sprockhövel sucht zum nächstmöglichenZzeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.01.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Sprockhövel.
Der Landkreis Oberhavel sucht zum 01.03.2025 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 23.01.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis Oberhavel.
Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin sucht zum 13.04.2025 befristet bis zum 31.05.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte als Muterschutz bzw. Elternzeitvertretung. Es handelt sich um eine 75% Stelle, die nach Entgeltgruppe 13 TVöD vergütet wird. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 26.01.2025. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.