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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Bundesrat startet Vorstoß für härtere Strafen bei Einsatz von K.o.-Tropfen

Der Bundesrat hat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen, Hamburg und dem Saarland beschlossen, einen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Verabreichung von K.o.-Tropfen beim Bundestag einzubringen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt er klar, dass das heimliche Verabreichen von K.o.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen nach Auffassung des BGH kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches. Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei natürlich bereits strafbar - es falle jedoch bislang nicht unter den betreffenden Qualifikationstatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei den Sexual- und Raubstraftaten die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs gleichzustellen, wie dies beim Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung bereits der Fall ist. K.o.-Tropfen brächten - insbesondere in Verbindung mit Alkohol und Drogen - erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich, heißt es in der Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne. Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.

Der Gesetzentwurf wird nun beim Bundestag eingebracht, der darüber entscheiden kann. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. 

filia Stiftung fördert FLINTA Gruppen

RISE – Ressourcen für Intersektionale Solidarität und Empowerment unter diesem Motto fördert die Frauenstiftung filia selbstorganisierte FLINTA Gruppen. Zielgruppen sind u.a. FLINTA mit Migrations- oder Fluchtbiografie, Junge FLINTA bis 27 Jahre, LBTIQ+-Personen, FLINTA mit Behinderungen. Die Fördersumme beträgt bis zu 6.000 Euro im Jahr. Für Fragen zur Förderung gibt es im Juni und Juli drei Online Sprechstunden. Antragsschluss ist der 16.7.2025. Alle weiteren Informationen unter www.filia-frauenstiftung.de/filia-foerdert/ressourcen-fuer-intersektionale-solidaritaet-und-empowerment/

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR

Menschen-Machen-Medien ein Angebot der Gewerkschaft Verdi hat eine Zusammenstellung über Gleichstellungsbeauftragte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Sie finden den Artikel auf der Website mmm.verdi.de.

Links zum Thema Gleichstellung in den Rundfunkanstalten finden Sie auch hier auf Vernetzungsstelle.de.

Aktionstag #ParitätJetzt am 24. Juni in Berlin

Am 24. Juni 2025 ruft die Initiative #ParitätJetzt zum bundesweiten Aktionstag in Berlin auf. Gemeinsam soll das Thema der gleichberechtigten politischen Teilhabe erneut in die Öffentlichkeit gebracht werden. https://paritaetjetzt.de/ 

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an den Nds. Ministerpräsidenten zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

Termine

Alle Termine >>>
24.06.2025 | Input "Catcalling – Auch Worte sind Belästigung"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Oberursel sucht ab sofort eine Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 25.06.2025 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Oberursel.

Die Universität Köln sucht zum 1.August 2025 eine/einen Referent:i n der Gleichstellungsbeauftragten. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle (19,92 Stunden), sie wird vergütet nach der Entgeltgruppe 13 TV-L . Bewerbungen sind bis zum 02.07. 2025 über das jobportal.uni-koeln.de. unter der  Kennziffer TUV2506-04.möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Universität Köln.

Die Europa-Universität Flensburg sucht zum 1.Februar 2026 eine Gleichstellungsbeauftragte für die Amtszeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Teilzeitstelle (50%) wird nach EG 13TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 13.07.2025 möglich. Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie auf der Website der Universität Flensburg.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de