Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen (LAG Gleichstellung) zeigt sich erfreut über die erste Beratung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) im Plenum des Landtages. Auf Einladung der Landtagsabgeordnete Tanja Meyer (Grüne) und Karin Emken (SPD) konnten Vorstand und Geschäftsführung der LAG Gleichstellung die Landtagsdebatte gemeinsam mit Vertreterinnen des Landesfrauenrat Niedersachsen und des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aufmerksam verfolgen.
Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi stellte das Gesetz vor und unterstrich dabei, dass aktive Gleichstellungspolitik ein Verfassungsauftrag sei. Das neue NGG solle nicht nur die strukturelle Diskriminierung von Frauen bekämpfen, sondern auch zur Entbürokratisierung beitragen. So solle unter anderem der Zeitraum für die Erstellung von Gleichstellungsplänen verlängert werden – eine Forderung, die von der LAG Gleichstellung seit Langem unterstützt wird.
Eine Forderung, die es hingegen nicht in den Gesetzesentwurf geschafft hat, ist die Ausweitung des Geltungsbereiches des NGG auf die kommunalen Unternehmen. Die LAG Gleichstellung bekräftigt diese Forderung nachdrücklich und hofft auf Berücksichtigung dieses Aspekts in den anstehenden Verhandlungen.
Besonders begrüßt die LAG Gleichstellung die deutliche Wertschätzung der Arbeit der kommunalen und behördlichen Gleichstellungsbeauftragten, die Minister Philippi im Plenum zum Ausdruck brachte. Diese Anerkennung ist ein wichtiges Signal für die oft herausfordernde Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort.
„Wir setzten darauf, dass die Novellierung des NGG in der dritten Legislaturperiode seit den Reformbemühungen nun endlich beschlossen wird“, so Editha Schwohl-Masberg aus dem Vorstand der LAG Gleichstellung. „Eine weitere Runde in der Warteschleife wäre für die Gleichberechtigung im Land Niedersachsen untragbar.“
Die Aufzeichnung der Einbringung des NGG-Entwurfs in den Nds. Landtag können Sie hier anschauen.
Quelle: Pressemitteilung der LAG Gleichstellung vom 26.6.2025