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Landesregierung beschließt Einbringung des Entwurfs des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Entwurfs zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag beschlossen. Damit soll die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut und dafür gesorgt werden, dass nicht das Geschlecht entscheidend für den beruflichen Fortschritt ist, sondern die jeweilige Qualifikation. 

Zu den Schwerpunkten des NGG gehört deshalb, dass Arbeitsplätze bei einer Unterrepräsentanz von Frauen aufgrund struktureller Benachteiligung öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Auf eine Ausschreibung kann verzichtet werden, wenn zu erwarten ist, dass die Besetzung mit einer internen oder dienststellenübergreifenden Ausschreibung erreicht werden kann.

Zudem sollen die Gleichstellungsbeauftragten bei ihrer Arbeit gestärkt und unterstützt werden. Daher sollen diese künftig die Möglichkeit eines zweistufigen Beanstandungsverfahren sowie ein Klagerecht erhalten.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Gremien in der öffentlichen Verwaltung paritätisch besetzt werden und eine geschlechtergerechte Sprache zur Anwendung kommt.

Weiterhin soll die bisherige Berichtspflicht der Landesregierung – einschließlich der regelmäßigen Befragung aller niedersächsischen Dienststellen – durch die Einführung einer Gleichstellungsstatistik ersetzt werden. Um den Bürokratieaufwand zu senken, wird im neuen NGG der Zeitraum für die Erstellung eines Gleichstellungsplans von drei auf vier Jahre ausgeweitet.

Nicht umfasst vom Geltungsbereich des Gesetzes sind die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe sowie die wirtschaftlich selbstständig geführten Einrichtungen der Kommunen. Sie sollen allerdings künftig aktiv und eigenständig Gleichstellungsmaßnahmen entwickeln, die geeignet sind, struktureller Benachteiligung – insbesondere von Frauen – entgegenzuwirken.

„Ich bin überzeugt davon, dass ein novelliertes Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz der richtige Hebel wäre, um gerade im Bereich der Personalentwicklung, bei der Besetzung von Gremien, aber auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen wichtigen Beitrag für die Gleichberechtigung von Frauen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen zu leisten“, begrüßt Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi den Kabinettsbeschluss. „Der öffentliche Dienst und all seine Institutionen haben per Grundgesetz die Verpflichtung, aktiv tätig zu werden, um die tatsächliche, und nicht nur die rechtliche, Gleichstellung von Frauen weiter voranzubringen. Diesem Verfassungsauftrag wollen wir mit der Novellierung des aktuellen NGG entsprechen.“

Pressemitteilung Nds. Staatskanzlei, 17.6.2025, www.niedersachsen.de 

filia Stiftung fördert FLINTA Gruppen

RISE – Ressourcen für Intersektionale Solidarität und Empowerment unter diesem Motto fördert die Frauenstiftung filia selbstorganisierte FLINTA Gruppen. Zielgruppen sind u.a. FLINTA mit Migrations- oder Fluchtbiografie, Junge FLINTA bis 27 Jahre, LBTIQ+-Personen, FLINTA mit Behinderungen. Die Fördersumme beträgt bis zu 6.000 Euro im Jahr. Für Fragen zur Förderung gibt es im Juni und Juli drei Online Sprechstunden. Antragsschluss ist der 16.7.2025. Alle weiteren Informationen unter www.filia-frauenstiftung.de/filia-foerdert/ressourcen-fuer-intersektionale-solidaritaet-und-empowerment/

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR

Menschen-Machen-Medien ein Angebot der Gewerkschaft Verdi hat eine Zusammenstellung über Gleichstellungsbeauftragte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Sie finden den Artikel auf der Website mmm.verdi.de.

Links zum Thema Gleichstellung in den Rundfunkanstalten finden Sie auch hier auf Vernetzungsstelle.de.

Aktionstag #ParitätJetzt am 24. Juni in Berlin

Am 24. Juni 2025 ruft die Initiative #ParitätJetzt zum bundesweiten Aktionstag in Berlin auf. Gemeinsam soll das Thema der gleichberechtigten politischen Teilhabe erneut in die Öffentlichkeit gebracht werden. https://paritaetjetzt.de/ 

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an den Nds. Ministerpräsidenten zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Universität Köln sucht zum 1.August 2025 eine/einen Referent:i n der Gleichstellungsbeauftragten. Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle (19,92 Stunden), sie wird vergütet nach der Entgeltgruppe 13 TV-L . Bewerbungen sind bis zum 02.07. 2025 über das jobportal.uni-koeln.de. unter der  Kennziffer TUV2506-04.möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Universität Köln.

Die Europa-Universität Flensburg sucht zum 1.Februar 2026 eine Gleichstellungsbeauftragte für die Amtszeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Teilzeitstelle (50%) wird nach EG 13TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 13.07.2025 möglich. Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie auf der Website der Universität Flensburg.

Die Stadt Burgdorf sucht zum 01.01.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 27.07.2025 möglich. Vorstellungstermine sind für den 14. und 15. August geplant. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Burgdorf.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de