Hessen setzt ein Zeichen im Kampf gegen Gewalt an Frauen und anderen Betroffenen: Die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung nach einer Gewalttat werden nunmehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Den entsprechenden Vertrag haben Sozialministerin Heike Hofmann und Gesundheitsministerin Diana Stolz am 01. Juli im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin in Frankfurt unterzeichnet. „Gemeinsam mit den gesetzlichen Kassen, der Rechtsmedizin in Gießen und Frankfurt sowie unter maßgeblicher Unterstützung der Hessischen Krankenhausgesellschaft ist es uns gelungen, die Leistung der vertraulichen Spurensicherung vertraglich zu regeln. Damit setzen wir einen Meilenstein bei der Unterstützung derer, die von sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffen sind“, sagte Ministerin Hofmann.
„Vergewaltigung und häusliche Gewalt gehören zu den tabubehafteten Themen in unserer Gesellschaft. Viele Betroffene, die Opfer eines sexuellen Übergriffs oder von häuslicher Gewalt wurden, vertrauen sich aufgrund von Scham und Schock oft niemandem an. Hilfe wird gar nicht oder zu spät in Anspruch genommen. Deshalb dürfen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung nicht auch noch eine Rolle spielen. Es ist für die Opfer ganz entscheidend, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nunmehr übernehmen. Damit kann eine medizinische Untersuchung und Beweissicherung erfolgen. Ich danke daher allen voran den Krankenkassen, ohne die diese wichtige Unterstützung nicht möglich wäre, aber natürlich auch allen anderen Partnern“, fügte Gesundheitsministerin Stolz hinzu.
Weitere Informationen: Hessisches Sozialministerium, https://soziales.hessen.de/presse/vertrauliche-spurensicherung-wird-in-hessen-zur-kassenleistung.