Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihren Bericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Insgesamt sind 11.405 Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingegangen. Innerhalb von 5 Jahre hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. (2019: 4.247). 43 Prozent der Fälle betrafen rassistische Diskriminierungen, eine steigende Tendenz ist bei Anfragen zu Diskriminierungen von Frauen, wie sexuelle Belästigung zu verzeichnen.
43 Prozent der Anfragen kamen im vergangenen Jahr zu rassistischer Diskriminierung. Seit 2019 hat sich die Zahl der Beratungsfälle hierzu mehr als verdreifacht. Der Anteil der Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit lag bei 27 Prozent. Anfragen zu Benachteiligungen wegen des Geschlechts betrugen 24 Prozent, wozu auch Anfragen wegen sexueller Belästigung zählen. Das sind die zentralen Ergebnisse aus dem Jahresbericht 2024, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Anfang Juni vorgestellt hat.
Erstmals legt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Schwerpunkt auf Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts. Frauen sind demnach häufig von schlechter Bezahlung, mangelnden Karrierechancen, sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen am Arbeitsplatz betroffen. „Geschlechtsbezogene Diskriminierungen sind in unserer Gesellschaft immer noch tief verankert - und sie nehmen wieder zu“, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.
Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung schadet der Wirtschaft, gefährdet die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Expert:innen empfehlen seither eine Überarbeitung und Reform, da es in vielen Fällen nicht greift. Die hohe Zahl der Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes macht deutlich: Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wehren sich gegen Diskriminierungen. „Das ist auch ein Vertrauensbeweis in den Rechtsstaat“, sagte Ataman.
Weitere Erkenntnisse aus dem Jahresbericht:
Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Betrachtet man die Fälle, die einen Bezug zu geschützten Merkmalen im AGG haben, fällt auf: Jeder dritte Fall (33 Prozent) findet bei der Arbeitssuche, im Bewerbungsgespräch, am Arbeitsplatz oder beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis statt.
22 Prozent der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch oder beim Einkauf.
25 Prozent aller Ratsuchenden beklagten Diskriminierung durch staatliche Stellen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt in den Bereichen Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäften vor Diskriminierung. Menschen erleben aber auch Diskriminierungen in Bereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, wie zum Beispiel im öffentlichen Raum, in Vereinen oder in Sozialen Medien. Das AGG greift zudem nicht bei Diskriminierungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, wie bei Ämtern und Behörden, Justiz, staatlichen Schulen und Universitäten oder bei der Polizei.
Der Jahresbericht steht auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Download zur Verfügung.