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Alternativbericht zur Istanbul-Konvention: Deutschland wird seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht gerecht

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht wird GREVIO, dem unabhängigen Expert*innengremium des Europarats, vorgelegt und zeigt auf: Es bestehen weiterhin massive Lücken beim Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es fehlt zudem an einer klaren Verbindlichkeit bei der bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen. Der Alternativbericht des Bündnisses Istanbul Konvention (BIK), der in einem fast einjährigen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet wurde, beleuchtet diese Versäumnisse detailliert und zeigt den akuten Handlungsbedarf auf.

Gewalt gegen Frauen, Mädchen und TIN*-Personen ist eine massive Verletzung der Menschenrechte. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich die Bundesregierung verpflichtet, wirksamen Schutz zu gewährleisten und Gewalt systematisch abzubauen. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Während die Gewalt gegen Frauen zunimmt, bleibt die Umsetzung der Konvention fragmentiert und unverbindlich. Vor allem intersektionale Defizite und Schutzlücken werden weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits 2022 hatte GREVIO erhebliche Mängel aufgezeigt.

Zentrale Kritikpunkte: Mangelnde Verbindlichkeit und fehlende Intersektionalität
Die vorgelegte Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung erwähnt zwar intersektionale Perspektiven, wendet sie aber nicht grundlegend als Konzept an. “Vulnerable Gruppen, darunter Frauen mit Behinderungen, Geflüchtete, wohnungs- und obdachlose Frauen, Sintizze und Romnja sowie trans, inter und queere Personen, haben durch institutionelle Hürden, diskriminierende Praktiken und fehlende Ressourcen kaum oder nur sehr erschwerten Zugang zum Hilfesystem" (Dr. Delal Atmaca, DaMigra). Es braucht einen grundlegenden Paradigmenwechsel von Leuchtturm-, Pilot- und Modellprojekten hin zu flächendeckenden, nachhaltig finanzierten und diskriminierungsfreien Strukturen im Gewaltschutz, welche die gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen und umsetzen. “Es ist völlig unhaltbar, dass es immer noch strukturelle Defizite in der Finanzierung der gesamten Arbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt gibt. Das betrifft auch die Bundesebene: die Berichterstattungsstelle zur Istanbul-Konvention ist entgegen der Forderung der Konvention bisher nicht abgesichert. Wenn wir Pech haben, ist sie ab 2027 einfach weg.” (Katja Grieger, bff).

Rechte Gewalt verschärft das Klima
Das Bündnis warnt: Antifeminismus, Rechtspopulismus und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden den Schutz von Gewaltbetroffenen. Besonders restriktive migrationspolitische Maßnahmen, wie die geplante Umsetzung der GEAS-Reform, drohen den Zugang zum Hilfesystem für geflüchtete und migrierte Gewaltbetroffene weiter einzuschränken.

Über das Bündnis Istanbul-Konvention
Das Bündnis Istanbul-Konvention setzt sich aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen und Fachverbänden zusammen, die für den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten und sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen. Der Alternativbericht wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug von Betroffenenperspektiven erarbeitet. Kernforderungen finden sich hier. Alle Informationen zum BIK sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: www.buendnis-istanbul-konvention.de.

Den Alternativbericht finden Sie auf der Website des BIK: www.buendnis-istanbul-konvention.de

Mitmachaktion des Hilfetelefons "Wir brechen das Schweigen" – zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Zum zwölften Mal in Folge ruft die Mitmachaktion "Wir brechen das Schweigen" des bundesweiten Hilfetelefons anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November dazu auf, ein starkes kollektives Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu setzen. Denn, Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles Schicksal, sondern ein tief verwurzeltes strukturelles Problem, das uns alle angeht. Gewalt ist nach wie vor alltäglich, jede und jeder von uns kennt statisch gesehen eine Frau, die betroffen ist. In diesem Jahr lautet das Motto “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen”. Zur Website des Hilfetelefons mit Materialien und Informationen: www.hilfetelefon.de/kampagnen-aktionen/aktionen/schweigen-brechen

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Zu lesen gibt es die Monatstexte hier.

Termine

Alle Termine >>>
25.11.2025 | "Auftaktveranstaltung der Landeskoordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention"
17.12.2025 | Fachveranstaltung "Die Scham muss die Seite wechseln - aber wie?
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Stadt Kaiserslautern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt sowohl die Aufgaben nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung als auch nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzt (HGLG) wahr. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 11.12.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Kaiserslautern.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de