20 Prozent der Beschäftigten berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
24 Prozent der beschäftigten Frauen haben selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld Fälle sexueller Belästigung erlebt. Bei den Männern sind es 15 Prozent. Von den Betrieben berichten rund 13 Prozent mit 50 und mehr Beschäftigten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den vergangenen zwei Jahren. Das zeigt eine neu veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Großteil der von den Betrieben berichteten Fälle fand dabei unter den Beschäftigten statt, gefolgt von Fällen, in denen die sexuelle Belästigung von Personen ausging, die nicht zum Betrieb gehören – also Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Patient:innen. Etwa 1 Prozent der Betriebe berichtet über Fälle sexueller Belästigung mit Beteiligung einer Führungskraft. 72 Prozent der Betriebe mit mindestens einem Fall sexueller Belästigung berichten von negativen Auswirkungen auf den Betrieb, vor allem auf die Arbeitsmoral und die Produktivität der Beschäftigten. Knapp die Hälfte der Betriebe sieht zudem höhere Abwesenheitszeiten und eine gestiegene Personalfluktuation. „Gerade in Zeiten zunehmender Schwierigkeiten bei der Fachkräftesicherung und hohen Einstellungskosten machen diese betrieblichen Effekte die wirtschaftlichen Kosten sexueller Belästigung für Betriebe deutlich“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.
In der Wahrnehmung, welches Verhalten als sexuelle Belästigung gilt, unterscheiden sich Frauen und Männer nicht. Im Gesundheits- und Sozialwesen oder – in geringerem Maße – in der Öffentlichen Verwaltung, Erziehung und Unterricht berichten Männer deutlich häufiger von sexueller Belästigung als in anderen Wirtschaftszweigen. „Männer waren wahrscheinlicher selbst betroffen oder haben in ihrem näheren Umfeld einen Vorfall erfahren, wenn sie in Sektoren mit einem relativ hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten arbeiten“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.
Etwa zwei Drittel der Beschäftigten erwarten bei Belästigungsvorwürfen eine entsprechende Reaktion von ihrem Betrieb. Frauen haben dabei ein deutlich geringeres Vertrauen in betriebliche Gegenmaßnahmen als Männer. Der Unterschied beträgt gut 7 Prozentpunkte bei der Frage, ob die Führungskraft sich um die Aufklärung und notwendige Maßnahmen kümmern würde und sogar 14 Prozentpunkte bei der Einschätzung, ob die Geschäftsführung Maßnahmen gegen die belästigende Person, wie eine Abmahnung oder Kündigung, ergreifen würde.
„Ein systematischer und präventiver Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern dient auch der betrieblichen Resilienz und der langfristigen Beschäftigtenbindung“, bilanziert IAB-Forscherin Stefanie Wolter.
Die Studie beruht auf Ergebnissen zweier Befragungen – dem Online-Panel for Labour Market Research (OPAL) und dem Linked Personnel Panel (LPP). Die Befragungen fanden 2023 und 2024 statt. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-09.pdf.
Orange the World

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Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne, die von UN Women durchgeführt wird. https://unwomen.de/orange-the-world
Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>
„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.
"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Zu lesen gibt es die Monatstexte hier.
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Der Stadt Kaiserslautern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt sowohl die Aufgaben nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung als auch nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzt (HGLG) wahr. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 11.12.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Kaiserslautern.
Der Landkreis Harburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung der Personalauswahlverfahren. Die Vergütung erfolgt nach EG 9b TVöD. Bewerbungen sind bis zum 11.12.2025 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website des Landkreis Harburg.
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