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20 Prozent der Beschäftigten berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

24 Prozent der beschäftigten Frauen haben selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld Fälle sexueller Belästigung erlebt. Bei den Männern sind es 15 Prozent. Von den Betrieben berichten rund 13 Prozent mit 50 und mehr Beschäftigten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den vergangenen zwei Jahren. Das zeigt eine neu veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Der Großteil der von den Betrieben berichteten Fälle fand dabei unter den Beschäftigten statt, gefolgt von Fällen, in denen die sexuelle Belästigung von Personen ausging, die nicht zum Betrieb gehören – also Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Patient:innen. Etwa 1 Prozent der Betriebe berichtet über Fälle sexueller Belästigung mit Beteiligung einer Führungskraft. 72 Prozent der Betriebe mit mindestens einem Fall sexueller Belästigung berichten von negativen Auswirkungen auf den Betrieb, vor allem auf die Arbeitsmoral und die Produktivität der Beschäftigten. Knapp die Hälfte der Betriebe sieht zudem höhere Abwesenheitszeiten und eine gestiegene Personalfluktuation. „Gerade in Zeiten zunehmender Schwierigkeiten bei der Fachkräftesicherung und hohen Einstellungskosten machen diese betrieblichen Effekte die wirtschaftlichen Kosten sexueller Belästigung für Betriebe deutlich“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.

In der Wahrnehmung, welches Verhalten als sexuelle Belästigung gilt, unterscheiden sich Frauen und Männer nicht. Im Gesundheits- und Sozialwesen oder – in geringerem Maße – in der Öffentlichen Verwaltung, Erziehung und Unterricht berichten Männer deutlich häufiger von sexueller Belästigung als in anderen Wirtschaftszweigen. „Männer waren wahrscheinlicher selbst betroffen oder haben in ihrem näheren Umfeld einen Vorfall erfahren, wenn sie in Sektoren mit einem relativ hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten arbeiten“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten erwarten bei Belästigungsvorwürfen eine entsprechende Reaktion von ihrem Betrieb. Frauen haben dabei ein deutlich geringeres Vertrauen in betriebliche Gegenmaßnahmen als Männer. Der Unterschied beträgt gut 7 Prozentpunkte bei der Frage, ob die Führungskraft sich um die Aufklärung und notwendige Maßnahmen kümmern würde und sogar 14 Prozentpunkte bei der Einschätzung, ob die Geschäftsführung Maßnahmen gegen die belästigende Person, wie eine Abmahnung oder Kündigung, ergreifen würde.

„Ein systematischer und präventiver Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern dient auch der betrieblichen Resilienz und der langfristigen Beschäftigtenbindung“, bilanziert IAB-Forscherin Stefanie Wolter.

Die Studie beruht auf Ergebnissen zweier Befragungen – dem Online-Panel for Labour Market Research (OPAL) und dem Linked Personnel Panel (LPP). Die Befragungen fanden 2023 und 2024 statt. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-09.pdf.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

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Die feministische Zeitschrift COURAGE (1976–1984) war als Medium der Neuen Frauenbewegung ein journalistisches, politisches und soziales Experimentierfeld voller Aufbruchstimmung. Viele ihrer Themen – von ungleichem Lohn über Gewalt bis §218 – sind bis heute aktuell. weiterlesen>>>

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