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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

20 Prozent der Beschäftigten berichten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

24 Prozent der beschäftigten Frauen haben selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld Fälle sexueller Belästigung erlebt. Bei den Männern sind es 15 Prozent. Von den Betrieben berichten rund 13 Prozent mit 50 und mehr Beschäftigten von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in den vergangenen zwei Jahren. Das zeigt eine neu veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Der Großteil der von den Betrieben berichteten Fälle fand dabei unter den Beschäftigten statt, gefolgt von Fällen, in denen die sexuelle Belästigung von Personen ausging, die nicht zum Betrieb gehören – also Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Patient:innen. Etwa 1 Prozent der Betriebe berichtet über Fälle sexueller Belästigung mit Beteiligung einer Führungskraft. 72 Prozent der Betriebe mit mindestens einem Fall sexueller Belästigung berichten von negativen Auswirkungen auf den Betrieb, vor allem auf die Arbeitsmoral und die Produktivität der Beschäftigten. Knapp die Hälfte der Betriebe sieht zudem höhere Abwesenheitszeiten und eine gestiegene Personalfluktuation. „Gerade in Zeiten zunehmender Schwierigkeiten bei der Fachkräftesicherung und hohen Einstellungskosten machen diese betrieblichen Effekte die wirtschaftlichen Kosten sexueller Belästigung für Betriebe deutlich“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.

In der Wahrnehmung, welches Verhalten als sexuelle Belästigung gilt, unterscheiden sich Frauen und Männer nicht. Im Gesundheits- und Sozialwesen oder – in geringerem Maße – in der Öffentlichen Verwaltung, Erziehung und Unterricht berichten Männer deutlich häufiger von sexueller Belästigung als in anderen Wirtschaftszweigen. „Männer waren wahrscheinlicher selbst betroffen oder haben in ihrem näheren Umfeld einen Vorfall erfahren, wenn sie in Sektoren mit einem relativ hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten arbeiten“, so IAB-Forscher Jonas Jessen.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten erwarten bei Belästigungsvorwürfen eine entsprechende Reaktion von ihrem Betrieb. Frauen haben dabei ein deutlich geringeres Vertrauen in betriebliche Gegenmaßnahmen als Männer. Der Unterschied beträgt gut 7 Prozentpunkte bei der Frage, ob die Führungskraft sich um die Aufklärung und notwendige Maßnahmen kümmern würde und sogar 14 Prozentpunkte bei der Einschätzung, ob die Geschäftsführung Maßnahmen gegen die belästigende Person, wie eine Abmahnung oder Kündigung, ergreifen würde.

„Ein systematischer und präventiver Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sondern dient auch der betrieblichen Resilienz und der langfristigen Beschäftigtenbindung“, bilanziert IAB-Forscherin Stefanie Wolter.

Die Studie beruht auf Ergebnissen zweier Befragungen – dem Online-Panel for Labour Market Research (OPAL) und dem Linked Personnel Panel (LPP). Die Befragungen fanden 2023 und 2024 statt. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2025/kb2025-09.pdf.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: September 2026

Künstliche Intelligenz prägt zunehmend die Medienwelt - doch sie ist alles andere als neutral: Verzerrte Daten und fehlende weibliche Perspektiven in der Entwicklung führen oft zu geschlechterstereotypen Ergebnissen. Gleichzeitig birgt KI das Potenzial, Stereotype sichtbar zu machen, Sprache inklusiver zu gestalten und so Gleichstellung aktiv zu fördern - wenn wir kritisch mitgestalten. weiterlesen>>>

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Termine

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03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Die Universität Freiburg sucht im Gleichstellungsbüro eine Referentin/eine Referentin (w/m/d). Die Teilzeitstelle (50%) ist befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 21.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Universität Freiburg.

Die Stadt Nordenham sucht zum 01.12.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet mit 30 Stunden zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website der Stadt Nordenham.

Die Stadt Dusiburg sucht ab sofort für das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen (Teilzeit möglich). Sie wird mit EG 15 TVöD bzw. A 15 LBesG NRW vergütet. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de