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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Bei 25,2 % aller Paare im Erwerbsalter ist eine Person geringfügig oder nicht erwerbstätig

Immer weniger Paare setzen auf das traditionelle Modell, bei dem eine erwerbstätige Person den Hauptverdienst beisteuert und die andere geringfügig oder gar nicht erwerbstätig ist. 2025 gab es insgesamt rund 14,0 Millionen Paare, in denen beide Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren waren. In jedem vierten dieser Paare (25,2%) war eine Person geringfügig oder gar nicht erwerbstätig und die zweite Person mehr als geringfügig erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt. 

Bei mehr als zwei Drittel (68,8%) aller Paare im Erwerbsalter waren beide mehr als geringfügig erwerbstätig. In 6,0% der Paare waren beide geringfügig oder gar nicht erwerbstätig. Binnen zehn Jahren ist der Anteil der Paare gesunken, in denen lediglich eine der beiden Personen geringfügig oder gar nicht erwerbstätig ist: Im Jahr 2015 traf das noch auf jedes dritte (32,5%) der damals knapp 14,4 Millionen Paare im Alter von 15 bis 64 Jahren zu. Dagegen ist der Anteil der Paare gestiegen, in denen beide mehr als geringfügig erwerbstätig sind. 2015 waren das 59,8% der Paare.

Ein Grund für diese Entwicklung dürfte der Wechsel vieler von einer geringfügigen Beschäftigung zu einer darüber hinausgehenden Erwerbstätigkeit, zumindest in Teilzeit, sein. Der Anteil der Paare, in denen beide geringfügig oder gar nicht erwerbstätig waren, lag 2015 bei 7,7%. 

Wer nicht erwerbstätig ist, ist entweder eine Nichterwerbsperson oder erwerbslos. Erwerbslose suchen aktiv nach Arbeit. Nichterwerbspersonen stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, etwa weil sie in Ausbildung, im Vorruhestand oder arbeitsunfähig sind oder weil sie keine Erwerbstätigkeit anstreben.

Quelle: Statistisches Bundesamt, 28.4.2026, www.destatis.de

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

Aktueller Kalendermonat: Mai 2026

05|26 DIE SCHATTEN DES RUHMS
Was Frauen in den Medien erleben
Digitale Gewalt, Hatespeech und Deepfakes zeigen schonungslos, wie sehr Frauen in Medien und Öffentlichkeit noch immer sexualisiert, eingeschüchtert und bedroht werden. Der Text wirft einen eindringlichen Blick hinter die Fassade des Ruhms - und macht klar, warum sich dringend etwas ändern muss. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen (ZFG) sucht zu sofort ein*e Referent*in (w/m/d) für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Stabsangelegenheiten in Teilzeit (25 Stunden). Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L oder Besoldungsgruppe A 13. Bewerbungen sind bis zum 29.05.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Bremen.

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