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Deutscher Verein: Empfehlungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes

Ab Januar 2027 müssen die Bundesländer auf Grundlage des Gewalthilfegesetzes (GewHG) des Bundes ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechte Schutz- und Beratungsangebote für Mädchen, Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen.

In seinen Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Hinweise, was die Bundesländer beachten sollten, um dieses Ziel zu erreichen und umzusetzen. Er hält dabei ein abgestimmtes Vorgehen der Länder erforderlich, damit für jede gewaltbetroffene Frau unabhängig von ihrem Wohnort ein Zugang zu Schutz und Beratung gewährleistet ist.

"Gewalttaten gegen Frauen und Kinder sind ein gewichtiges Problem in Deutschland und bereits die Zahlen des sogenannten Hellfelds erschüttern. Nunmehr hat die Dunkelfeldstudie 'LeSuBiA', die die Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag untersucht, ganz aktuell gezeigt, wie groß das Ausmaß nicht angezeigter Gewalttaten gegen Frauen in Deutschland ist: weniger als 5 % der Gewalttaten in Partnerschaften werden zur Anzeige gebracht", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins. "Hier braucht es ein gemeinsames Tätigwerden aller Akteur:innen, um einen umfassenden Gewaltschutz zu erreichen."

Ende Februar 2025 ist mit dem Gewalthilfegesetz in Deutschland erstmals eine spezifische rechtliche Regelung geschaffen worden, die den Ausbau und die Verbesserung des derzeitigen Hilfesystems bewirken soll und ab 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch für Frauen und Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorsieht. Die Bundesländer sind für die Umsetzung des GewHG verantwortlich – auch finanziell. Sie haben aktuell bestimmte Umsetzungsaufgaben und -fragen zu klären, die bis Ende 2026 in Länderregelungen umzusetzen sind.

Das GewHG stellt die Länder nicht nur vor zeitliche Herausforderungen. Denn dieses gibt ihnen nur einen Rahmen vor, d.h. maßgebliche inhaltliche Anforderungen werden für länderspezifische Lösungen offengelassen und einige unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, die nun ausgefüllt werden müssen. Die an die Länder gerichteten Empfehlungen legen einen Fokus auf unmittelbar anstehende Aufgaben zur Realisierung ihrer Sicherstellungsverantwortung und auf Handlungsschritte, die diese für den Aufbau eines bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Hilfesystems dringend berücksichtigen sollten.

Für die Umsetzung des Gesetzes empfiehlt der Deutsche Verein den Ländern, die Analyse und Planung des Hilfesystems gemeinsam mit den Akteur:innen der Versorgungspraxis vorzunehmen und deren Expertise einzubeziehen. Besondere Aufmerksamkeit müsse den Bedarfen vulnerabler gewaltbetroffener Frauen sowie (mit)betroffener Kinder und Jugendlicher gelten, etwa bei Behinderung, psychischer Beeinträchtigung, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit sowie Migrations- oder Fluchtbiografien. Zu einem wirksamen Gewalthilfesystem gehören nach Auffassung des Deutschen Vereins zudem Prävention, Öffentlichkeits- und Täterarbeit sowie eine enge Vernetzung der Angebote. Datenschutz und Anonymität müssten zum Schutz der Betroffenen oberste Priorität haben.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) zum Download von der Website des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.: www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-umsetzung-des-gewalthilfegesetzes-gewhg

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 02.04.2026

Hebammentag am 5. Mai

Der Hebammentag findet jedes Jahr am 5. Mai statt. Mit Aktionen und Infoveranstaltungen weisen weltweit Organisationen, Verbände und Vertreter*innen aus der Gesellschaft auf den Wert der Hebammenarbeit hin. Die Idee wurde erstmals auf dem Internationalen Hebammenkongress 1987 in den Niederlanden vorgestellt, nachdem entsprechende Vorschläge in den Mitgliedsorganisationen der International Confederation of Midwives (ICM) diskutiert worden waren. Dieses Jahr steht er unter dem Motto: "Hebammenbetreuung ist gelebte Prävention". Informationen und Materialien wie Sharepics oder Zitate finden Sie auf der Website des Deutschen Hebammenverbandes unter hebammenverband.de/aktionstage/welt-hebammentag-2026

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

Aktueller Kalendermonat: April 2026

04|26 COURAGE! Stimme der neuen Frauenbewegung 
Die feministische Zeitschrift COURAGE (1976–1984) war als Medium der Neuen Frauenbewegung ein journalistisches, politisches und soziales Experimentierfeld voller Aufbruchstimmung. Viele ihrer Themen – von ungleichem Lohn über Gewalt bis §218 – sind bis heute aktuell. weiterlesen>>>

Termine

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15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Uelzen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit mit 19,5 Std./Woche. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle der Entgeltgruppe 9c TVöD. Bewerbungsschluss ist der 10.05.2026. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Uelzen.

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