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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht

Zum Tag der Menschenrechte im Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine aktualisierte Schätzung zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Deutschland veröffentlicht. Demnach lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten. Die Analyse zeigt: In der Gesamtzahl von 123.000 sind etwa 86.500 volljährige Frauen enthalten, die bereits eine Form der Genitalverstümmelung erfahren haben – 83 Prozent mehr als 2017, als zuletzt eine vergleichbare Schätzung vorlag. Zudem geht die Untersuchung davon aus, dass rund 11.100 minderjährige Mädchen potenziell betroffen sein könnten und weitere bis zu 25.000 Mädchen als gefährdet gelten.

Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf: „Das heute fast 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland von weiblicher Genitalver-stümmelung betroffen oder bedroht sind, ist erschütternd. Das ist eine schier unvorstellbare und besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen leiden unter den physischen und psychischen Folgen ein Leben lang. Deshalb ist es richtig, dass weibliche Genitalver-stümmelung in Deutschland strafbar ist, auch wenn sie im Ausland geschieht. Aber Gesetzgebung allein reicht leider nicht aus. Wir müssen alles dafür tun, Frauen und Mädchen in Deutschland wirksam davor zu schützen.“

Methodik und Datengrundlage der Schätzung
Die aktuelle Schätzung wurde von der Prognos AG im Auftrag des Ministeriums erstellt. Grundlage sind die Daten der Ausländerstatistik des Statistischen Bundesamts, basierend auf dem Ausländerzentralregister. Berücksichtigt wurden Frauen und Mädchen aus 31 Herkunftsländern, in denen FGM nachweislich vorkommt; die Methodik folgt international anerkannten Standards, um europaweit vergleichbare Zahlen zu ermöglichen.

Hintergrund zu weiblicher Genitalverstümmelung
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine besonders schwere Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Folgen sind häufig lebenslange körperliche Schmerzen, psychische Belastungen und Risiken bei Schwangerschaft und Geburt. Eine FGM ist meist irreversibel; betroffene Frauen benötigen daher eine spezialisierte, interdisziplinäre Versorgung. Weltweit sind laut UNICEF im Jahr 2024 mindestens 230 Millionen Frauen und Mädchen betroffen; FGM ist in über 90 Ländern dokumentiert.

Gesetzliche Maßnahmen und der Schutz von Betroffenen
Die Bundesregierung verurteilt weibliche Genitalverstümmelung klar und setzt europäische Vorgaben konsequent um. § 226a StGB stellt FGM unter Strafe – seit 2015 auch dann, wenn der Eingriff im Ausland vorgenommen wird. Die Tat kann mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden; Mitwirkenden droht zudem der Verlust des Aufenthaltstitels. Im Asylrecht gilt die Gefahr von FGM als Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Prävention und zum Schutz bedrohter Frauen und Mädchen ist der „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“. Seit 2021 ist der Schutzbrief kostenfrei in 16 Sprachen und in Einfacher Sprache erhältlich. Er kann im Herkunftsland und vor Angehörigen klarstellen, dass die weibliche Genitalverstümmelung ein Straftatbestand in Deutschland ist – auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird.

Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ seit Jahren verschiedene Projekte zur Prävention und Aufklärung, zur Schulung von Fachkräften sowie zur psychologischen Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen. In Kooperation über alle staatlichen Ebenen hinweg arbeiten unter Leitung des BMBFSFJ deshalb Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft eng zusammen mit Blick auf Informationsmaterialien, Schulungskonzepte für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in Behörden und in Beratungsstellen. 

Weitere Informationen zum Thema:

Die aktuelle Schätzung finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/formen-der-gewalt-erkennen

Informationen zum „Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung“: https://www.bmbfsfj.bund.de/weibliche-genitalverstuemmelung

Quelle: Pressemitteilung des BMBFSFJ vom 10.12.2025

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

Termine

Alle Termine >>>
20.02.2026 | Abschlussveranstaltung Mentoring Programm
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Hochschule Emden/Leer sucht zum 01.04.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 14.01.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Hochschule Emden/Leer.

Die Alice Salomon Hochschule in Berlin sucht ab sofort eine zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit (39,4 Stunden). Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TVL Berlin. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Alice-Salomon-Hochschule.

Das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n für eine unbefristete Teilzeitstelle (29,25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Städtischen Klinikums Karlsruhe.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de