Das Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung die Fußfessel nach dem "Spanischen Modell" auch in Niedersachsen bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen kann. Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und – mit Einwilligung – den der gefährdeten Frau.
Ziel des "Spanischen Modells" ist es, das Opfer beziehungsweise die gefährdete Frau durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und vorzuwarnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern. Flankierend soll die Übermittlung der Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen geregelt werden. Damit kann Tätern möglichst zeitnah ein entsprechendes Beratungsangebot gemacht werden.
Quelle: Portal des Landes Niedersachsen, 04.11.2025




