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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

IAB | In familienfreundlichen Betrieben nehmen Väter häufiger Elternzeit in Anspruch

Daten des IAB zeigen: Die Entscheidung von Vätern, in Elternzeit zu gehen, hängt stark vom Betrieb ab, in dem sie tätig sind. So ist der Anteil verheirateter Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, in Betrieben mit familienfreundlichen Maßnahmen höher als in solchen ohne entsprechende Angebote. Dieser Zusammenhang bleibt auch dann bestehen, wenn weitere betriebliche und persönliche Merkmale berücksichtigt werden.

Die Ergebnisse der Auswertung des IAB zusammengefasst

  • Verheiratete Väter, die vor der Geburt ihres ersten Kindes in Betrieben beschäftigt sind, die formelle familienfreundliche Maßnahmen anbieten, unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes häufiger als Väter aus Betrieben ohne derartige Maßnahmen.
  • Dabei zeigen sich Unterschiede nach der Zahl der familienfreundlichen Maßnahmen: 10 Prozent der Väter unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für ein bis zwei Monate, wenn der Betrieb keine Maßnahme anbietet, während 15 Prozent der Väter für ein bis zwei Monate in Elternzeit geht, wenn der Betrieb drei verschiedene familienfreundliche Maßnahmen anbietet. Väter aus Betrieben mit einer oder zwei familienfreundlichen Maßnahmen ordnen sich dazwischen ein.
  • Die beobachteten Zusammenhänge zwischen der Familienfreundlichkeit im Betrieb und der Inanspruchnahme von Elternzeit durch verheiratete Väter bleiben auch bestehen, wenn weitere betriebliche und persönliche Merkmale berücksichtigt werden.
  • Ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Familienfreundlichkeit im Betrieb und einer Inanspruchnahme von Elternzeit für mehr als zwei Monate lässt sich jedoch nicht finden.

Eine ausführliche Auswertung und Darstellung finden Sie auf der Website des IAB. 

Seidlitz, Arnim; Bächmann, Ann-Christin ; Frodermann, Corinna (2025): In familienfreundlichen Betrieben nehmen Väter häufiger Elternzeit in Anspruch, In: IAB-Forum 28. Juli 2025, https://iab-forum.de/in-familienfreundlichen-betrieben-nehmen-vaeter-haeufiger-elternzeit-in-anspruch/, Abrufdatum: 28. July 2025

 

Kampagne der Landeshauptstadt München gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt

Das Tracken von Handys, das Mitlesen von Nachrichten oder das Überwachen von Tätigkeiten sind oft ein erster Schritt und Merkmal von Partnerschaftsgewalt. Grenzverletzungen im Netz durch Hassnachrichten, durch das Veröffentlichen von Bildern oder durch die Kontrolle technischer Geräte im Smart Home beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe von Betroffenen. Mit einer Kampagne gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt informiert die Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München in Kooperation mit dem IT-Referat und dem Referat für Bildung und Sport über Risiken, Möglichkeiten sich zu schützen und Unterstützungsangebote. Die Kampagne ist Teil der Umsetzung der Münchner Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Sie umfasst Plakate und Postkarten mit vier unterschiedlichen Motiven. Mehr unter https://gleichberechtigung-schuetzt-vor-gewalt.de/digitale-gewalt.

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR

Menschen-Machen-Medien ein Angebot der Gewerkschaft Verdi hat eine Zusammenstellung über Gleichstellungsbeauftragte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Sie finden den Artikel auf der Website mmm.verdi.de.

Links zum Thema Gleichstellung in den Rundfunkanstalten finden Sie auch hier auf Vernetzungsstelle.de.

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an den Nds. Ministerpräsidenten zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

Newsletter

Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte mit 19,5/20,5 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9c TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 18.08.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Die Stadt Speyer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Stelle wird nach EG 11TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 25.08.2025 möglich. Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie auf der Website der Stadt Speyer.

Die Stadt Salzgitter sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinatorin der Istanbul-Konvention und Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten in Voll- oder Teilzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 02.10.2025 möglich. Die Ausschreibung finden Sie ab dem 12.08.2025 auf der Website der Stadt Salzgitter.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de