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Interessenbekundung: Förderung von Modellprojekten zur Gewaltprävention

Das Bundesfrauenministerium ruft mit einem Interessenbekundungsverfahren zu neuen Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf. Träger können sich bis zum 15. Mai 2026 mit innovativen Konzepten bewerben.

Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewaltprävention in der frühkindlichen, schulischen und außerschulischen Bildung, auf Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Täterarbeit, auf sozialraumbezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewaltprävention.

Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden.

Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen

Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt.

Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.

Aufruf zur Interessenbekundung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (PDF)

Formular Interessenbekundung Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (PDF)

Quelle: Pressemitteilung BMBFSFJ, 07.04.2026

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

Aktueller Kalendermonat: April 2026

04|26 COURAGE! Stimme der neuen Frauenbewegung 
Die feministische Zeitschrift COURAGE (1976–1984) war als Medium der Neuen Frauenbewegung ein journalistisches, politisches und soziales Experimentierfeld voller Aufbruchstimmung. Viele ihrer Themen – von ungleichem Lohn über Gewalt bis §218 – sind bis heute aktuell. weiterlesen>>>

Termine

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29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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