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LAG Gleichstellung | Die Novellierung des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) bringt Einsparungen in Milliardenhöhe anstelle von mehr Bürokratie

Im Forderungskatalog zum Bürokratieabbau („Einfacher, schneller, günstiger - staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus, NLT Heft 3/2025) argumentieren die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen einmal mehr mit vermeintlichen Bürokratielasten gegen die Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG):

„Insofern fordern wir […] keine neuen Bürokratielasten im Nds. Gleichberechtigungsgesetz oder bei der Schaffung der Nds. Katzenverordnung.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros Niedersachsen (LAG Gleichstellung) zeigt sich entsetzt über die Selbstverständlichkeit des NLT, den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten in einem Atemzug mit Katzenschutz gleichzusetzen. Angesichts dieser Herabsetzung drängt sich die Frage auf, woher der enorme Gegenwind des NLT zur längst überfälligen und notwendigen Novellierung eigentlich kommt? Immerhin ist die Überarbeitung und Anpassung von Gesetzestexten an neue gesellschaftliche Realitäten eine gängige parlamentarische Praxis und notwendiger Teil einer funktionierenden Demokratie.

Geht es hier wirklich um Bürokratieabbau oder die Angst, zukünftig Macht und Verantwortung mit Frauen fair zu teilen?

Die Behauptung, die Stärkung und der Schutz von Frauenrechten müsse hinter dem Abbau von Bürokratie zurückstehen, ist unhaltbar und zeigt einmal mehr die strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft sowie den wachsenden Antifeminismus. Was der NLT für bürokratischen Aufwand hält, stellt in Wahrheit eine Grundlage dar, in Zukunft Kosten in Milliardenhöhe einzusparen. Anhand der folgenden drei Beispiele lässt sich das leicht belegen:

Gewalt gegen Frauen

Die gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen belaufen sich für Deutschland demnach auf circa 54 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist die unglaubliche Summe von 148 Millionen Euro pro Tag.

Finanzielle Abhängigkeit vom Täter führt dazu, dass Frauen (und ihre Kinder) in Gewaltbeziehungen bleiben. Ein großes finanzielles Gefälle sowie unfaire Aufteilung der unbezahlten Carearbeit in Partnerschaften (bedingt durch vermeintliche Vorteile wie z.B. Ehegattensplitting) können immer auch zu verzerrten Machtverhältnissen führen. Je unabhängiger Frauen finanziell sind, desto weniger beanspruchen sie die Haushalte von Kommunen und Ländern.

Altersarmut

Im Jahr 2022 hat der Staat rund 17 Milliarden Euro ausgegeben, um Rentner:innen gezielt gegen Altersarmut zu unterstützen. Vor allem Frauen landen auf Grund von Teilzeit und langen Erziehungszeiten in der Altersarmut. Der aktuelle Entwurf des NGG soll Frauen dabei unterstützen, diesen sogenannten „Mommytracks“ zu entgehen und nicht nur ein auskömmliches Einkommen, sondern auch eine existenzsichernde Rente zu erhalten.

Fachkräftemangel

Dem Staat fehlen nach aktueller Einschätzung des dbb beamtenbund und tarifunion über 570.000 Mitarbeiter:innen. Ein Grund dafür: Eltern - vor allem Müttern - fehlt es an adäquaten Kinderbetreuungsplätzen. Das führt zu längeren Ausfallzeiten und geringeren Teilzeitarbeitszeiten. Diese Stunden fehlen den Verwaltungen. Deswegen braucht es klare und faire Regelungen, um Frauen, die auf Grund ihres Geschlechts strukturell benachteiligt sind, die gleichen Chancen im Berufsleben zu ermöglichen. Die Kosten und die Bürokratie, die die unbesetzten Stellen schon heute verursachen, liegen schnell bei mehreren 10.000 Euro pro unbesetzter Stelle.

Angesichts dieser eindeutigen Fakten fordert die LAG Gleichstellung, dass der NLT seine haltlosen Bedenken aufgibt. Die Landesregierung muss das NGG novellieren und den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten fördern. So gelingt eine gleichberechtigte Teilhabe mit dem Bonus, dass kommunale Haushalte sogar finanziell entlastet anstatt bürokratisch belastet zu werden.

Quelle: Pressemitteilung der LAG Gleichstellung. Die Mitteilung sowie Quellen zu den angegebenen Statistiken finden Sie auf der Website der LAG Gleichstellung

Kampagne der Landeshauptstadt München gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt

Das Tracken von Handys, das Mitlesen von Nachrichten oder das Überwachen von Tätigkeiten sind oft ein erster Schritt und Merkmal von Partnerschaftsgewalt. Grenzverletzungen im Netz durch Hassnachrichten, durch das Veröffentlichen von Bildern oder durch die Kontrolle technischer Geräte im Smart Home beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe von Betroffenen. Mit einer Kampagne gegen geschlechtsspezifische digitale Gewalt informiert die Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München in Kooperation mit dem IT-Referat und dem Referat für Bildung und Sport über Risiken, Möglichkeiten sich zu schützen und Unterstützungsangebote. Die Kampagne ist Teil der Umsetzung der Münchner Aktionsplans gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Sie umfasst Plakate und Postkarten mit vier unterschiedlichen Motiven. Mehr unter https://gleichberechtigung-schuetzt-vor-gewalt.de/digitale-gewalt.

Gleichstellungsbeauftragte im ÖRR

Menschen-Machen-Medien ein Angebot der Gewerkschaft Verdi hat eine Zusammenstellung über Gleichstellungsbeauftragte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk veröffentlicht. Sie finden den Artikel auf der Website mmm.verdi.de.

Links zum Thema Gleichstellung in den Rundfunkanstalten finden Sie auch hier auf Vernetzungsstelle.de.

Postkarte zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Die LAG Gleichstellung hat zum Internationalen Frauentag eine Postkarte entworfen, um an den Nds. Ministerpräsidenten zu appellieren, ein starkes NGG zu ermöglichen und sich vom Gegenwind über den vermeintlich erhöhten Bürokratieaufwand nicht einnehmen zu lassen. Die Postkarte kann digital, per Mail und Social Media verbreitet werden oder selbst ausgedruckt und an den Ministerpräsidenten verschickt werden. Darüber hinaus stehen Informationen zum NGG und einer Briefvorlage zum Versenden an die Mitglieder des Landtages auf der Website der LAG Gleichstellung zur Verfügung.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Damit wir das Anliegen vervielfachen, haben wir uns für einen hybriden Kalender entschieden.

Lassen Sie die Bilder und Sprüche wirken. Senden Sie die Postkarten weiter. Zu lesen gibt es eine Menge auf unserer Website. Jeder Monat hat einen Platz. Das lässt uns Raum für Aktualisierungen und für Sie gibt es einen nachhaltigen Kalender, der über das laufende Jahr hinaus weiter verwendet werden kann. Der Kalender ist als Postkartenkalender in gedruckter Form erhältlich. Die Monatstexte finden Sie hier.

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Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte mit 19,5/20,5 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9c TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 18.08.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kreises Siegen-Wittgenstein.

Die Stadt Speyer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Die Stelle wird nach EG 11TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 25.08.2025 möglich. Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie auf der Website der Stadt Speyer.

Die Stadt Salzgitter sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinatorin der Istanbul-Konvention und Vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten in Voll- oder Teilzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 02.10.2025 möglich. Die Ausschreibung finden Sie ab dem 12.08.2025 auf der Website der Stadt Salzgitter.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de