Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" startet in Niedersachsen ein bundesweit einzigartiges Vorhaben, das Betroffene von häuslicher Gewalt, Stalking, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Formen von Gewalt im gerichtlichen Verfahren stärkt. Im Rahmen des Modellprojekts begleiten speziell qualifizierte Fachkräfte Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren. Sie informieren in einfacher und verständlicher Sprache über Abläufe, Rollen und Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten Betroffene zu Anhörungen, leisten Hilfeplanung und Netzwerkarbeit mit dem Ziel, weitere Anbieter von Unterstützungsleistungen rechtzeitig zu involvieren. Die emotionale Stabilität der Betroffenen wird gestärkt. Sekundäre Viktimisierung soll vermieden und Selbstbestimmung gefördert werden.
Das Projekt wird im kommenden Jahr an den Amtsgerichten Oldenburg und Hannover pilotiert. Dort wird erprobt, wie psychosoziale Prozessbegleitung auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wirksam umgesetzt werden kann. Bislang ist die psychosoziale Prozessbegleitung nur im Strafverfahren etabliert. Die Projektphase läuft vom 01.01. bis zum 31.12.2026.
Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Justizministerium, 13.11.2025




