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Niedersächsischer Landtag: Aktuelle Stunde zum Thema Beleghebammen in Niedersachsen unterstützen

In der Aktuellen Stunde des Landtags am 16. Dezember 2025 sprach Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi zur Situation der Geburtshilfe in Niedersachsen und den Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages, der am 1. November 2025 in Kraft getreten ist.

Philippi in seiner Rede: "Hebammen leisten einen bedeutenden Beitrag für unsere Gesellschaft und für unser Gesundheitssystem. Sie begleiten Frauen vor, während und nach der Geburt. 

Selbstverständlich verfolge ich aufmerksam die Auswirkungen des neuen Hebammenhilfevertrages, welcher am 1. November 2025 in Kraft getreten ist – also vor 46 Tagen. Er wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern auf Bundesebene verhandelt. D.h. die Hebammenverbände verhandeln hier für alle Hebammen. Das bedeutet, dass der Staat zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vorgibt, die Krankenkassen und die Leistungserbringer sich aber selbst in Verbänden organisieren, in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung übernehmen und selbstständig Verträge abschließen.

Durch dieses grundlegende und bewährte Prinzip kann ein fairer Interessensausgleich zwischen den Beteiligten hergestellt werden. Für die Hebammenhilfe wurde nach langen Verhandlungen eine Entscheidung durch die Schiedsstelle herbeigeführt. 

Nochmal: Die Niedersächsische Landesregierung hat in dieser Vertragsangelegenheit keine Befugnisse oder Möglichkeiten, einzugreifen. Die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle liegt beim Bundesgesundheitsministerium, welches die Rechtmäßigkeit der Amtsführung, aber nicht die Vertragsinhalte prüfen kann. Änderungen des Hebammenhilfevertrags können einzig durch die beteiligten Vertragspartnerinnen und Vertragspartner erfolgen. 

Ich gehe davon aus, dass alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner ein großes Interesse daran haben, Differenzen auszuräumen.

Und es tut sich auch etwas: die im Vertrag verankerte Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Der GKV-Spitzenverband hat Entgegenkommen signalisiert und im September konkrete Vorschläge zur flexibleren Umsetzung des Vertrags unterbreitet.

Ich erwarte, dass alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner sich konstruktiv an diesem Prozess beteiligen werden.

Was die flächendeckende Versorgung betrifft, habe ich schon im Rahmen des vergangenen Plenums ausgeführt und möchte dies auch heute noch einmal tun: Nahezu 100 % aller werdenden Mütter unseres Landes erreichen einen Kreißsaal in unter 40 Minuten Fahrtzeit. Das ist erstmal gut. Und das bedeutet: es ist in keiner niedersächsischen Region eine Unterversorgung zu erwarten.

Die Landesregierung hält weiterhin entschlossen daran fest, die bestehende, auch qualitativ hochwertige Versorgungsstruktur aufrecht zu erhalten, damit sich werdende Mütter darauf verlassen können, überall in Niedersachsen Zugang zur Hebammenversorgung und Geburtshilfe zu bekommen.

Natürlich ist es wünschenswert, dass keine Hebamme kündigt und es ist unbestritten, dass die Beleghebammen für viele Frauen ein sehr schönes Angebot vorhalten. Werdende Mütter haben die Möglichkeit mit "Ihrer" Hebamme die Geburt zu gestalten und dies gleichwohl am sicheren Ort eines klinischen Umfeldes.

Und ich wünsche mir sehr, dass es den Vertragspartnerinnen und -partnern gelingen möge, die Rahmenbedingungen so nachzubessern, dass dieses Angebot weiterhin bestehen bleiben kann. Und dennoch - und das war ja die zentrale Frage – ist die flächendeckende Versorgung trotz der Kündigung einiger Beleghebammen nicht gefährdet und damit beziehe ich mich auf eine kürzlich erfolgte Befragung der betroffenen Krankenhäuser.

Auf Basis der aktuellen Zahlen wage ich es aber auch, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Sie können sich darauf verlassen, dass ich dabei die jeweils aktuelle Situation zu keinem Zeitpunkt aus dem Blick verliere."

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 16.12.2025, www.ms.niedersachsen.de 

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

Termine

Alle Termine >>>
20.02.2026 | Abschlussveranstaltung Mentoring Programm
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Hochschule Emden/Leer sucht zum 01.04.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 14.01.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Hochschule Emden/Leer.

Die Alice Salomon Hochschule in Berlin sucht ab sofort eine zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit (39,4 Stunden). Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TVL Berlin. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Alice-Salomon-Hochschule.

Das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n für eine unbefristete Teilzeitstelle (29,25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Städtischen Klinikums Karlsruhe.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de