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Nordrhein-Westfalen bringt Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung setzen: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen künftig der Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich deutlich gestärkt und eine Kultur der Wertschätzung gefördert werden. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und wird ihn mit den Verbänden beraten. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland Deutschlands, das ein solches Gesetz einführt. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz nur im Stadtstaat Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, einen klaren und wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, damit Diskriminierung durch staatliche Stellen vermieden wird. Das kann dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur zu fördern. Das LADG normiert ein Diskriminierungsverbot etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter. Es knüpft an eine Verletzung Rechtsfolgen, wie etwa Schadensersatz. Auch aus europäischen Richtlinien lässt sich erkennen, dass der Bereich des behördlichen Handelns dem Diskriminierungsschutz zu unterstellen ist.

Das LADG sieht vor, dass betroffene Personen künftig besser beraten und bei rechtlichen Schritten stärker unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Beschäftigte des Landes mehr Klarheit und Orientierung für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erhalten. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zu Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung.

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: „Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können. Wir machen mit dem wichtigen Gesetzesprojekt einen weiteren Schritt gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und nehmen damit eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein. Wir wollen den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor diskriminierendem behördlichem Handeln stärken und auch in den Behörden selbst sensibilisieren. Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden. Davon profitieren alle. Das erleichtert Teilhabe und Integration und fördert die gegenseitige Wertschätzung in unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind ein Land der Vielfalt. Mit dem LADG stärken wir eine Kultur der Wertschätzung.“

Beispiele aus dem Alltag zeigen, wie wichtig ein rechtlicher Schutz ist: Wenn jemand bei Anträgen zu persönlichen Angelegenheiten bei Landesbehörden oder einer Bewerbung aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt wird, soll das LADG künftig wirksame Unterstützung bieten. Diskriminierung nimmt in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu. Das zeigen unter anderem die Ergebnisse des Jahresberichts der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW). Laut einer Befragung für den Demokratiebericht 2021 ist eine große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen der Auffassung, dass noch mehr gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus getan werden muss. Diskriminierungserfahrungen wirken sich nicht nur individuell belastend aus, sondern haben auch negative Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur. Mit dem LADG schließt Nordrhein-Westfalen bestehende rechtliche Lücken im Diskriminierungsschutz.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll im Anschluss beim Landtag eingebracht werden. Das LADG soll in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3.11.2025

Orange the World

Die 16-Tage-Kampagne vom 25. November bis 10. Dezember.
Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne, die von UN Women durchgeführt wird. https://unwomen.de/orange-the-world 

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Zu lesen gibt es die Monatstexte hier.

Termine

Alle Termine >>>
17.12.2025 | Fachveranstaltung "Die Scham muss die Seite wechseln - aber wie?
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Stadt Kaiserslautern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt sowohl die Aufgaben nach § 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung als auch nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetzt (HGLG) wahr. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Bewerbungen (ausschließlich online) sind bis zum 11.12.2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Kaiserslautern.

Der Landkreis Harburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung der Personalauswahlverfahren. Die Vergütung erfolgt nach EG 9b TVöD. Bewerbungen sind bis zum 11.12.2025 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website des Landkreis Harburg.

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