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Nordrhein-Westfalen bringt Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung setzen: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen künftig der Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich deutlich gestärkt und eine Kultur der Wertschätzung gefördert werden. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und wird ihn mit den Verbänden beraten. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland Deutschlands, das ein solches Gesetz einführt. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz nur im Stadtstaat Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, einen klaren und wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, damit Diskriminierung durch staatliche Stellen vermieden wird. Das kann dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur zu fördern. Das LADG normiert ein Diskriminierungsverbot etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter. Es knüpft an eine Verletzung Rechtsfolgen, wie etwa Schadensersatz. Auch aus europäischen Richtlinien lässt sich erkennen, dass der Bereich des behördlichen Handelns dem Diskriminierungsschutz zu unterstellen ist.

Das LADG sieht vor, dass betroffene Personen künftig besser beraten und bei rechtlichen Schritten stärker unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Beschäftigte des Landes mehr Klarheit und Orientierung für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erhalten. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zu Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung.

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: „Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können. Wir machen mit dem wichtigen Gesetzesprojekt einen weiteren Schritt gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und nehmen damit eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein. Wir wollen den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor diskriminierendem behördlichem Handeln stärken und auch in den Behörden selbst sensibilisieren. Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden. Davon profitieren alle. Das erleichtert Teilhabe und Integration und fördert die gegenseitige Wertschätzung in unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind ein Land der Vielfalt. Mit dem LADG stärken wir eine Kultur der Wertschätzung.“

Beispiele aus dem Alltag zeigen, wie wichtig ein rechtlicher Schutz ist: Wenn jemand bei Anträgen zu persönlichen Angelegenheiten bei Landesbehörden oder einer Bewerbung aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt wird, soll das LADG künftig wirksame Unterstützung bieten. Diskriminierung nimmt in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu. Das zeigen unter anderem die Ergebnisse des Jahresberichts der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW). Laut einer Befragung für den Demokratiebericht 2021 ist eine große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen der Auffassung, dass noch mehr gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus getan werden muss. Diskriminierungserfahrungen wirken sich nicht nur individuell belastend aus, sondern haben auch negative Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur. Mit dem LADG schließt Nordrhein-Westfalen bestehende rechtliche Lücken im Diskriminierungsschutz.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll im Anschluss beim Landtag eingebracht werden. Das LADG soll in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3.11.2025

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

"SICHTBAR-HÖRBAR-WUNDERBAR"

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sollte im Jahr 2025 selbstverständlich sein. Unser Kalender zeigt, dass da noch Luft nach oben ist. Zu lesen gibt es die Monatstexte hier.

Termine

Alle Termine >>>
20.02.2026 | Abschlussveranstaltung Mentoring Programm
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Westerstede sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 04.01.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Westerstede.

Die Stadt Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte für eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW. Bewerbungen sind bis zum 04.01.2026 über das Online-Bewerbungsportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Mettmann.

Die Alice Salomon Hochschule in Berlin sucht ab sofort eine zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Vollzeit (39,4 Stunden). Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TVL Berlin. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Alice-Salomon-Hochschule.

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