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Nordrhein-Westfalen bringt Landesantidiskriminierungsgesetz auf den Weg

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will ein klares Zeichen für mehr Chancengleichheit und Gleichbehandlung setzen: Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sollen künftig der Schutz vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich deutlich gestärkt und eine Kultur der Wertschätzung gefördert werden. Die Landesregierung hat nun den Gesetzentwurf vorgelegt und wird ihn mit den Verbänden beraten. Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland Deutschlands, das ein solches Gesetz einführt. Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz nur im Stadtstaat Berlin.

Ziel des Gesetzes ist es, einen klaren und wirksamen Rechtsrahmen zu schaffen, damit Diskriminierung durch staatliche Stellen vermieden wird. Das kann dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur zu fördern. Das LADG normiert ein Diskriminierungsverbot etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität oder Alter. Es knüpft an eine Verletzung Rechtsfolgen, wie etwa Schadensersatz. Auch aus europäischen Richtlinien lässt sich erkennen, dass der Bereich des behördlichen Handelns dem Diskriminierungsschutz zu unterstellen ist.

Das LADG sieht vor, dass betroffene Personen künftig besser beraten und bei rechtlichen Schritten stärker unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Beschäftigte des Landes mehr Klarheit und Orientierung für diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erhalten. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zu Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung.

Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: „Jeder Mensch soll in Nordrhein-Westfalen sicher und frei von Diskriminierung leben können. Wir machen mit dem wichtigen Gesetzesprojekt einen weiteren Schritt gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und nehmen damit eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein. Wir wollen den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor diskriminierendem behördlichem Handeln stärken und auch in den Behörden selbst sensibilisieren. Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Menschen müssen selbstverständlich werden. Davon profitieren alle. Das erleichtert Teilhabe und Integration und fördert die gegenseitige Wertschätzung in unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind ein Land der Vielfalt. Mit dem LADG stärken wir eine Kultur der Wertschätzung.“

Beispiele aus dem Alltag zeigen, wie wichtig ein rechtlicher Schutz ist: Wenn jemand bei Anträgen zu persönlichen Angelegenheiten bei Landesbehörden oder einer Bewerbung aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt wird, soll das LADG künftig wirksame Unterstützung bieten. Diskriminierung nimmt in Nordrhein-Westfalen und bundesweit zu. Das zeigen unter anderem die Ergebnisse des Jahresberichts der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW). Laut einer Befragung für den Demokratiebericht 2021 ist eine große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen der Auffassung, dass noch mehr gegen Rassismus, Antisemitismus und Extremismus getan werden muss. Diskriminierungserfahrungen wirken sich nicht nur individuell belastend aus, sondern haben auch negative Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratische Kultur. Mit dem LADG schließt Nordrhein-Westfalen bestehende rechtliche Lücken im Diskriminierungsschutz.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll im Anschluss beim Landtag eingebracht werden. Das LADG soll in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3.11.2025

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