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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 zeigt einen Rückgang der erfassten Straftaten in Deutschland. Auch die Gewaltkriminalität ging zurück, einen Anstieg gab es dagegen bei Sexualdelikten.

Erstmals seit 2021 ist 2025 die Zahl der Fälle von Gewaltkriminalität in Deutschland wieder leicht gesunken (-2,3 Prozent). Auch die Anzahl der Tatverdächtigen ging hier zurück (-2,6 Prozent), insbesondere die der tatverdächtigen Jugendlichen (-7,4 Prozent) und der tatverdächtigen Zuwanderer (-7,2 Prozent). Dagegen stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder erneut an (+3,3 Prozent). Nichtdeutsche Tatverdächtige sind bei der Gewaltkriminalität mit 42,9 Prozent weiterhin deutlich überrepräsentiert.

Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung
Die Zahl der in der PKS für 2025 erfassten Sexualdelikte bleibt hoch. Auffällig ist der Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung (+9,0 Prozent). Seit 2018 sind die Fallzahlen in diesem Bereich um rund 72 Prozent gestiegen. Die Tatverdächtigen sind überwiegend Freunde oder Bekannte sowie (ehemalige) Partner und zu 98,6 Prozent männlich. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen beträgt 38,5 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Der Anteil der nichtdeutschen Opfer von Vergewaltigung lag bei 22,3 Prozent.

Die Ergebnisse von SKiD (Opferbefragung "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024") zeigen, dass Frauen insgesamt deutlich häufiger von Sexualdelikten betroffen sind als Männer. Besonders betroffen sind junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren. Das Dunkelfeld ist SKiD zufolge groß: Nach wie vor ist die Anzeigequote bei Sexualdelikten besonders gering – sie lag bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung 2023 bei 6,2 Prozent, bei körperlicher sexueller Belästigung bei 2,6 Prozent.

Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten sind laut PKS zwar zurückgegangen (-2,7 Prozent auf 41.677 Fälle), sie bleiben aber auf hohem Niveau. Straftaten im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten stiegen dagegen weiter an (+19,9 Prozent auf 11.515 Fälle). Bei den Jugendlichen, die pornografische Inhalte verbreiten, handelt es sich oftmals um sogenannte Selbstfilmende. Neben einer zunehmenden Verbreitung durch Social-Media-Kanäle kann auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft angesichts einer erhöhten medialen Aufmerksamkeit und gesellschaftlichen Sensibilisierung mitverantwortlich für den Anstieg sein.

Quelle: aus der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 20.04.2026

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Zur Website Gewaltschutz Niedersachsen.

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05|26 DIE SCHATTEN DES RUHMS
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Digitale Gewalt, Hatespeech und Deepfakes zeigen schonungslos, wie sehr Frauen in Medien und Öffentlichkeit noch immer sexualisiert, eingeschüchtert und bedroht werden. Der Text wirft einen eindringlichen Blick hinter die Fassade des Ruhms - und macht klar, warum sich dringend etwas ändern muss. weiterlesen>>>

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