Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen. Betroffene müssen wirksam geschützt und digitale Räume rechtsstaatlich gesichert werden.
“Sexualisierende Deepfakes sind für viele Frauen und Mädchen erschreckender Alltag. Nicht nur ihre Persönlichkeitsrechte werden verletzt, sondern auch der Anspruch auf Gleichberechtigung. Die Rechtslage muss verbessert werden: Was offline gilt, wird auch online gebraucht. Konkret bedeutet das: Effektiver Schutz vor sexueller Gewalt, und tatsächlicher Zugang zum Recht”, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
Das Policy Paper zeigt, dass nahezu ausschließlich Frauen von sexualisierenden Deepfakes betroffen sind, mit oft traumatischen und gesellschaftlich weitreichenden Folgen. Dazu gehören der Kontrollverlust über das eigene Leben, soziale Isolation und berufliche Ausgrenzung. Zudem werden Deepfakes genutzt, um demokratische Prozesse zu stören und politische Akteurinnen zu diskreditieren. Der djb sieht deshalb dringenden Bedarf für Reformen, um Betroffene und damit auch eine Demokratie zu schützen, in der Gleichberechtigung gilt.
“Es bedarf eines eigenständigen Straftatbestandes, der das nicht einvernehmliche Herstellen, Manipulieren, Gebrauchen und Zugänglichmachen von Bildinhalten, die eine andere Person sexualbezogen abbilden, unter Strafe stellt, um eine wirksame Strafverfolgung zu ermöglichen” betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.
Die Vorschläge des djb setzen ganzheitlich an. Der zu schaffende Straftatbestand würde die Grundlage für eine verbesserte Durchsetzung von Rechten Betroffener gegenüber Tatpersonen ermöglichen. Begleitet werden müsste er unter anderem durch Auskunftsansprüche, Verbandsklagerechte und richterlich angeordnete Accountsperren.
“Mit Plattformen und KI-Anbietern sind diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern. Nur so können wir der strukturellen Dimension digitaler Gewalt begegnen”, erklärt Theresia Rasche, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der digitalen Gesellschaft. Gefordert sind bessere Meldewege, nationale Zustellungsbevollmächtigte sowie klare Vorgaben der EU-Kommission zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein Verbot von Nudification-Anwendungen ist längst überfällig.
Das Policy Paper des djb verdeutlicht: Angemessene Regeln, die Schutzlücken schließen, aber auch Aufklärung und Prävention sowie eine starke Beratungsinfrastruktur schaffen die Grundlage für echten Schutz vor digitaler Gewalt.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 14.4.2026. Das Policy Paper ist auf der Website des djb abrufbar.


