Weltweit kämpfen Millionen Frauen, Mädchen und schwangere Personen dafür, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben entscheiden zu können. Der Safe Abortion Day am 28. September erinnert daran: ein Aktionstag, der auf die Bedeutung sicherer, legaler und diskriminierungsfreier Schwangerschaftsabbrüche hinweist.
Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Doch auch in Deutschland ist ihr Schutz nicht gewährleistet: Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bleibt lückenhaft, rechtliche Hürden bestehen fort, die medizinische Versorgung ist vielerorts nicht gesichert. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert seit langem die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Dem steht das Grundgesetz nicht entgegen; das verdeutlicht auch der Kommissionsbericht „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin 2024”.
„Kosmetische Korrekturen genügen nicht. Die schwierige Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch muss konsequent aus dem Strafrecht herausgelöst werden. Stigmatisierung und rechtliche Unsicherheit schaden allen Beteiligten, und Gleichberechtigung sieht anders aus“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
Der djb weist darauf hin, dass geltendes Recht die grundrechtlichen Vorgaben verkennt. Im Grundgesetz garantiert Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG das Recht auf freie Entfaltung einschließlich der Selbstbestimmung über den eigenen Körper; das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber zu tatsächlicher Gleichstellung und folglich auch dazu, den Zugang zu reproduktiver Gesundheit diskriminierungsfrei zu gewährleisten. Zudem ist Deutschland durch internationale Menschenrechtsverträge wie der Frauenrechtskonvention CEDAW und dem UN-Sozialpakt dazu verpflichtet.
Der djb stellt daher klar: Schwangerschaftsabbrüche sind ausnahmslos außerhalb des Strafrechts zu regeln. Entscheidend ist, den Zugang tatsächlich zu gewährleisten. Dazu gehören die flächendeckende medizinische Versorgung, die vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie umfassende Aufklärung und Information.
„Reproduktive Gerechtigkeit bedeutet mehr als formale Entkriminalisierung. Es geht darum, echte Wahlfreiheit zu sichern – unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Herkunft“, betont Prof. Dr. Liane Wörner, Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit im djb.
Der djb wird die rechtspolitischen Entwicklungen weiter begleiten. Er setzt sich dafür ein, dass Deutschland seiner verfassungs- und menschenrechtlichen Verpflichtung nachkommt: Reproduktive Rechte müssen endlich umfassend gesichert werden.
Quelle: Pressemitteilung des Juristinnenbundes vom 26.9.2025