Im Rahmen der ESF Plus Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ ist aufgrund verbleibender Mittel ein 7. Förderaufruf geplant. Der Zeitraum zur Einreichung von Interessenbekundungen ist voraussichtlich vom 06.10.2025 bis 05.12.2025 (15 Uhr).
Da die Richtlinie bis zum 31.12.2028 befristet ist, ist die Projektlaufzeit bei diesem Aufruf auf maximal 24 Monate begrenzt. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 01.08.2026, spätestes Projektende der 30.09.2028.
Aufgrund der begrenzten Laufzeit sollen die Gesamtausgaben je Vorhaben in der Regel 1,35 Mio. EUR nicht überschreiten.
Einreichungen sind für beide Zielgebiete des ESF Plus möglich: Es wird aber darauf hingewiesen, dass insbesondere für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (alte Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) nur noch begrenzt Mittel zur Verfügung stehen. Da für die Übergangsregionen (neue Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) noch eine wesentlich bessere Mittelausstattung vorhanden ist, soll besonders in diesen Gebieten zur Einreichung von Interessenbekundungen ermutigt werden.
Im Rahmen des 7.Förderaufrufs werden auch Informationsveranstaltungen angeboten.
Mehr dazu auf der Programmwebsite https://www.wandelderarbeit.de/informationen-und-aktuelle-termine-zum-geplanten-7-foerderaufruf/.