In Dresden fand die 36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) statt. Zwei Tage lang haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder über diverse gleichstellungspolitische Maßnahmen beraten. Ein zentraler Schwerpunkt der diesjährigen Hauptkonferenz waren die Teilhabechancen von Frauen. So spricht sich die GFMK in dem mehrheitlich verabschiedeten Leitantrag für mehr Ressourcengerechtigkeit und ökonomische Eigenständigkeit zur Senkung des Armutsrisikos aus. In einem weiteren Beschluss geht es um die Stärkung digitaler Kompetenzen, die als elementare Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt und Daseinsvorsorge betrachtet werden.
Niedersachsen brachte sich in die Beratungen mit zwei Anträgen ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Abbau von Nachteilen im Mutterschutz für Selbstständige sowie einen verstärkten Fokus auf das Thema „Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen“ voranzutreiben.
Gleichwertige Mutterschutzleistungen für selbstständige Frauen
Die GFMK setzt sich für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbstständige ein und bittet dazu die Bundesregierung, zeitnah Vorschläge für eine verbesserte finanzielle Absicherung vor und nach der Entbindung vorzulegen. Im Gegensatz zu abhängig beschäftigten Frauen, die während der Mutterschutzfristen über gesetzliche Schutzregelungen und finanzielle Leistungen abgesichert sind, verfügen selbstständige Frauen bislang nicht über vergleichbare Regelungen. Im Gegenteil, sie tragen häufig weiterhin das wirtschaftliche Risiko ihres Unternehmens. „Selbstständige Frauen benötigen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gleichwertige gesetzliche Mutterschutzleistungen wie Arbeitnehmerinnen“, betont Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi. „Deshalb sprechen wir uns für ein Finanzierungsmodell aus, das auf Bundesmitteln oder einem solidarischen Umlageverfahren basiert. So bauen wir nicht nur strukturelle Nachteile ab, sondern erhöhen auch die Anreize, um den Frauenanteil von Selbstständigen und Gründerinnen zu erhöhen.“ Darüber hinaus bitten die Länder um Vorschläge, inwieweit der Mutterschutz für Selbstständige auch durch (außer)betriebliche Vertretungsmöglichkeiten verbessert werden kann, um eine temporäre Weiterführung von Betrieben während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu erleichtern bzw. dadurch erst zu ermöglichen.
Forschung für Frauengesundheit und mehr Gesundheitskompetenz
Des Weiteren beschäftigte sich die GFMK mit dem niedersächsischen Antrag zur Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen. Die Länder begrüßen ausdrücklich die Initiative des Bundes, das Thema Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung und somit auch Frauengesundheit zu einem Forschungsschwerpunkt auszuweisen. „Frauen werden in der Gesundheitsforschung noch immer seltener berücksichtigt als Männer – und das obwohl wir längst wissen, dass Frauen teils andere Symptome bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufweisen und unterschiedlich auf Arzneimittel reagieren“, kommentiert Gesundheits- und Gleichstellungsminister Philippi. „Dabei können diagnostische und therapeutische Verfahren, die vorrangig auf männlichen Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren, dazu führen, dass Symptome bei Frauen übersehen oder falsch interpretiert werden.“ Vor diesem Hintergrund besteht unter den Ländern große Einigkeit darüber, dass stärker als bislang entsprechende Kenntnisse vermittelt werden müssen und zielgruppengerecht aufbereitetes Informationsmaterial bereitgestellt werden muss. Außerdem befürworten die Gleichstellungsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren weitere Maßnahmen für eine wirksame Prävention und Versorgung, darunter eine systematische Erfassung aller Risikofaktoren, gezielte Aus- und Fortbildungen des medizinischen Personals und gendersensible Früherkennung durch angepasste Vorsorgeuntersuchungen und Leitlinien.
Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 19.6.2026
Weitere Informationen zur GFMK finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de

