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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz: Niedersachsen fordert Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige und bei geschlechtersensibler Gesundheitsversorgung

In Dresden fand die 36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) statt. Zwei Tage lang haben die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder über diverse gleichstellungspolitische Maßnahmen beraten. Ein zentraler Schwerpunkt der diesjährigen Hauptkonferenz waren die Teilhabechancen von Frauen. So spricht sich die GFMK in dem mehrheitlich verabschiedeten Leitantrag für mehr Ressourcengerechtigkeit und ökonomische Eigenständigkeit zur Senkung des Armutsrisikos aus. In einem weiteren Beschluss geht es um die Stärkung digitaler Kompetenzen, die als elementare Voraussetzung für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeitsmarkt und Daseinsvorsorge betrachtet werden.

Niedersachsen brachte sich in die Beratungen mit zwei Anträgen ein. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Abbau von Nachteilen im Mutterschutz für Selbstständige sowie einen verstärkten Fokus auf das Thema „Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen“ voranzutreiben.

Gleichwertige Mutterschutzleistungen für selbstständige Frauen

Die GFMK setzt sich für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes für Selbstständige ein und bittet dazu die Bundesregierung, zeitnah Vorschläge für eine verbesserte finanzielle Absicherung vor und nach der Entbindung vorzulegen. Im Gegensatz zu abhängig beschäftigten Frauen, die während der Mutterschutzfristen über gesetzliche Schutzregelungen und finanzielle Leistungen abgesichert sind, verfügen selbstständige Frauen bislang nicht über vergleichbare Regelungen. Im Gegenteil, sie tragen häufig weiterhin das wirtschaftliche Risiko ihres Unternehmens. „Selbstständige Frauen benötigen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung gleichwertige gesetzliche Mutterschutzleistungen wie Arbeitnehmerinnen“, betont Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi. „Deshalb sprechen wir uns für ein Finanzierungsmodell aus, das auf Bundesmitteln oder einem solidarischen Umlageverfahren basiert. So bauen wir nicht nur strukturelle Nachteile ab, sondern erhöhen auch die Anreize, um den Frauenanteil von Selbstständigen und Gründerinnen zu erhöhen.“ Darüber hinaus bitten die Länder um Vorschläge, inwieweit der Mutterschutz für Selbstständige auch durch (außer)betriebliche Vertretungsmöglichkeiten verbessert werden kann, um eine temporäre Weiterführung von Betrieben während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit zu erleichtern bzw. dadurch erst zu ermöglichen.

Forschung für Frauengesundheit und mehr Gesundheitskompetenz

Des Weiteren beschäftigte sich die GFMK mit dem niedersächsischen Antrag zur Herz-Kreislauf-Gesundheit von Frauen. Die Länder begrüßen ausdrücklich die Initiative des Bundes, das Thema Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung und somit auch Frauengesundheit zu einem Forschungsschwerpunkt auszuweisen. „Frauen werden in der Gesundheitsforschung noch immer seltener berücksichtigt als Männer – und das obwohl wir längst wissen, dass Frauen teils andere Symptome bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufweisen und unterschiedlich auf Arzneimittel reagieren“, kommentiert Gesundheits- und Gleichstellungsminister Philippi. „Dabei können diagnostische und therapeutische Verfahren, die vorrangig auf männlichen Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren, dazu führen, dass Symptome bei Frauen übersehen oder falsch interpretiert werden.“ Vor diesem Hintergrund besteht unter den Ländern große Einigkeit darüber, dass stärker als bislang entsprechende Kenntnisse vermittelt werden müssen und zielgruppengerecht aufbereitetes Informationsmaterial bereitgestellt werden muss. Außerdem befürworten die Gleichstellungsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren weitere Maßnahmen für eine wirksame Prävention und Versorgung, darunter eine systematische Erfassung aller Risikofaktoren, gezielte Aus- und Fortbildungen des medizinischen Personals und gendersensible Früherkennung durch angepasste Vorsorgeuntersuchungen und Leitlinien.

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 19.6.2026

Weitere Informationen zur GFMK finden Sie unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de 

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

GFMK

Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.

Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Universität sucht zum 01.10.2026 ein:e Mitarbeiter:in der Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 16 Stunden ist befristet bis zum 31.05.2029. Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum  12.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Karriereportals Mecklenburg-Vorpommern.

Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 10. Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de