Gesetzentwurf | Besserer Schutz vor digitaler Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 17.4.2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. Mit dem Gesetz soll der strafrechtliche Schutz vor digitaler Gewalt verbessert werden: Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt geschlossen werden. Sie betreffen insbesondere das Herstellen sexualisierter Deepfakes und Fälle des sog. digitalen Voyeurismus. Darüber hinaus soll es Betroffenen von digitaler Gewalt erleichtert werden, selbst gegen die Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart und wurde über mehrere Monate hinweg im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:
Neue Straftatbestände gegen digitale Gewalt
Mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen drei neue Straftatbestände geschaffen werden.
“Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen” (§ 184k des Strafgesetzbuchs (StGB)): Die Vorschrift soll bildbasierte sexualisierte Gewalt in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen erfassen. Dazu soll das unbefugte Herstellen und Verbreiten von intimem Bildmaterial unter Strafe gestellt werden – unabhängig von der Herstellungsform (reale oder computergenerierte Aufnahme) und dem Ort der Aufnahme (privat oder öffentlich). Das betrifft insbesondere pornographische Deepfakes, Fälle des sogenannten digitalen Voyeurismus (das heimliche Filmen oder Fotografieren an öffentlichen Orten, soweit es auf unbekleidete intime Körperstellen zielt oder „in sexuell bestimmter Weise“ auf bekleidete intime Körperstellen). Ebenfalls erfasst sind Vergewaltigungsvideos und sogenannte Rache-Pornos.
“Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte” (§ 201b StGB): Die Vorschrift soll das unbefugte Zugänglichmachen (aber nicht bereits das Herstellen) sonstiger Deepfakes erfassen, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der dargestellten Person erheblich zu schaden. Satirische Darstellungen sind nicht erfasst. Erfasst sind beispielsweise das Zugänglichmachen täuschend echt aussehender Bildaufnahmen, die reale Personen (ohne deren Einverständnis) vermeintlich bei der Begehung schwerer Straftaten zeigen.
“Unbefugte Überwachung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik” (§ 202e StGB): Die Vorschrift soll insbesondere Cyberstalking mittels GPS-Trackern erfassen.
Erleichterung der Rechtsdurchsetzung für Betroffene
Betroffene von digitaler Gewalt sollen bei strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen besser gegen die Verletzer ihrer Rechte vorgehen können. Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter sollen dafür stärker in die Pflicht genommen werden.
- Auskunftsanspruch: Betroffene sollen von Online-Plattformen und Internetzugangsanbietern einfacher und weitergehender als bisher Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern erhalten können; dafür soll ein neues Auskunftsverfahren mit Richtervorbehalt etabliert werden. Das Auskunftsverfahren ist insbesondere für Fälle gedacht, in denen die Rechtsverletzer ihre strafbaren Inhalte über einen anonymen Account in den sozialen Netzwerken verbreiten.
- Beweissichernde Anordnungen: Gerichte sollen Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter anlassbezogen verpflichten können, bereits bei ihnen vorhandene Daten über einen mutmaßlichen Rechtsverletzter zu sichern. So soll erreicht werden, dass die Rechtsdurchsetzung nicht an einem Datenverlust scheitert, weil die zur Rechtsdurchsetzung benötigten Daten vor Beendigung des Verfahrens gelöscht wurden.
- Zeitweilige Accountsperre: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweilige Sperre des Verletzer-Accounts gerichtlich beantragen können. So soll insbesondere verhindert werden, das reichweitenstarke Accounts wiederholt in schwerwiegender Weise schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begehen können.
- Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten: Betreiber von sozialen Netzwerken mit Sitz außerhalb der EU sollen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen. Bei Anbietern mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann ein Gericht eine solche Benennung im Einzelfall, d.h. in einem konkreten Gerichtsverfahren, anordnen können. Dadurch soll es Betroffenen einfacher möglich sein, Rechte gegenüber den Plattformen durchzusetzen.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Es besteht nun Gelegenheit, bis zum 22.05.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 17.4.2026
Reformkatalog gegen sexualisierte Deepfakes: Echter Schutz gegen gefälschte Bilder
Mit seinem aktuellen Policy Paper macht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) deutlich: Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine schwerwiegende Form digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt, die im deutschen und europäischen Recht bislang nicht ausreichend adressiert wird. Der djb legt deshalb Vorschläge für notwendige Änderungen im materiellen und prozessualen Recht vor, um nicht zuletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener zu schützen und die Gleichberechtigung umzusetzen. Betroffene müssen wirksam geschützt und digitale Räume rechtsstaatlich gesichert werden.
“Sexualisierende Deepfakes sind für viele Frauen und Mädchen erschreckender Alltag. Nicht nur ihre Persönlichkeitsrechte werden verletzt, sondern auch der Anspruch auf Gleichberechtigung. Die Rechtslage muss verbessert werden: Was offline gilt, wird auch online gebraucht. Konkret bedeutet das: Effektiver Schutz vor sexueller Gewalt, und tatsächlicher Zugang zum Recht”, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
Das Policy Paper zeigt, dass nahezu ausschließlich Frauen von sexualisierenden Deepfakes betroffen sind, mit oft traumatischen und gesellschaftlich weitreichenden Folgen. Dazu gehören der Kontrollverlust über das eigene Leben, soziale Isolation und berufliche Ausgrenzung. Zudem werden Deepfakes genutzt, um demokratische Prozesse zu stören und politische Akteurinnen zu diskreditieren. Der djb sieht deshalb dringenden Bedarf für Reformen, um Betroffene und damit auch eine Demokratie zu schützen, in der Gleichberechtigung gilt.
“Es bedarf eines eigenständigen Straftatbestandes, der das nicht einvernehmliche Herstellen, Manipulieren, Gebrauchen und Zugänglichmachen von Bildinhalten, die eine andere Person sexualbezogen abbilden, unter Strafe stellt, um eine wirksame Strafverfolgung zu ermöglichen” betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.
Die Vorschläge des djb setzen ganzheitlich an. Der zu schaffende Straftatbestand würde die Grundlage für eine verbesserte Durchsetzung von Rechten Betroffener gegenüber Tatpersonen ermöglichen. Begleitet werden müsste er unter anderem durch Auskunftsansprüche, Verbandsklagerechte und richterlich angeordnete Accountsperren.
“Mit Plattformen und KI-Anbietern sind diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die mit ihrem Geschäftsmodell digitale Gewalt befördern. Nur so können wir der strukturellen Dimension digitaler Gewalt begegnen”, erklärt Theresia Rasche, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der digitalen Gesellschaft. Gefordert sind bessere Meldewege, nationale Zustellungsbevollmächtigte sowie klare Vorgaben der EU-Kommission zum Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein Verbot von Nudification-Anwendungen ist längst überfällig.
Das Policy Paper des djb verdeutlicht: Angemessene Regeln, die Schutzlücken schließen, aber auch Aufklärung und Prävention sowie eine starke Beratungsinfrastruktur schaffen die Grundlage für echten Schutz vor digitaler Gewalt.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes vom 14.4.2026. Das Policy Paper ist auf der Website des djb abrufbar.
Fachkräfteportal: Sicher gegen digitale Gewalt
Das neue Fachkräfteportal "Sicher gegen digitale Gewalt" von Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) ist online. Das Portal wurde speziell für Mitarbeitende aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und angrenzenden Berufsfeldern entwickelt, um sie im Umgang mit digitaler Gewalt zu stärken und bestmöglich zu unterstützen. Ziel ist es, die Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen zu erhöhen und den Schutz vor digitaler Gewalt effektiv in den Einrichtungen zu verankern. Das Fachkräfteportal bietet umfassende Unterstützung in Form von Fachwissen, Praxistipps, Arbeitsmaterialien und weiterführenden Informationen. sicher-gegen-digitale-gewalt.org