Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag der Bundesministerinnen Prien und Hubig einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Zu den Änderungen finden Sie Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zu den Änderungen eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Der Antidiskriminierungsstelle gehen die beschlossenen Änderungen nicht weit genug. Die Stellungnahme finden Sie auf der Website der ADS.
Zu feiern gibt es beim AGG aber auch etwas, für den 9. Juni ist eine Geburtstagsparty anlässlich "20 Jahre AGG" in Berlin geplant.


