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Bundesregierung legt Bericht zur Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes vor

Die Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert.

Der Ergebnisbericht wurde dem Kabinett heute vorgelegt, um der vierjährlichen gesetzlichen Berichtspflicht des Bundestages gegenüber dem Bundestag nachzukommen.

Der Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass das BGleiG einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen des Bundes verwirklicht ist.

Bundesfrauenministerin Karin Prien:„Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran – doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen.“

Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. Der Bericht nennt vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme. 

Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.

Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf:

www.bmbfsfj.bund.de/bericht-zum-bundesgleichstellungsgesetz

www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung

Quelle: Pressemitteilung des BMBFSFJ vom 28.01.2026

Website gewaltschutz-niedersachsen.de

Die Website gewaltschutz-niedersachsen.de ist ein Weiterentwicklung der Website frauenhauser-niedersachsen.de und wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Alle vom Land Niedersachsen geförderten Frauenhäuser aktualisieren in einem internen Bereich der Website täglich die Anzahl der verfügbaren Plätz in ihren Einrichtungen, so dass schutzsuchenden Frauen zeitnah ein freier Platz in einem Frauenhaus angeboten werden kann. Das Portal Gewaltschutz Niedersachsen bietet außerdem allgemein zugängliche Informationen zum Thema Gewaltschutz mit Schwerpunkt auf niedersächsischen Projekten und Angeboten. Kernstück der Website ist eine umfangreiche Liste mit Kontaktadressen von Frauenhäusern, BISS und Fachberatungsstellen. Ein Terminkalender weist auf Fortbildungen und andere empfehlenswerte Veranstaltungen zum Thema Gewaltschutz hin. Die Startseite hält Nutzer:innen mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.
www.gewaltschutz-niedersachsen.de

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

„Frauen machen Medien – machen Medien Frauen?“

Ein vielschichtiges Thema, das wir im neuen Kalender 2026 grafisch und textlich von vielen Seiten beleuchten. Ob nun die klischeehafte Darstellung von Frauen und Mädchen in Film und Werbung, der Gender Pay Gap im Medienbetrieb, Gender und KI oder die Herausforderungen in den Sozialen Medien. Die zwölf Monatsthemen reichten kaum aus. Auch 2026 haben wir wieder einen Postkartenkalender in der Produktion. Diesmal mit einem „Texthäppchen“ auf der Rückseite der Postkarte. Der Kalender kann hier bestellt werden.

Termine

Alle Termine >>>
20.02.2026 | Abschlussveranstaltung Mentoring Programm
23.02.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n für eine unbefristete Teilzeitstelle (29,25 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Städtischen Klinikums Karlsruhe.

Die Stadt Rietberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet undin Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 08.02.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Rietberg.

Die Stadt Seelze sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt zunächst nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 08.02.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website der Stadt Seelze.

Die Stadt Neustadt am Rübenberge sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 15.02.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Neustadt am Rübenberge.

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