Die Wirksamkeit des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend evaluiert.
Der Ergebnisbericht wurde dem Kabinett heute vorgelegt, um der vierjährlichen gesetzlichen Berichtspflicht des Bundestages gegenüber dem Bundestag nachzukommen.
Der Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtszeitraum 2021 bis 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass das BGleiG einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Gleichzeitig zeigt sich, dass Gleichstellung noch nicht in allen Dienststellen des Bundes verwirklicht ist.
Bundesfrauenministerin Karin Prien:„Das gesetzliche Ziel, Frauen in der Bundesverwaltung gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen, zeigt erfreuliche Erfolge. Der Bund geht hier als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran – doch unser Engagement darf nicht nachlassen. Wir setzen ein deutliches Zeichen für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist klar: gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen.“
Die ausgewerteten Daten zeigen einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst in den letzten Jahren. Seit 2019 stieg der Frauenanteil in den Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen deutlich an. Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass sich die Dienststellen des Bundes noch deutlich in der Verankerung von Gleichstellungsorientierung in der Organisationskultur unterscheiden. Der Bericht enthält Empfehlungen, wie die Ziele des BGleiG noch besser zu erreichen sind. Ein geeignetes Mittel seien verpflichtende Schulungen von Führungskräften und Personalverwaltungen. Verbesserungsbedarf sieht der Bericht bei der Beteiligung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde laut Bericht bereits in weiten Teilen erreicht. Trotzdem wurden die Potenziale des BGleiG zur Verbesserung von Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit noch nicht vollständig von allen Dienststellen ausgeschöpft. Der Bericht nennt vorbildhafte Gleichstellungsmaßnahmen, die die Sichtbarkeit von Gleichstellungsthemen und Gleichstellungsorientierung fördern, unter anderem die Unterstützung beschäftigteninitiierter Netzwerke und Mentoringprogramme.
Die Bundesregierung greift in ihrer Stellungnahme die Empfehlungen der Evaluierung als Handlungs- und Prüfempfehlungen auf.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird Unterstützungsangebote zur besseren Umsetzung des Gesetzes bereitstellen und den Dienststellen unter anderem einen Handlungsleitfaden zur Erstellung von Gleichstellungsplänen zur Verfügung stellen.
Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf:
www.bmbfsfj.bund.de/bericht-zum-bundesgleichstellungsgesetz
www.bmbfsfj.bund.de/frauen-in-fuehrungspositionen/bundesverwaltung
Quelle: Pressemitteilung des BMBFSFJ vom 28.01.2026



