Anlässlich der laufenden Beratungen zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung warnt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) davor, die geforderte Stabilisierung einseitig über Leistungskürzungen und eine stärkere Verlagerung von Pflege in Familien anzustreben. Der Zukunftspakt Pflege setzt zu Recht auf Prävention, Beratung, ein Notfallbudget und bessere Unterstützung in Pflegekrisen. Dies darf jedoch nicht zulasten verlässlicher Leistungsansprüche, des Pflegegeldes und der sozialen Absicherung von pflegenden An- und Zugehörigen gehen.
“Pflege ist keine private Reserve, auf die der Staat zurückgreifen kann. Wer häusliche Pflege stärken will, muss diejenigen schützen, die sie leisten – und das sind überwiegend Frauen. Jede Reform muss da auch dem Gebot der Geschlechtergerechtigkeit genügen”, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, häufig ohne professionelle Sachleistungen. Dies wäre ohne An- und Zugehörige nicht gesichert. Wer pflegt, reduziert oft die Erwerbsarbeit und trägt gesundheitliche Belastungen. Für Frauen bedeutet dies geringeres Einkommen, niedrigere Rentenanwartschaften und ein erhöhtes Armutsrisiko. Rentenversicherungsbeiträge sind gerade für sie ein zentraler sozialer Ausgleich.
Kritisch sieht der djb daher insbesondere Überlegungen, Schwellenwerte anzuheben, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, das Pflegegeld zunächst nur anteilig zu gewähren oder Rentenpunkte zu kürzen. Das träfe vor allem Pflegebedürftige mit niedrigen Pflegegraden und die Netzwerke, die häusliche Pflege sichern. Beratung und Case Management dürfen finanzielle Leistungen und soziale Absicherung nicht ersetzen.
“Eine geschlechtergerechte Pflegereform muss gute Versorgung und echte Wahlfreiheit zusammen denken. Wer pflegt, darf nicht mit Altersarmut, gesundheitlichen Nachteilen oder dem Rückzug aus Erwerbsarbeit bezahlen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.
Die Reform der Pflege darf auch die Gleichstellungspolitik nicht konterkarieren. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erfordert ausreichende ambulante und teilstationäre Angebote sowie kommunale Pflegeinfrastruktur. Wo es daran fehlt, führen Kürzungen zu mehr unbezahlter Sorgearbeit. Das wird weder den Frauen noch den Pflegebedürftigen gerecht.
Quelle: Pressemitteilung des Dt. Juristinnenbundes vom 5.6.2026


