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GKV | Flexiblere Umsetzung des neuen Hebammenhilfevertrages

Der seit dem 1. November 2025 geltende Hebammenhilfevertrag wird künftig flexibler umgesetzt. Mehrere Anpassungen sorgen ab dem 1. April 2026 für eine bessere Umsetzbarkeit des bestehenden Vertrags für die freiberuflichen Hebammen. Das betrifft Änderungen bei der Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbaren Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation.

Dazu Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit den Vertragspartnern eine gute Lösung für eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags gefunden haben. Davon profitieren sowohl die freiberuflich tätigen Hebammen als auch die schwangeren Frauen und jungen Familien. Mit dem Hebammenhilfevertrag haben wir im letzten Jahr den Grundstein für eine strukturelle Neuaufstellung und damit eine große Verbesserung der Hebammenversorgung gelegt, beispielsweise wird die in den medizinischen Leitlinien empfohlene Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt noch stärker als bisher gefördert. Mit den erfolgten Anpassungen können wir jetzt gemeinsam in die Umsetzung gehen. Viele Wünsche und Bedürfnisse der Hebammen wurden dabei mit aufgenommen. Darum hat der Deutsche Hebammenverband zugesichert, nun seine Klage gegen den Schiedsspruch zurückzunehmen. Das ist ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

Konkret ändern sich zum 1. April 2026 folgende Punkte:

  • Eins-zu-eins-Zulage auch bei schnellen Geburten und bei Schichtwechsel: Mit dem neuen Vertrag wurde die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt mehr als verdoppelt. Eine Beleghebamme erhält die Eins-zu-eins-Pauschale, wenn sie im Zeitraum von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt durchgängig ausschließlich eine Versicherte betreut. Eine Zulage ist nun auch dann möglich, wenn die Versicherte erst kurz vor der Geburt im Kreißsaal erscheint oder eine andere Hebamme aufgrund eines Schichtwechsels die Eins-zu-eins-Betreuung übernehmen muss. Somit ist die Zulage bei noch mehr Geburtsbetreuungen gewährleistet und noch mehr Versicherte haben die Sicherheit, während der wesentlichen Phase der Geburt leitlinienkonform ausschließlich von einer Hebamme betreut zu werden.
  • Aufnahme von Leistungen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs: Weder der alte noch der neue Hebammenhilfevertrag enthielten bislang Regelungen zu Leistungen, die von Beleghebammen zur ambulanten Abklärung eines akuten Behandlungsbedarfs der Schwangeren erbracht wurden. Solche Leistungen werden üblicherweise über das Krankenhaus vergütet, in dem die Schwangere zur Abklärung vorstellig wird. Trotzdem gab es offenbar Beleghebammen, die ambulante Leistungen zusätzlich zum Krankenhaus abgerechnet haben. Die Änderungsvereinbarung sieht vor, dass Beleghebammen solche ambulanten Betreuungen befristet bis zum 31. Dezember 2027 mit den Krankenkassen abrechnen können. Das lässt Beleghebammen die nötige Zeit, um ihre Verträge mit Krankenhäusern so umzustellen, dass sie die Entlohnung korrekt direkt mit dem Krankenhaus vereinbaren. Durch diese lange Übergangsfrist wird die Versorgung von Versicherten in der Zwischenzeit weiterhin sichergestellt.
  • Erleichterung bei der Dokumentation: Anhand der Erfahrungen der ersten Monate mit den Regelungen des neuen Hebammenhilfevertrages wurden Formulare zur Leistungsdokumentation überarbeitet. Die Rückmeldungen von Hebammen aus deren Arbeitsalltag flossen dabei in die Gestaltung der Dokumente ein. Dadurch entfallen beispielsweise Dokumentationspflichten bei telefonischen Beratungen. Auch konnten viele Anpassungswünsche von Beleghebammen für deren Leistungsdokumentation aufgegriffen werden.

Quelle: Pressemitteilung des GKV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen) vom 17.3.2026, www.gkv-spitzenverband.de

Zum neuen Vertrag hat der Deutsche Hebammenverband ebenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht, die Sie hier abrufen können.

Website gewaltschutz-niedersachsen.de

Die Website gewaltschutz-niedersachsen.de ist eine Weiterentwicklung der Website frauenhauser-niedersachsen.de und wird vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Alle vom Land Niedersachsen geförderten Frauenhäuser aktualisieren in einem internen Bereich der Website täglich die Anzahl der verfügbaren Plätze in ihren Einrichtungen, so dass schutzsuchenden Frauen zeitnah ein freier Platz in einem Frauenhaus angeboten werden kann. Das Portal Gewaltschutz Niedersachsen bietet außerdem allgemein zugängliche Informationen zum Thema Gewaltschutz mit Schwerpunkt auf niedersächsischen Projekten und Angeboten. Kernstück der Website ist eine umfangreiche Liste mit Kontaktadressen von Frauenhäusern, BISS und Fachberatungsstellen. Ein Terminkalender weist auf Fortbildungen und andere empfehlenswerte Veranstaltungen zum Thema Gewaltschutz hin. Die Startseite hält Nutzer:innen mit aktuellen Meldungen auf dem Laufenden.
www.gewaltschutz-niedersachsen.de

Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen

Unsere neue Broschüre „Die UN-Frauenrechtskonvention. Wissen – Verstehen – Umsetzen“ erläutert die Grundlagen, Ziele und rechtlichen Verpflichtungen von CEDAW. Sie arbeitet ihre zentralen Inhalte sowie ihre Bedeutung für die Gleichstellungsarbeit heraus. Sie macht CEDAW sichtbar und zeigt, welche Bedeutung die Konvention für Staat, Kommunen und Gesellschaft hat und welches rechtliche und gesellschaftliche Potenzial in ihrer konsequenten Umsetzung liegt. weiterlesen>>>

Aktueller Kalendermonat: März 2026

Das Global Media Monitoring Project (GMMP) untersucht seit 30 Jahren alle fünf Jahre, wie Frauen in den weltweiten Nachrichten repräsentiert sind – und deckt dabei stereotype Darstellungen sowie strukturelle Ungleichheiten auf. Die Ergebnisse sollen Regierungen, Medien und Gesellschaft dazu bewegen, Gleichstellungsthemen sichtbarer zu machen und Frauen stärker in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einzubeziehen. weiterlesen>>>

Termine

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13.04.2026 | Fortbildung "Keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
29.04.2026 | Fortbildung "Genderkompetenz"
15.06.2026 | Fortbildung "Gleichstellung erfolgreich kommunizieren"
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Kreis Recklinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte unbefristet  in Teilzeit (19,5 Stunden). Die Vergütung erfolgt nach EG 9c TVöD. Bewerbungen sind bis zum 18.03.2026 möglich. Die Ausschreibung finden Sie auf der Website des Kreis Recklinghausen.

Die Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Gleichstellungsbeauftragte*n in Vollzeit. Die Stelle ist auf 6 Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 25.03.2026  möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website der HAW Hamburg.

Die Europa Universität Flensburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte, in Vollzeit und auf fünf Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 29.03.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Europa Universität Flensburg.

Die Stadt Wunstorf sucht zum 30.06.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte als Elternzeitvertretung in Vollzeit. Die Stelle ist zunächst bis zum 07.10.2027 befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 11. Bewerbungen sind bis zum 04.04.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Wunstorf.

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