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Niedersachsen | Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes zur Verbandsbeteiligung freigegeben

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes" zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Gesetzesentwurf setzt das "Bundesgesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) um. Dieses war am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Das Bundesgewalthilfegesetz dient der Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie dem Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen und  etabliert erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines verlässlichen Gewalthilfesystems. Ziel ist es, dass bundesweit ein zuverlässiges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, vorhanden ist. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Gewalthilfegesetzes. Diese Aufgabe nimmt das Land durch den "Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes"  (Nds. AG GewHG) wahr.

"Da weiterhin der Großteil der Opfer von häuslicher Gewalt weiblich sind und es sich um strukturelle Gewalt gegen Frauen handelt, soll die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und verhindern", kommentiert Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Kabinettsbeschluss. "Wesentliche Eckpunkte sind Regelungen zur Umsetzung des Sicherstellungsanspruches und eine angemessene Finanzierung für die Einrichtungen. Neben dem Schutz- und Beratungsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind im niedersächsischen Ausführungsgesetz auch Regelungen zur Gewaltprävention, insbesondere zu Täterarbeit, zu Öffentlichkeits- sowie Vernetzungsarbeit enthalten. Wir verpflichten uns, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Ausbau des Gewalthilfesystems voranzutreiben."

Hintergrund:
Bisher fördert das Land auf Basis einer Zuwendungsrichtlinie freiwillig 48 Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen und trägt so zur Sicherstellung eines funktionierenden Gewaltschutzsystems in Niedersachsen bei. Zusätzlich werden freiwillig (ohne Richtlinie)  Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, für Opfer von Zwangsheirat, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen für Täterarbeit gefördert. Die überwiegende Finanzierung des Gewaltschutzsystems erfolgte bisher im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge durch die Kommunen, die finanzielle Verantwortung geht ab dem 1. Januar 2027 jedoch im Wesentlichen auf die Länder über, die dann die Sicherstellungsverantwortung haben. 

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei, 07.07.2026, www.stk.niedersachsen.de

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Förderverein der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachreferent*in für Frauen- und Gleichstellungsarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Die Stelle kann 22 bis 37 Stunden umfassen und wird mit EG 11 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 24.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der LAG NRW.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de