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Landesregierung gibt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes" zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Gesetzesentwurf setzt das "Bundesgesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) um. Dieses war am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Das Bundesgewalthilfegesetz dient der Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie dem Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen und  etabliert erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines verlässlichen Gewalthilfesystems. Ziel ist es, dass bundesweit ein zuverlässiges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, vorhanden ist. Das Bundesgesetz verpflichtet die Länder zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Gewalthilfegesetzes. Diese Aufgabe nimmt das Land durch den "Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes"  (Nds. AG GewHG) wahr.

"Da weiterhin der Großteil der Opfer von häuslicher Gewalt weiblich sind und es sich um strukturelle Gewalt gegen Frauen handelt, soll die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und verhindern", kommentiert Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Kabinettsbeschluss. "Wesentliche Eckpunkte sind Regelungen zur Umsetzung des Sicherstellungsanspruches und eine angemessene Finanzierung für die Einrichtungen. Neben dem Schutz- und Beratungsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind im niedersächsischen Ausführungsgesetz auch Regelungen zur Gewaltprävention, insbesondere zu Täterarbeit, zu Öffentlichkeits- sowie Vernetzungsarbeit enthalten. Wir verpflichten uns, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Ausbau des Gewalthilfesystems voranzutreiben."

Hintergrund:
Bisher fördert das Land auf Basis einer Zuwendungsrichtlinie freiwillig 48 Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventionsstellen und trägt so zur Sicherstellung eines funktionierenden Gewaltschutzsystems in Niedersachsen bei. Zusätzlich werden freiwillig (ohne Richtlinie)  Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, für Opfer von Zwangsheirat, Projekte gegen Genitalverstümmelung sowie Einrichtungen für Täterarbeit gefördert. Die überwiegende Finanzierung des Gewaltschutzsystems erfolgte bisher im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge durch die Kommunen, die finanzielle Verantwortung geht ab dem 1. Januar 2027 jedoch im Wesentlichen auf die Länder über, die dann die Sicherstellungsverantwortung haben. 

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei, 07.07.2026, www.stk.niedersachsen.de

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Aktionstag

Die große zivilgesellschaftliche Initiative Parität Jetzt! ruft zum zweiten Bundesweiten Aktionstag am 24. Juni 2026 auf! Es braucht dringend mehr Frauen in der Politik – und dafür Paritätsgesetze in Bund und Ländern. Weil Demokratie uns alle braucht! https://paritaetjetzt.de 

GFMK

Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.

Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

07|26 …UND DIE JULIANE GEHT AN…
Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Stärke: Gleichstellung - Gleichstellung stärken" Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der Stabstelle Gleichstellung und Antidiskriminierung. Die Vollzeitstelle ist auf 53 Monate befristet und wird nach A9g-A13 SHBesO bzwE 12 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 17.07.2026 möglich. Weitere Informationen zu Stelle finden Sie auf der Website des  Ministeriums Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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