Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt. Hier ein Auszug zum Thema Häusliche Gewalt aus der umfangreichen Pressemitteilung des Innenministeriums.
Die wesentlichen Kennzahlen der PKS zeigen eine positive Entwicklung: Die Aufklärungsquote befindet sich mit 62,72 Prozent weiterhin auf einem hohen Niveau. Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen im Jahr 2025 wiederholt um 4,28 Prozent ab. Auch die Kriminalitätsbelastung sinkt: Die sogenannte Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt bei 6.329 und damit auf dem drittniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Lediglich in den „Corona-Jahren“ 2020 und 2021 war die Kriminalitätsbelastung in Niedersachsen geringer.
Ursächlich für den Rückgang der Gesamtfallzahl sind Abnahmen in nahezu allen Hauptgruppen der PKS, wie den Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die persönliche Freiheit sowie bei Diebstahlsdelikten, Vermögens und Fälschungsdelikten und Verstößen gegen strafrechtlichen Nebengesetze. Bei Letzteren hat sich insbesondere die Teillegalisierung von Cannabis deutlich auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.
Innenministerin Behrens erklärt zur PKS 2025: „Niedersachsen ist im vergangenen Jahr noch sicherer geworden: Für das Jahr 2025 verzeichnen wir weniger Straftaten, eine geringere Häufigkeitszahl und eine weiterhin hohe Aufklärungsquote. Wir können davon ausgehen, dass sich Niedersachsen mit der gesunkenen Kriminalitätsbelastung und stabilen Aufklärungsquote auch im vergangenen Jahr in einer vorderen Position im Ländervergleich wiederfinden wird. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es gibt Auffälligkeiten in einzelnen Phänomenbereichen und wir dürfen uns auf dem insgesamt positiven Trend nicht ausruhen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Messerangriffe und Häusliche Gewalt. Zur Verhinderung schwerer zielgerichteter Gewaltstraftaten implementieren wir ein Konzept zur Früherkennung und ein Bedrohungsmanagement. Dabei investieren wir in erheblichem Umfang personelle Ressourcen und stärken die Netzwerkarbeit mit anderen Behörden und Institutionen.“
Stagnation der Zahlen bei Häuslicher Gewalt
Der Begriff „Häusliche Gewalt“ bezeichnet keine einzelne Straftat, sondern ein Kriminalitätsphänomen, das verschiedene Delikte in unterschiedlichen Konstellationen umfasst – von Sachbeschädigung bis hin zu Mord.
Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 32.540 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Stagnation der Fallzahlen registriert (minus 0,02 Prozent; 2024: 32.545 Fälle). Primär ursächlich für dieses weiterhin hohe Niveau sind die Entwicklungen bei den einfachen Körperverletzungen.
Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 19.136 Körperverletzungen, davon 3.159 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2025 wurden zudem 4 vollendete sowie 17 versuchte Morde und 9 vollendete sowie 29 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Dies stellt insgesamt zwar einen erfreulichen Rückgang von 83 auf 59 Taten dar, ist aber trotzdem keinesfalls beruhigend. Immer noch findet in Niedersachsen statistisch betrachtet jede Woche mindestens ein versuchtes oder gar vollendetes Tötungsdelikt im Kontext Häuslicher Gewalt statt.
Zur Verbesserung der Bekämpfung Häuslicher Gewalt legt die Polizei Niedersachsen mit ihren Netzwerkpartnern hierauf einen besonderen Fokus. Durch verschiedene, aufeinander aufbauende Handlungskonzepte und eine enge Zusammenarbeit mit den Netzwerk- und Kooperationspartnern wird sichergestellt, dass Betroffene bestmöglich geschützt und Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden können. Gemeinsam arbeiten alle Akteure daran, die Unterstützungsstrukturen stetig weiterzuentwickeln und professionell auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Auch vor diesem Hintergrund hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) in den Landtag eingebracht.
Dieser sieht unter anderem die Ausweitung des Instruments der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) auf Fälle Häuslicher Gewalt vor. Mit dieser soll im NPOG ein wirksames Instrument geschaffen werden, um in Hochrisikofällen Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Neben der Überwachung der Täter sollen auch Betroffene – mit deren Einverständnis – mit technischen Mitteln zur Vorwarnung ausgestattet werden können.
Darüber hinaus befindet sich derzeit – nach wiederholten Forderungen der Bundesländer – ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 in Kraft treten.
Innenministerin Behrens: „Die Zahlen sind erschütternd und zeigen, dass Häusliche Gewalt kein Randphänomen ist, sondern mitten in unserer Gesellschaft stattfindet. Wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene allein gelassen werden. Die Bekämpfung der Häuslichen Gewalt ist dabei auch eine Frage der Inneren Sicherheit – sie betrifft die Stabilität unseres Zusammenlebens und die Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Niedersachsen setzt deshalb auf eine Kombination aus konsequenter Strafverfolgung, Prävention und innovativen Hilfsangeboten. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem ‚Spanischen Modell‘ schaffen wir im Rahmen der Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes ein wirksames Instrument, um Täter zu kontrollieren und Betroffene besser zu schützen. Gleichzeitig ist mir wichtig zu betonen: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel! Sie wird aufgrund der hohen rechtlichen Hürden für ihren Einsatz auch künftig nur in vergleichsweise wenigen, sehr schweren Fällen zum Einsatz kommen dürfen. Ich warne deshalb sehr entschieden davor, so zu tun, als könnten wir ein so massives und so tief in unserer Gesellschaft verankertes Problem mit der rechtlichen Befugnis zum Einsatz der elektronischen Fußfessel ganzheitlich lösen.“
Quelle: Pressemitteilung des Innenministeriums vom 16.3.2026. Hier geht es zur Website des MI mit der kompletten Mitteilung.



