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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Thüringer Landtag: Antrag will Gleichstellung schwächen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) kritisiert den erneuten Gesetzentwurf im Thüringer Landtag, mit dem die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aufgehoben werden soll, mit Nachdruck. 

Nachdem ein erster Gesetzentwurf zur Abschaffung zentraler gleichstellungspolitischer Strukturen bereits im Frühjahr am Thüringer Landtag gescheitert war, folgt nun der nächste Versuch mit dem Ziel: die gesetzlich verankerte kommunale Gleichstellungsarbeit auszuhöhlen. Der neue Entwurf begründet die Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung im Wesentlichen mit Haushaltszwängen, kommunaler Selbstverwaltung und der Behauptung, freiwillige Gleichstellungsmaßnahmen seien zur Erfüllung des Grundgesetzes ausreichend. Keine dieser Begründungen hält einer näheren Betrachtung stand.

Haushaltsargument greift zu kurz
Der Gesetzentwurf stellt kommunale Gleichstellungsbeauftragte als verzichtbaren Kostenfaktor dar, der mit Pflichtaufgaben wie Brandschutz oder Infrastruktur konkurriere. Diese Gegenüberstellung greift zu kurz, denn kommunale Gleichstellungsbeauftragte übernehmen eine gesetzliche Pflichtaufgabe und leisten täglich konkrete Arbeit für die Menschen vor Ort. Sie beraten vertraulich Menschen, die Diskriminierung oder Benachteiligung erfahren, unterstützen Betroffene geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, vermitteln in Hilfesysteme und tragen dazu bei, dass Schutz- und Beratungsangebote vor Ort funktionieren und weiterentwickelt werden.
Gleichzeitig gestalten sie Kommunen aktiv mit. Sie bringen Gleichstellungsaspekte in Stadt- und Regionalentwicklung ein, setzen sich für sichere öffentliche Räume, barrierefreie Infrastruktur und bedarfsgerechte Mobilitätsangebote ein und wirken daran mit, dass Familien, Alleinerziehende oder ältere Menschen in kommunalen Planungen mitgedacht werden. Sie unterstützen Frauen auf dem Weg in kommunalpolitische Verantwortung, begleiten kommunale Netzwerke und helfen dabei, Fördermittel für Projekte einzuwerben.
Hinzu kommt: Die vermeintlichen Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zu den Folgekosten, die entstehen können, wenn funktionierende Präventions- und Unterstützungsstrukturen geschwächt werden, Fördermittel nicht mehr abgerufen werden oder Planungen wichtige Bevölkerungsgruppen nicht ausreichend berücksichtigen. Der Abbau verbindlicher Gleichstellungsstrukturen spart deshalb nicht, er verlagert Kosten und Risiken lediglich in die Zukunft.

Freiwilligkeit erfüllt den Verfassungsauftrag nicht
Besonders problematisch ist die Behauptung des Gesetzentwurfs, Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz werde bereits dadurch erfüllt, dass Kommunen Gleichstellungsbeauftragte freiwillig bestellen könnten.
Genau diese Auffassung widerlegt das von der BAG in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professorin Dr. Ulrike Lembke.
Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen. Der Gleichstellungsauftrag darf nicht auf freiwilliges Handeln oder unverbindliche Lösungen verlagert werden. Gesetzliche Regelungen, die bestehende Gleichstellungsstrukturen abschaffen oder ihre Einrichtung in das freie Ermessen der Kommunen stellen, werden diesem Verfassungsauftrag nicht gerecht.
Ein gesetzlicher Auftrag ohne verbindliche Zuständigkeiten bleibt ein Auftrag auf dem Papier. Gerade in Zeiten knapper Kassen zeigt die Erfahrung: Was freiwillig ist, fällt zwangsläufig als Erstes Sparmaßnahmen zum Opfer. Aus einem Rechtsanspruch würde demzufolge faktisch ein kommunales Kann-Angebot, welches abhängig von Haushaltslage und politischen Mehrheiten vor Ort ist. So entsteht ein Flickenteppich bei der Wahrnehmung eines Grundrechts. Das widerspricht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine verlässliche und wirksame Umsetzung staatlicher Schutz- und Förderpflichten.
Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf verkennt nicht nur Sinn und Funktion kommunaler Gleichstellungsarbeit, er steht auch im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags.

Demokratie braucht Gleichstellungsstrukturen
Wer diese Strukturen abbauen will, schwächt nicht Bürokratie, sondern rechtsstaatliche und demokratische Infrastruktur. Der erneute Gesetzentwurf zeigt einmal mehr: Es geht nicht um Verwaltungsvereinfachung, sondern um die Demontage verbindlicher Gleichstellungsstrukturen. Die BAG appelliert deshalb an die demokratischen Fraktionen des Thüringer Landtags, den verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag ernst zu nehmen und kommunale Gleichstellungsarbeit weiterhin verbindlich abzusichern.

Gleichberechtigung ist kein freiwilliges kommunales Angebot. Sie ist ein Verfassungsauftrag. Wer ihre institutionellen Grundlagen beseitigen will, stellt die verbindliche Umsetzung eines Grundrechts in Frage.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 23.6.2026

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

GFMK

Frauenarmut ganzheitlich begegnen – Teilhabe stärken
Am 18. und 19. Juni tagten die Gleichstellungsministerinnen, -minister und -senatorinnen der Länder in Dresden, da Sachsen in diesem Jahr den Vorsitz hatte. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Leitthema: gleichwertige Teilhabe durch Ressourcengerechtigkeit und die Bekämpfung der Armut von Frauen. Die Beschlüsse der GFMK finden Sie in Kürze unter www.gleichstellungsministerkonferenz.de/dokumente-beschluesse.html. Im Jahr 2027 wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der 37. GFMK übernehmen.

Aktueller Kalendermonat: Juli 2026

Der Juliane Bartel Medienpreis wird seit 2001 in Niedersachsen vergeben und zeichnet Beiträge aus, die ein faires und gleichberechtigtes Frauenbild fördern. 2026 feiert er sein 25-jähriges Jubiläum und gilt heute als wichtiges Signal gegen Klischees und für vielfältige Rollenbilder in den Medien. weiterlesen>>>

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
28.09.2026 | Fortbildung "Eingruppierungsrecht für kommunale Gleichstellungsbeauftragte nach dem TVöD"
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Universität sucht zum 01.10.2026 ein:e Mitarbeiter:in der Gleichstellungsbeauftragten (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 16 Stunden ist befristet bis zum 31.05.2029. Die Eingruppierung erfolgt in EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum  12.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Karriereportals Mecklenburg-Vorpommern.

Die Stadt Syke sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 20,0 Std./Woche. Die Stelle ist für zwei Jahre befristet. Die Vergütung erfolgt nach TVöD EG 10. Bewerbungen sind bis zum 16.08.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Syke.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de