Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ist Deutschland seiner Verpflichtung nachgekommen, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen.
Das AGG verbietet Benachteiligungen im Erwerbsleben und im Alltag aus Gründen:
- Ethnische Herkunft / Rassismus (z.B. Hautfarbe, Sprache, Nationalität)
- Geschlecht und Geschlechtsidentität
- Religion / Weltanschauung (z.B. Christentum, Islam, Buddhismus)
- Behinderung / chronische Krankheiten (z.B. körperliche Behinderungen und Entstellungen, Seh-, Hör- und Spracheinschränkungen)
- Alter (gemeint ist jedes Lebensalter, Ältere oder Jüngere)
- Sexuelle Identität (z.B. Homo-, aber auch Heterosexualität, Transsexualität)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann beim Bundesjustizministerium auf der Website "Gesetze im Internet" abgerufen werden. www.gesetze-im-internet.de/agg
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Änderungen beschlossen
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag der Bundesministerinnen Prien und Hubig einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Zu den Änderungen finden Sie Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zu den Änderungen eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Der Antidiskriminierungsstelle gehen die beschlossenen Änderungen nicht weit genug. Die Stellungnahme finden Sie auf der Website der ADS.
Das AGG im Film erklärt
Hier geht es zur Website der Anitdiskriminierungsstelle mit vielen weiteren Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie informiert darüber, was Diskriminierung ist und was man dagegen tun kann, führt wissenschaftliche Untersuchungen durch und berichtet an den Deutschen Bundestag. Jeder Mensch, der Diskriminierung erlebt hat, kann sich an die ADS wenden und beraten lassen. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes arbeitet.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung geleitet. Sie wird auf Vorschlag der Bunderegierung vom Deutschen Bundestag für fünf Jahre gewählt. Derzeit ist Ferda Ataman die Bundesbeauftragte. Sie wurde im Juli 2022 gewählt. Die Unabhängige Bundesbeauftragte leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte ist bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, zu beteiligen. Sie kann der Bundesregierung Vorschläge machen und Stellungnahmen zuleiten. Alle Bundesministerien, sonstigen Bundesbehörden und öffentlichen Stellen im Bereich des Bundes sind verpflichtet, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie zahlreiche Informationsmaterialien aber auch Kontaktmöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen. www.antidiskriminierungsstelle.de
Das AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Fassung von Mai 2022 steht als pdf-Datei auf der Website der Antidiskriminierungsstelle bereit.