Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat eine Ausgangsanalyse des Frauenhilfesystems im Bundesland durchgeführt, um die derzeitige Versorgungssituation darzustellen und eine Grundlage für die Entwicklungsplanung für den Auf- und Ausbau für die kommenden Jahre zu erstellen.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2032 ein bedarfsgerechtes und zukunftsfähiges Hilfesystem für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu schaffen, wie es das Gewalthilfegesetz vorsieht.
Die Analysen und Berichte stehen auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Verfügung.


