2022 hat Bremen als erstes Bundesland eine ressortübergreifende Gewaltschutzstrategie zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt nach der Istanbul-Konvention vorlegt. Bis 2026 wurden mehr als 70 Maßnahmen umgesetzt und dafür mehr als vier Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aktuell wird die Strategie weiterentwickelt. Nun hat der Senat den von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vorgelegten Eckpunkten für einen zweiten Landesaktionsplan zugestimmt.
Dazu sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Wir dürfen beim Gewaltschutz nicht nachlassen. Denn Partnerschaftsgewalt und sexuelle Übergriffe nehmen weiter zu. Doch Betroffene zeigen nur fünf bis zehn Prozent der Taten an. Ihr Schweigen ist ein Zeichen von Angst vor unzureichendem Schutz und existenzbedrohenden Folgen. Unser Ziel ist es, die vielen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu bekämpfen: mit Prävention, mit spezialisierten Hilfsangeboten und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für Ermittlung und Strafverfolgung."
Breiter Beteiligungsprozess für den neuen Landesaktionsplan
Die Eckpunkte für den neuen Landesaktionsplan berücksichtigen neben 19 bereits bewährten und weiter zu entwickelnden Maßnahmen des ersten Landesaktionsplans und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Erfahrungen und Bedarfe aus der Praxis. In einem breiten Beteiligungsprozess wurden über 370 Vorschläge gesammelt, fachlich beraten und zu 60 neuen Maßnahmen konkretisiert, die der Runde Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bewertete. Vorgesehen sind Maßnahmenpakete für die Handlungsfelder Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Ermittlung und Strafverfolgung. Beteiligt waren Zivilgesellschaft, Mitarbeitende der Verwaltung, Fachkräfte aus der Praxis und der Bremer Betroffenenbeirat (B*BIK).
Zur Gewaltprävention sollen Angebote mit Jungen, Männern und sogenannten Bystandern, also möglichen Zeuginnen und Zeugen von Gewalt, sowie Präventionskampagnen und -projekte im digitalen Raum auf- und ausgebaut und eine Fachstelle Digitale Gewalt eingerichtet werden.
Ausbau von Schutz und Beratung für Betroffene häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
Im Fokus der Maßnahmen im Hilfesystem für Gewaltbetroffene steht der Aus- und Aufbau von spezialisierten Beratungs- und Schutzangeboten. Insbesondere bestehende Lücken wie bei der Beratung Betroffener sexualisierter Gewalt in Bremerhaven, bei den Hilfen bei Stalking sowie bei Fällen digitaler Gewalt sollen so geschlossen werden.
Im Bereich Ermittlung und Strafverfolgung orientieren sich die Eckpunkte für den neuen Landesaktionsplan an den bundes- und europarechtlichen Neuregelungen. Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes um Maßnahmen der elektronischen Fußfessel, neue Straftatbestände im Bereich digitaler Gewalt (Stichwort Deepfakes) und die Modernisierung im Kindschaftsrecht sollen zu besserem Schutz von Betroffenen und Erleichterung der Rechtsdurchsetzung führen.
Nächste Schritte
Mit dem Beschluss der heutigen Senatsvorlage können die vorliegenden Maßnahmenpakete den beteiligten Ressorts zugeordnet und die Personal- und Finanzplanungen begonnen werden. Bis Ende 2026 soll der zweite Landesaktionsplan dem Senat vorgelegt werden. Er gilt für weitere fünf Jahre.
Quelle: Pressemitteilung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz des Landes Bremen vom 25.08.2026



