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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Hamburger Gleichstellungsmonitor veröffentlicht

Wie steht es um die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hamburg? Wo zeigen sich Fortschritte, wo besteht Handlungsbedarf? Auf diese Fragen soll der Gleichstellungsmonitor der Stadt Hamburg konkrete Antworten liefern. Nun ist die fünfte Auflage (vierte Fortschreibung) erschienen. 

Anhand von mittlerweile 78 zentralen Indikatoren beleuchtet der Gleichstellungsmonitor Bereiche wie politische Teilhabe, Bildung und wissenschaftliche Qualifizierung, Arbeit, Einkommen und Vermögen, Sorgearbeit, Mobilität sowie ganz neu: Gesundheit. Viele der Indikatoren liegen nun über einen Zeitraum von zehn Jahren vor, sodass zunehmend zeitliche Trends ablesbar sind.

Ein Blick auf die Daten zeigt: Wichtige Fortschritte wurden erzielt. Bei der Bürgerschaftswahl 2025 haben sich erstmals mehr Frauen als Männer beteiligt. Der Frauenanteil bei den Mandaten lag nach der Wahl bei einem bisherigen Höchststand von 49 Prozent. Und im Senat sind zum ersten Mal in der Geschichte mehr Frauen als Männer vertreten. Auch in Wissenschaft und Bildung gibt es deutliche Fortschritte: Der Frauenanteil der Hamburger Studierenden ist von 49 (WS 2015/2016) auf 54 Prozent (WS 2024/2025) gestiegen, bei Promovierenden (Anstieg auf 49 Prozent) und Professuren (Anstieg auf 34 Prozent) geht es ebenfalls voran. Doch der Monitor macht ebenso deutlich: Auch in Hamburg ist die Realität vieler Frauen noch immer von Ungleichheit geprägt. Für das gleiche Jahreseinkommen arbeiten sie im Durchschnitt neun Wochen länger als Männer. Frauen tragen weiterhin den Großteil der Sorgearbeit, arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit, sind stärker von Altersarmut betroffen und in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. Im Bereich Gesundheit zeigen die erstmals im Gleichstellungsmonitor abgebildeten, geschlechterdifferenziert ausgewerteten Daten, dass Frauen im Vergleich zu Männern seltener rauchen oder Alkohol und Drogen konsumieren. 

Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss genau hinsehen – und Mehrfachdiskriminierung mitdenken. Mehr als ein Viertel der Frauen ohne Migrationshintergrund verfügt über kein oder maximal 1.000 Euro monatliches Nettoeinkommen, bei Frauen mit Migrationsgeschichte sind es mehr als die Hälfte. Wirksam handeln können wir nur, wenn wir diese Vielfalt sichtbar machen und erfassen. Deshalb wird das Gender Monitoring konsequent weiterentwickelt: intersektional, differenziert und nah an den realen Lebensbedingungen. 

Der Hamburger Gleichstellungsmonitor wird vom Referat Frauen und Gleichstellung, Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt Nord erstellt. Datenlücken der amtlichen Statistik werden dabei mit Daten aus weiteren Quellen geschlossen, u. a. mit Daten der Hamburger Fachbehörden und – erstmalig – des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE).

Die vierte Fortschreibung des Hamburger Gleichstellungsmonitors ist hier abrufbar: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bwfg/unsere-themen/gleichstellung/gleichstellungsmonitor 

Quelle: Pressemitteilung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom 23.6.2026.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
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Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
26.08.2026 | Fachtag "(K)eine Frage der Klasse - Klassismus und reproduktive Gerechtigkeit"
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Der Förderverein der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen NRW sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachreferent*in für Frauen- und Gleichstellungsarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Die Stelle kann 22 bis 37 Stunden umfassen und wird mit EG 11 TV-L vergütet. Bewerbungen sind bis zum 24.08.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der LAG NRW.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Das Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine Gleichstellungsbeauftragte, unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD. Bewerbungen sind online möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Klinikum Ernst von Bergmann.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de