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Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Hohenlohekreis schafft Gleichstellungsbeauftragte ab

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen äußert sich zum Beschluss des Hohenlohekreises in Baden-Württemberg:

Wir sind entsetzt über den Beschluss des Kreistages unter anderem die Stellen für Gleichstellungsbeauftragte ersatzlos zu streichen. Dass, was die AfD in Thüringen regelmäßig fordert und bisher im Landtag immer wieder scheitert, setzt die CDU in dem baden-württembergischen Hohenlohekreis durch.  Unter der fadenscheinigen Behauptung des Bürokratieabbaus legt sie die Axt an demokratische Infrastruktur, die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Gewalt gegen Frauen öffentlich macht und strukturell bekämpft. In Zeiten, in denen Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist, schwächt sie damit ein wichtiges gleichstellungspolitisches Instrument und torpediert den Verfassungsauftrag: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."  (Artikel 3,2 GG)

Gleichstellung dringend nötig
Frauen verdienten (2025) in Deutschland im Schnitt pro Stunde durchschnittlich 4,24 € weniger als Männer, die Alterseinkünfte von Frauen waren (2025) im Schnitt fast 37% niedriger als die von Männern und knapp 30% der Alleinerziehenden, zu fast 85% Mütter, sind armutsgefährdet. Noch immer gibt es zu wenige Frauen in Führungspositionen, in den Räten, Kreistagen und dem Bundestag. Überwiegend Männer entscheiden noch immer über die Belange von Frauen, ohne deren Realitäten zu kennen oder zu berücksichtigen. 
Auch im Kreistag von Hohenlohe, wo die Abschaffung von Gleichstellung- und anderen Beauftragten beschlossen wurde, sind weniger als ein Drittel (10 von 33) der Abgeordneten Frauen.  

Bürokratieabbau ideologisch motiviert?
Allein die explodierenden Zahlen von Gewalt an Frauen, Femizide, sexualisierte Übergriffe, Frauenhass und digitale Gewalt machen deutlich, wie wichtig die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen unseres Staates ist, insbesondere in den Kommunen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit dem Recht auf Gleichstellung, Gerechtigkeit und Unversehrtheit auch für Frauen! 
„Bürokratieabbau kann Gesetze vereinfachen oder überflüssige Verfahren beseitigen, er kann aber keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe abschaffen.“, so BAG- Bundessprecherin Konstanze Morgenroth. 
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe braucht es mehr Stellen, mehr Geld und mehr politische Unterstützung statt Diffamierung und Kürzungen. „Wer trotz der fehlenden Gleichstellung kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.", diese Einschätzung der LAG Baden-Württemberg teilen wir ausdrücklich!  

Eindeutiges Rechtsgutachten
Das von der BAG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“  kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen. Gesetzliche Regelungen, die bestehende Gleichstellungsstrukturen abschaffen oder ihre Einrichtung in das freie Ermessen der Kommunen stellen, werden diesem Verfassungsauftrag nicht gerecht.  

Der Kreistagsbeschluss von Hohenlohe verstößt gegen übergeordnetes Recht im Fall der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (Art. 3 Abs. 2 GG und § 25 Abs. 1 ChancenG des Landes Baden-Württemberg). Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht muss diesen Beschluss prüfen, denn der Landkreis erfüllt eine gesetzliche Pflicht nicht. 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen BAG vom 20.8.2026

Die Pressemitteilung der LAG Baden-Württemberg finden Sie auf der Website der BAG.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: September 2026

Künstliche Intelligenz prägt zunehmend die Medienwelt - doch sie ist alles andere als neutral: Verzerrte Daten und fehlende weibliche Perspektiven in der Entwicklung führen oft zu geschlechterstereotypen Ergebnissen. Gleichzeitig birgt KI das Potenzial, Stereotype sichtbar zu machen, Sprache inklusiver zu gestalten und so Gleichstellung aktiv zu fördern - wenn wir kritisch mitgestalten. weiterlesen>>>

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Termine

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03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

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Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Die Universität Freiburg sucht im Gleichstellungsbüro eine Referentin/eine Referentin (w/m/d). Die Teilzeitstelle (50%) ist befristet. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L. Bewerbungen sind bis zum 21.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Universität Freiburg.

Die Stadt Nordenham sucht zum 01.12.2026 eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet mit 30 Stunden zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in EG 10 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website der Stadt Nordenham.

Die Stadt Dusiburg sucht ab sofort für das Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen (Teilzeit möglich). Sie wird mit EG 15 TVöD bzw. A 15 LBesG NRW vergütet. Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Duisburg.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de