Weiter zum Inhalt
Das Portal aus Niedersachsen für Gleichberechtigung, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Hohenlohekreis schafft Gleichstellungsbeauftragte ab

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen äußert sich zum Beschluss des Hohenlohekreises in Baden-Württemberg:

Wir sind entsetzt über den Beschluss des Kreistages unter anderem die Stellen für Gleichstellungsbeauftragte ersatzlos zu streichen. Dass, was die AfD in Thüringen regelmäßig fordert und bisher im Landtag immer wieder scheitert, setzt die CDU in dem baden-württembergischen Hohenlohekreis durch.  Unter der fadenscheinigen Behauptung des Bürokratieabbaus legt sie die Axt an demokratische Infrastruktur, die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Gewalt gegen Frauen öffentlich macht und strukturell bekämpft. In Zeiten, in denen Gleichstellung noch lange nicht erreicht ist, schwächt sie damit ein wichtiges gleichstellungspolitisches Instrument und torpediert den Verfassungsauftrag: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."  (Artikel 3,2 GG)

Gleichstellung dringend nötig
Frauen verdienten (2025) in Deutschland im Schnitt pro Stunde durchschnittlich 4,24 € weniger als Männer, die Alterseinkünfte von Frauen waren (2025) im Schnitt fast 37% niedriger als die von Männern und knapp 30% der Alleinerziehenden, zu fast 85% Mütter, sind armutsgefährdet. Noch immer gibt es zu wenige Frauen in Führungspositionen, in den Räten, Kreistagen und dem Bundestag. Überwiegend Männer entscheiden noch immer über die Belange von Frauen, ohne deren Realitäten zu kennen oder zu berücksichtigen. 
Auch im Kreistag von Hohenlohe, wo die Abschaffung von Gleichstellung- und anderen Beauftragten beschlossen wurde, sind weniger als ein Drittel (10 von 33) der Abgeordneten Frauen.  

Bürokratieabbau ideologisch motiviert?
Allein die explodierenden Zahlen von Gewalt an Frauen, Femizide, sexualisierte Übergriffe, Frauenhass und digitale Gewalt machen deutlich, wie wichtig die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen unseres Staates ist, insbesondere in den Kommunen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern mit dem Recht auf Gleichstellung, Gerechtigkeit und Unversehrtheit auch für Frauen! 
„Bürokratieabbau kann Gesetze vereinfachen oder überflüssige Verfahren beseitigen, er kann aber keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe abschaffen.“, so BAG- Bundessprecherin Konstanze Morgenroth. 
Für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe braucht es mehr Stellen, mehr Geld und mehr politische Unterstützung statt Diffamierung und Kürzungen. „Wer trotz der fehlenden Gleichstellung kommunale Gleichstellungsstrukturen abbaut, schwächt Schutz, Prävention und Demokratie genau dort, wo sie konkret wirksam werden müssen: vor Ort.", diese Einschätzung der LAG Baden-Württemberg teilen wir ausdrücklich!  

Eindeutiges Rechtsgutachten
Das von der BAG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten “Die verfassungsrechtliche Gleichstellungsverpflichtung und die Bedeutung der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“  kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, wirksame und institutionell abgesicherte Strukturen zur Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung bereitzustellen. Gesetzliche Regelungen, die bestehende Gleichstellungsstrukturen abschaffen oder ihre Einrichtung in das freie Ermessen der Kommunen stellen, werden diesem Verfassungsauftrag nicht gerecht.  

Der Kreistagsbeschluss von Hohenlohe verstößt gegen übergeordnetes Recht im Fall der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (Art. 3 Abs. 2 GG und § 25 Abs. 1 ChancenG des Landes Baden-Württemberg). Das Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht muss diesen Beschluss prüfen, denn der Landkreis erfüllt eine gesetzliche Pflicht nicht. 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen BAG vom 20.8.2026

Die Pressemitteilung der LAG Baden-Württemberg finden Sie auf der Website der BAG.

Kommunalwahl in Niedersachsen

Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am 13. September 2026 statt. Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung beantwortet in einer Broschüre und im Internet gestellte Fragen zur Kommunalwahl in Niedersachsen (FAQs). Zum Beispiel: Wie läuft eine Wahl ab? Worum geht es bei der Kommunalwahl? Wer darf wählen? Was passiert im Wahllokal? Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen? 

Die FAQs zur Kommunalwahl gibt es unter www.wahlen-in-niedersachsen.de/kommunalwahl/fragen-und-antworten

Die Broschüre in einfacher Sprache kann online gelesen, heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Aktueller Kalendermonat: August 2026

Von der strahlenden Hausfrau der 50er bis zu Shitstorms gegen Unternehmen heute: Werbung prägt seit Jahrzehnten das Bild der Frau – und sorgt für Widerstand. Der Protest feministischer Bewegungen zeigt Wirkung, doch aktuelle Skandale machen klar: Alte Klischees sind noch längst nicht verschwunden.
weiterlesen>>>

Fachtag

Der interaktive Fachtag am 26.08.2026 beleuchtet, wie Klassismus und geschlechtsspezifische Machtverhältnisse den Zugang zu Familienplanung, Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen gesundheitliche, beratungsbezogene und intersektionale Perspektiven sowie die Reflexion eigener Haltungen. Ein Impulsvortrag von Brigitte Theißl und praxisorientierte Workshops bieten Raum für fachlichen Austausch und neue Impulse. Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Wer hat Anspruch, wo und wie wird der Anspruch geltend gemacht, wer muss den Vorschuss zurückzahlen? Das Bundesfamilienministerium informiert über die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss unter familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Das Bundesfamilienministerium plant derzeit Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, da die Höhe der Leistungen enorm angestiegen sei. Die Nicht-Leistung von Unterhalt gehört auch zum Themenfeld Häusliche Gewalt, nämlich der ökonomischen Gewalt. Hier finden Sie Informationen zum Thema ökonomische Gewalt.

Gewalthilfegesetz: Informationen für Träger in Niedersachsen

Das "Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert Trägereinrichtungen in Niedersachsen mit FAQs über die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Hier geht es zu den FAQ auf der Website Gewaltschutz Niedersachsen. Stand 13.7.2026

Termine

Alle Termine >>>
02.09.2026 | Fortbildung "Den Verfassungsauftrag umsetzen" - für Verwaltungskräfte/Büromitarbeitende von Gleichstellungsbeauftragten (bundesweit)
07.09.2026 | Fortbildung "Grundlagen. Haltung. Wirkung." Teil 1
03.12.2026 | Fortbildung "Strategisches Netzwerken"

Newsletter

Monatlich erscheint unser kostenloser Newsletter mit aktuellen Nachrichten, Aktionen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Sie können den Newsletter kostenlos abonnieren. Hier geht es zur Anmeldung. Die letzten Ausgaben finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.

Stellenausschreibungen

Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen aus den Themenfeldern Gleichstellung und Frauenpolitik:

Die Stadt Göttingen sucht zum 01. Oktober 2026 eine Sachbearbeiter:in für die Umsetzung der Istanbulkonvention. Die Stelle umfasst 19,5 Stunden und ist unbefristet. Sie wird mit EG 13 TVöD vergütet. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stelle finden Sie auf der Website der Stadt Göttingen.

Das Landratsamt Ostalbkreis sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte (m/w/d). Die Stelle mit einem Umfang von 50%. Die Eingruppierung erfolgt in EG 11 TVöD bzw. A12 LBesGBW. Bewerbungen sind bis zum 06.09.2026 möglich. Weitere Informationen zur Stellen finden Sie auf der Website des Ostalbkreises.

Die Stadt Siegen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin der Gleichstellungsstelle/stellvertretende Gleichstellungsbeauftragten. Die Teilzeitstelle (19,5 bzw. 20,5 Stunden) wird nach EG 9c TVöD bzw. A 10 LBesG  vergütet. Bewerbung en sind bis zum 10.09.2026 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Siegen.

Die Stadt Löhne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gleichstellungsbeauftragte mit 34,0 Std./Woche. Die Stelle ist für eine Mutterschutz- und Elternzeit bis etwa März 2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach EG 12 TVöD . Bewerbungen sind bis zum 17.09.2026 möglich. Weitere Informationen entnehmen sie der Website der Stadt Löhne

Der Landkreis St. Wendel sucht zum 01. Januar 2027 eine Frauenbeauftragte, unbefristet und in Vollzeit. Die Vergütung erfolgt nach EG 11 TVöD. Bewerbungen sind bis zum 17.09.20226 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreis St. Wendel.

Förderhinweis Vernetzungsstelle.de