Im Rahmen der Verbandsbeteiligung hat der LAG-Vorstand eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und stiftungsrechtlicher Vorschriften (NKomVG) erarbeitet.
Im Fazit heißt es darin:
„Der Gesetzentwurf enthält wichtige und überfällige Weichenstellungen. Aus Gleichstellungsperspektive werden insbesondere die verpflichtende Stellvertretung (§ 8 NKomVG-E) und die Absicherung bei Wahlanfechtung (§ 80 NKomVG-E) nachdrücklich begrüßt. Um die Neuerungen erfolgreich und im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, regt die LAG Gleichstellung an:
- Die Pflicht zur Stellvertretung (§ 8 NKomVG) mit der Klarstellung zu verbinden, dass hierfür angemessene zeitliche und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
- Die vergütungsrechtliche Flexibilisierung (§ 107 NKomVG) an Kriterien der Entgeltgleichheit zu binden.
Die detaillierte Stellungnahme steht auf der Website der LAG Gleichstellung zum Download.

